mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 16:52 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: UrhG: Wartung einer Webseite vom 16.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> UrhG: Wartung einer Webseite
Autor Nachricht
instinkt
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.09.2009 10:33
Titel

UrhG: Wartung einer Webseite

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

nach meinem Kenntnisstand ist es ja nicht erlaubt Werke von anderen zu verändern,
daher stelle ich mir die Frage ob ich die Wartung für eine Webseite übernehmen kann
die nicht von mir selbst erstellt wurde?

Fallen die Texte, Aufbau,... unter das Urheberrechtsgesetz und dürfen von mir nicht verändert werden?

Nur als Vergleich: das Aussehen meines Autos darf ich ja auch verändern!?

Danke schonmal für eure Hilfe.

MfG

Julian
  View user's profile Private Nachricht senden
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.09.2009 10:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn der eigentümer/besitzer der inhalte verändern darf und dich mit weiteren änderungen beauftragt, darfst du das auch.

Zuletzt bearbeitet von flavio am Mi 16.09.2009 10:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.09.2009 10:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flavio hat geschrieben:
wenn der eigentümer der inhalte verändern darf und dich mit weiteren änderungen beauftragt, darfst du das auch.


Entweder sollte das im Vertrag des Kunden (zwischen ehem. Auftraggeber und ihm) festgehalten sein, oder du sicherst dich in deinen AGB dagegen ab, dass der Auftraggeber dir die Rechte bei Auftragseingang zusichert. Das sollte reichen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
instinkt
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.09.2009 16:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn der Auftraggeber- und nehmer keine besonderen Abmachungen getroffen haben ist es also rein rechtlich nicht erlaubt die Inhalte zu verändern? Dann frag ich mich aber immernoch warum ich an meinem Auto selbst hand anlegen darf (oder wirds eben "nur" geduldet?).

Danke für eure Antworten!

MfG
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 16.09.2009 17:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das sind 2 paar schuhe. bei einem auto darfst du dich ja auch kreativ auslassen, aber eben nicht alles ändern. tüv!
so kannst du das nicht vergleichen.

die meisten kunden wissen gar nicht, das es ein urhebergesetz gibt und das man auch ein nutzungsrecht erwerben muss/kann. von daher ist es ja nicht deine aufgabe das zu klären. du erfüllst nur einen auftrag. wie genau das rechtlich aussieht... keine ahnung. eine schöpfunghöhe wird meist eh nicht erreicht. sichere dich einfach ab, indem du bei deinem anegbot darauf hinweist und gut ist.

idr sollten die texte und bilder schon geändert/ausgestauscht werden dürfen. die seite wurde ja für einen bestimmten zweck gemacht und den behält man ja auch im sinne des kunden bei.
 
decon

Dabei seit: 18.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 17.09.2009 09:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nach meinem Kenntnisstand greift das UrhG erst, wenn eine Schöpfungshöhe errreicht wird. Das Layout von Gebrauchsgrafiken fällt in der Regel nicht darunter. Somit kannst Du also das Layout einer Website anderweitig verwenden bzw. ändern.
Anders sieht es bei Texten und Bildern aus. Hier ist die Rechtssprechung wohl schneller geneigt eine Schöpfungshöhe zuzugestehen.

Du darfst also das Layout überarbeiten und Inhalte ergänzen. Texte überarbeiten und Bilder in anderem Kontext verwenden darst du nicht.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Shutterstock und § 13 UrhG
Impressumspflicht auf der Webseite
Sprache für Webseite
pressespiegel auf webseite erlaubt?
iMac auf Webseite darstellen
Kleinstgewerbe-was muss auf die webseite?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.