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Thema: Ust. für digitale Dienstleistung Schweiz vom 15.10.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ust. für digitale Dienstleistung Schweiz
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edel
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2006
Ort: Greifswald
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Verfasst Do 15.10.2015 16:23
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Ust. für digitale Dienstleistung Schweiz

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Hallo,

bin hier wohl nicht so ganz am rechten Fleck mit meiner Frage. Eventuell verschieben.

Problem:
Ich muss (darf) eine Rechnung für Webdesign an einen Kunden in der Schweiz ausstellen.
Seit dem 01.01.2015 hat sich da einiges geändert, worauf ich meinen Steuerberater um Rat gebeten habe.
Ich spürte recht schnell, dass auch er nicht ganz in der Materie steckte, aber gab mir als Antwort:

- gültige MwSt Schweiz ( 8% ) berechnen: ja
- ich soll selbst recherchieren ob es ein Sondersatz gibt (wegen geringen Umsatz - ähnlich Kleinunternehmer in Dt.)
- monatliches Melden der Umsätze beim schweizer Finanzamt (natürlich inkl. Anmeldung beim Amt)
- für die jährliche Steuerabfuhr in der Schweiz am Besten ein schweizer Steuerbüro engagieren

Das scheint mir alles sehr viel Aufwand für 2-4 Rechnungen zu sein, die ich im Jahr in die Schweiz stelle.

Hat jemand von Euch Erfahrung dies bezüglich - eventuell paar nette Links?


Zuletzt bearbeitet von edel am Do 15.10.2015 16:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 16.10.2015 09:31
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Ich bin da wirklich kein Fachmann, aber warum solltest du dich in der Schweiz "melden"?

Müsstest du nicht einfach deine Rechnung ohne Umst. ausweisen, weil der Leistungsempfänger selbst dafür verantwortlich ist (Revers-Charge-Verfahren)? Sofern es ein keine Privatperson ist und zu EU gehört.
 
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Fr 16.10.2015 11:21
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Ich kenne auch nur das Reverse-Charge-Verfahren und habe das bisher so gehandhabt. Was hat sich denn da dieses Jahr geändert?
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 16.10.2015 11:26
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Bei der Umsatzsteueränderung (Januar 2015) ging es ja nur um eShops/Verkauf von digitalen Medien. Der Betreiber führt jetzt die Umst. in dem Land ab, in dem die Ware gekauft wurde.
 
edel
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2006
Ort: Greifswald
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 16.10.2015 23:34
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das Reverse-Charge-Verfahren gilt für EU-Länder.
Für die Schweiz wohl nicht.
Mein Steuerberater meinte eben, dass ich (Verkauf von Webdesign) so wie du schreibst in die Änderung ab 2015 mitreinfalle.
Habe auch bei einem anderen Forum gepostet: https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=62&t=4720
Die Antwort: Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer (bei Rechnung an Unternehmen)
Werde mich eh nächste Woche noch einmal mit meinem SB treffen müssen...
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst So 18.10.2015 12:18
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Schweiz ist da wohl eine Ausnahme. Und wie gesagt, wenn dein Kunde nicht privat ist, dann gilt die Umsatzsteuerregel nicht.
 
 
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