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instinkt
Threadersteller
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.09.2009 10:33
Titel UrhG: Wartung einer Webseite |
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Hallo zusammen,
nach meinem Kenntnisstand ist es ja nicht erlaubt Werke von anderen zu verändern,
daher stelle ich mir die Frage ob ich die Wartung für eine Webseite übernehmen kann
die nicht von mir selbst erstellt wurde?
Fallen die Texte, Aufbau,... unter das Urheberrechtsgesetz und dürfen von mir nicht verändert werden?
Nur als Vergleich: das Aussehen meines Autos darf ich ja auch verändern!?
Danke schonmal für eure Hilfe.
MfG
Julian
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.09.2009 10:46
Titel
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wenn der eigentümer/besitzer der inhalte verändern darf und dich mit weiteren änderungen beauftragt, darfst du das auch.
Zuletzt bearbeitet von flavio am Mi 16.09.2009 10:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.09.2009 10:48
Titel
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flavio hat geschrieben: | wenn der eigentümer der inhalte verändern darf und dich mit weiteren änderungen beauftragt, darfst du das auch. |
Entweder sollte das im Vertrag des Kunden (zwischen ehem. Auftraggeber und ihm) festgehalten sein, oder du sicherst dich in deinen AGB dagegen ab, dass der Auftraggeber dir die Rechte bei Auftragseingang zusichert. Das sollte reichen.
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instinkt
Threadersteller
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.09.2009 16:24
Titel
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Wenn der Auftraggeber- und nehmer keine besonderen Abmachungen getroffen haben ist es also rein rechtlich nicht erlaubt die Inhalte zu verändern? Dann frag ich mich aber immernoch warum ich an meinem Auto selbst hand anlegen darf (oder wirds eben "nur" geduldet?).
Danke für eure Antworten!
MfG
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 16.09.2009 17:30
Titel
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das sind 2 paar schuhe. bei einem auto darfst du dich ja auch kreativ auslassen, aber eben nicht alles ändern. tüv!
so kannst du das nicht vergleichen.
die meisten kunden wissen gar nicht, das es ein urhebergesetz gibt und das man auch ein nutzungsrecht erwerben muss/kann. von daher ist es ja nicht deine aufgabe das zu klären. du erfüllst nur einen auftrag. wie genau das rechtlich aussieht... keine ahnung. eine schöpfunghöhe wird meist eh nicht erreicht. sichere dich einfach ab, indem du bei deinem anegbot darauf hinweist und gut ist.
idr sollten die texte und bilder schon geändert/ausgestauscht werden dürfen. die seite wurde ja für einen bestimmten zweck gemacht und den behält man ja auch im sinne des kunden bei.
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decon
Dabei seit: 18.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 17.09.2009 09:47
Titel
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Nach meinem Kenntnisstand greift das UrhG erst, wenn eine Schöpfungshöhe errreicht wird. Das Layout von Gebrauchsgrafiken fällt in der Regel nicht darunter. Somit kannst Du also das Layout einer Website anderweitig verwenden bzw. ändern.
Anders sieht es bei Texten und Bildern aus. Hier ist die Rechtssprechung wohl schneller geneigt eine Schöpfungshöhe zuzugestehen.
Du darfst also das Layout überarbeiten und Inhalte ergänzen. Texte überarbeiten und Bilder in anderem Kontext verwenden darst du nicht.
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