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Thema: Urlaubsanspruch nach Übernahme aus Ausildung!? vom 13.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urlaubsanspruch nach Übernahme aus Ausildung!?
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yvee
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 13.10.2005 13:22
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Urlaubsanspruch nach Übernahme aus Ausildung!?

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Hallo..

weiss jemand von euch wie das mit dem urlaubsanspruch aussieht wenn man aus der lehre im selben betrieb übernommen wurfe. an meinem beispiel: ich habe 30 tage urlaube und habe meine ausbildung ende juni beendet.

heisst das 15 tage (2,5 tage *6 monate jan-jun) noch wären der ausbildung und dann beginnt es im juli mit den restlichen 15 tagen ( 2,5 tage*6 monate jul-dez) neu??
d.h die tage die ich vor juli genommen habe sind weg?..kann das denn sein?

oder werden die tage mit übernommen?müssen ausbezahlt werden?

danke für eure hilfe*
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 13:31
Titel

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Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist die Übernahme wie eine Neuanstelllung in einer neuen Firma zu sehen.
Technisch gesehen dürften die Tage weg sein - es wäre wahrscheinlich Verhandlungssache mit deiner Firma.
Aber ganz sicher bin ich mir nicht
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 13.10.2005 14:41
Titel

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ich verstehe nicht ganz, worauf du hinauswillst? * Keine Ahnung... *
den teil des jahresurlaubs, den du schon genommen hast, ist natürlich weg.
oder geht es daraum, dass du in der ausbildung mehr urlaub hattest als danach? also als azubi zb 30 tage im jahr hättest und als angestellter nur 26?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 14:44
Titel

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yvee meint, dass bei abschluss der ausbildung noch urlaub übrig ist und was mit diesen Tagen passiert. Ob se ausbezahlt, abgefeiert oder in das nächste beschäftigungsverhältnis mit übernommen werden können
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yvee
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 13.10.2005 15:46
Titel

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genau MacCon das meinte ich. denn mein chef lässt die mal frech alle verfallen..ich höre aber soviele dinge von versch leuten. die einen sagen es muss ausbezahlt werden (die schule), die anderen sagen der ausbildungvertrag wird ja quasi verlängert und halt in n angestelltenverhältniss umgewandelt drum läuft`s einfach weiter..mein steuerberater meint das lieg im ermessen des chefs..die ihk meint nix..

und mich nervt das langsam tierisch weil ich keine ahnung habe was nun richtig ist.*
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 13.10.2005 16:08
Titel

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da du ja in DEMSELBEN betrieb wie vorher rbeitest, ist da doch nix mit ausbezahlen und so - du hast den anspruch auf deinen urlaub für 2005 noch bis märz 2006.
was soll denn da verfallen? das ist ja ne "süße" idee von deinem chef, aber so läuft das nicht.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 16:35
Titel

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yvee hat geschrieben:
...ich höre aber soviele dinge von versch leuten...

und mich nervt das langsam tierisch weil ich keine ahnung habe was nun richtig ist.*

1.) Der Urlaubsanspruch bleibt bei Übernahme aus dem
Ausbildungsverhältnis in ein normales Arbeitsverhältnis
bestehen (ist ja auch irgendwie logisch, oder...).
Nach Rücksprache und Einverständnis der Firma
kann ein noch offener Urlaubsanspruch in das folgende
Jahr bis zum 31. März übernommen werden.
Danach ist er endgültig verfallen!

2.) Dazu gibt es bei Google unter "Uraubsanspruch"
oder "Arbeitsrecht" auch hunderte von wirklich klugen
Texten dazu.

3.) Was hörst du dir den Müll von den verschiedenen
Leuten eigentlich an. Sprich mit den Leuten die es genau
wissen, in diesem Fall ganz einfach mit deinem Chef.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.10.2005 18:17
Titel

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@frank:

yvee hat geschrieben:
denn mein chef lässt die mal frech alle verfallen..


der scheints ja nicht zu wissen
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