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Thema: Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung? vom 02.12.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung?
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Tormentor667
Threadersteller

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Verfasst Di 02.12.2014 11:25
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Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung?

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Liebe Mediengestalter und angehende,

ich habe derzeit ein Problem mit einem meiner ehemaligen Kunden und zwar habe ich für diesen vor knapp 2 Jahren für sein CMS (Joomla) ein eigenes Template entworfen (komplett "from the ground", also alles meine Arbeit, selbst Logos, Grafiken und Farbgebung). Es gab dann einige Diskrepanzen bei der Zahlung und letztendlich habe ich mich vom Kunden distanziert, der hat jetzt einen Neffen, der ihm neben seiner Schulzeit die ganzen Sachen macht - wegen mir gerne.

Nun habe ich vor zwei Wochen gesehen, dass das Template komplett modifiziert (nicht ausgetauscht) wurde, im Fußbereich wurde mein Urheberverweis ersetzt durch einen eigenen und mein Name wurde entfernt - ohne meine Zustimmung, ohne Erlaubnis.

Ich habe dem Kunden dann vor 2 Wochen direkt eine E-Mail geschickt und ihn darauf hingewiesen, dass das so nicht rechtmäßig ist und er entweder das Template zurücksetzen oder komplett entfernen und ein neues entwerfen soll - dies ist nicht passiert und eine Antwort habe ich keine erhalten.

Meiner Meinung nach liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor - im Prinzip könnte es mir egal sein, aber in dem Fall will ich's drauf ankommen lassen und Druck ausüben auch mit Hinblick, wie die "Scheidung" von Seiten des Kunden ablief.

Wo stehe ich da rechtlich? Wie gehe ich da vor?
Besten Dank schonmal für eure Info,
viele Grüße,
Torm
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.12.2014 11:26
Titel

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Gegenfrage: Was hast du dem Kunden denn in Rechnung gestellt? Was war als Lieferobjekt (schriftlich / vertraglich!)vereinbart, vor allem zum Thema Nutzungsrechte? Fraglich ist zunächst mal, ob überhaupt das Urheberrecht bzw. die darin enthaltenen Regelungen zur Nutzung anwendbar sind, sprich ob eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt. Hast du da in deinen AGB irgendwas drinstehen zu?

Das Urheberrecht ist hier möglicherweise betroffen, aber das ist nicht veräußerlich. Zu untersuchen ist also eine Anspruchsgrundlage auf Grund einer Verletzung des Nutzungsrechtes. Und dann stellt sich die Frage, was eine verkehrsübliche Verwendung eines Templates sein könnte.

Und über welchen Klagewert sprechen wir hier?

Und eine persönliche Anmerkung: Ich finde es albern und unprofessionell.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 02.12.2014 11:48, insgesamt 4-mal bearbeitet
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.12.2014 11:40
Titel

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Es tut manchmal weh, wenn man sieht, wie ehemalige Kunden das Layout verschlimmbessern. <-- Schuld!

Sich mit einem Kunden (den man sowieso schon verloren hat) darüber zu streiten, ist irgendwann nur noch verschwendete Lebenszeit. Mir wäre es da eher wichtig, dass ich bei solch einer Ruine NICHT mehr als Gestalter genannt werde. *pah*

Edit: Würdest du bei einem Eigenheim auch den ursprünglichen Architekten um Erlaubnis fragen, wenn du anbauen möchtest? * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von top am Di 02.12.2014 11:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.12.2014 12:00
Titel

Re: Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung?

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Tormentor667 hat geschrieben:
(...)- im Prinzip könnte es mir egal sein, aber in dem Fall will ich's drauf ankommen lassen und Druck ausüben auch mit Hinblick, wie die "Scheidung" von Seiten des Kunden ablief.

Ist in meinen Augen eher Rache als ein wirklicher Grund zur Klage.

Tormentor667 hat geschrieben:

Wo stehe ich da rechtlich? Wie gehe ich da vor?

Wende dich an einen Anwalt. * Keine Ahnung... *
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 02.12.2014 12:12
Titel

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top hat geschrieben:
Edit: Würdest du bei einem Eigenheim auch den ursprünglichen Architekten um Erlaubnis fragen, wenn du anbauen möchtest? * Keine Ahnung... *

Ob man jetzt einen Streit vom Zaun brechen sollte, sei mal dahin gestellt: Es gibt das Urheberrecht und nach deinem Beispiel könnte man ja auch sagen, sobald mein Buch erschienen ist, darf jeder damit machen was er will. Also nicht mit dem Buch an sich, sondern mit dem Inhalt, meinen Bildern. Das geht aber eben nicht. Dafür ist das Bearbeitungsrecht nötig.


Zuletzt bearbeitet von am Di 02.12.2014 12:20, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Di 02.12.2014 12:15
Titel

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top hat geschrieben:

Edit: Würdest du bei einem Eigenheim auch den ursprünglichen Architekten um Erlaubnis fragen, wenn du anbauen möchtest? * Keine Ahnung... *


Das ist nun ein ganz schlechter Vergleich - da hat der Architekt nämlich das Urheberrecht in den allermeisten Fällen deutlich auf seiner Seite ...

Insofern wird ein mit dem Umbau beauftragter Architekt/Statiker/Bauleiter den Kunden im eigenen Interesse schon im Vorfeld auf mögliche Urheberrechtskonflikte hinweisen, oft kommt der Hinweis sogar vom Bauamt.

Ansonsten: Kindergarten.
 
Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.12.2014 12:22
Titel

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someonesdaughter hat geschrieben:
top hat geschrieben:

Edit: Würdest du bei einem Eigenheim auch den ursprünglichen Architekten um Erlaubnis fragen, wenn du anbauen möchtest? * Keine Ahnung... *


Das ist nun ein ganz schlechter Vergleich - da hat der Architekt nämlich das Urheberrecht in den allermeisten Fällen deutlich auf seiner Seite ...

Insofern wird ein mit dem Umbau beauftragter Architekt/Statiker/Bauleiter den Kunden im eigenen Interesse schon im Vorfeld auf mögliche Urheberrechtskonflikte hinweisen, oft kommt der Hinweis sogar vom Bauamt.

Ansonsten: Kindergarten.


*ha ha* *ha ha* *ha ha* *ha ha*

Gute Güte!
Also:
1. Beim Baurecht sieht es etwas anders aus mit dem "Urheberrecht". Hier schuldet der Architekt kein Design sondern einen Planungsentwurf.
2. Ein Statiker wird mit der statischen Berechnung eines Gebäudes beauftragt. Da gibt es kein Urheberrecht sondern physikalische Gegebenheiten.
3. Ein Bauleiter ist für die praktischen Ausführung der Pläne des Architekten zuständig.
4. Dem Bauamt ist es herzlich egal, wer ein Gebäude entwirft. Hier wird nur auf die Einhaltung der Bauvorschriften geachtet.

edit: Es gibt natürlich auch Designer-Häuser, deren Entwurf die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht, um als "Kunstwerk" durchzugehen, aber darin wird kaum jemand von uns wohnen.

Wie Illumaus schon schrieb: Äpfel und Birnen!


Zuletzt bearbeitet von Jade-Haus am Di 02.12.2014 12:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Di 02.12.2014 13:51
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someonesdaughter hat geschrieben:
top hat geschrieben:

Edit: Würdest du bei einem Eigenheim auch den ursprünglichen Architekten um Erlaubnis fragen, wenn du anbauen möchtest? * Keine Ahnung... *


Das ist nun ein ganz schlechter Vergleich - da hat der Architekt nämlich das Urheberrecht in den allermeisten Fällen deutlich auf seiner Seite ...


Schlechter Vergleich, stimmt. Auch der mit dem Buch hinkt. Es geht nämlich und ganz besonders bei nicht im Vorfeld geklärten Nutzungsrechten, um die verkehrsübliche Nutzung.

Jemand der ein Logo erstellt bekommt (die Schöpfungshöhe-Diskussion bei Logos mal ausgeblendet), muss es nutzen können. Wenn am anfang der Designer nur VK und Briefbogen vorgesehen hat, dann muss er es trotzdem ohne Lizenzkosten auf nem Flyer oder nem Schaufenster nutzen können. Die Gerichte haben hier eben oft auf die übliche Art und Weise der Nutzung eines Logos verwiesen - Aussendarstellung halt.

Ein Buch ist zum Lesen dar, ein Haus zum drin Wohnen und Leben. Und im Sinne meiner Eigentumsrechte darf ich damit machen, was ich will (und nicht die Rechte anderer einschränkt oder gefährdet, z.B. Abfackeln)

Bei einem Template ist die Frage, was ist die Nutzung eines Templates. Man könnte jetzt sagen "Die Steuerung des optischen Erscheinungsbildes einer Website." Und wenn die Betonung auf Steuerung liegt, dann könnte man davon ausgehen, dass das Aussehen mit Hilfe des Templates vom Eigentümer auch mal anders gesteuert werden darf - ohne das hier eine Verletzung des Nutzungsrecht vorläge.

Kindergarten ist es in meinen Augen deshalb, weil eben all das Auslegungssache der gültigen Gesetze ist und der Aufwand den Nutzen um ein Vielfaches übersteigen dürfte. Auf allen Seiten.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 02.12.2014 13:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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