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Thema: Urheberrechtsstreit, bitte um Meinungen vom 20.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechtsstreit, bitte um Meinungen
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Fall 1:Hat A oder B moralisch recht?
Fall1 A hat recht
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Fall 1 B hat recht
100%
 100%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 3

firstrincewind
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2011
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Verfasst Di 20.09.2011 22:39
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Urheberrechtsstreit, bitte um Meinungen

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Meine Frage ist ein Streifall im Designumfeld, eigentlich recht kindisch und kaum eines threads wert aber da das leider immer weiter eskaliert möchte ich gerne Fremdmeinungen hören damit sich das nicht noch mehr hochschaukelt und Taten geschehen die später bedauert werden :

Fall 1:Person A(möchte in B's Firma) und Person B(langjähriger Webdesigner) googelten zusammen nach Symbolen für ein Websitelogo.
Beide sahen eine Wassertriskele die die Zustimmung beider fand. Person A erhob zuerst die Stimme.
(Triskelen sind keltische Symbole unterschiedlichster Ausführung die zuhauf oft kostenlos im Netz zu finden sind.)

Person A hatte auch eine dünne Pfeiltriskele als Idee Tage vorher aufgemalt (welche wenig Ähnlichkeit mit der Wellentriskele hat) was B aber nicht wusste.

Nun zerstritten sich ehemals gute Freunde A und B(Im übrigen kannten beide Triskelen da B eine solche als Anhänger trägt)

A untersagte daraufhin B eine Triskele in einem logo zu verarbeiten und verlangte copyrights auf die Idee da Triskelen geistiges Eigentum von A sind, aufgrund der Zeichnung.
(A verlange auch alle Rechte an logos, die beide zuvor zusammen gebaut hatten, aber das ist ein anderes Thema)

Als B trotzdem ein komplettes logo mit einer kostenlosen Triskele -welche er natürlich veränderte- kreierte verlangte A das logo ausgehändigt zu bekommen oder Geld dafür zu kassieren.
A droht auch mit Klage und anderen Konsequenzen und nannte B einen Ideendieb, Betrüger und noch einiges unschöneres.

Rechtlich ist die Lage natürlich klar, aber wie seht ihr das moralisch?
Hat A das recht jegliche Grafikgestaltung mit Triskelen zu untersagen bzw Geld dafür zu verlangen?
Oder seinen Namen als Mitdesigner unter die von B allein geschaffene Grafik zu setzen?
(Natürlich verlangt B keinerlei copyrights für sich , will sich aber nicht gängeln lassen)

----------------------------------------------------------------------

Fall 2: (B ist der Meinung das beide unabhängig voneinander dieses Symbol gewählt hätten und es deshalb egal ist wer zuerst HIER ruft beim gemeinsamen googeln und er es auch allein ergoogelt hätte da Wellensymbole das Thema waren und dies Symbol dort recht oben in der googlesuche auftaucht, möchte aber trotzdem eine andere Sicht beleuchten)
Nehmen wir mal eine Hypothese nur aus Sicht von A an:

A findet im Netz ein bekanntes Symbol und empfiehlt es B(der es allein evt nicht gefunden hätte) welcher daraus allein eine Grafik, ein logo baut. Dieses Symbol ist nur Teil einer Grafik und auch abgeändert, es wurde etwas neues geschaffen.
Hätte A dann moralisch das Recht die Grafik einzufordern, Geld zu fordern oder sein copyright bzw designed by darunterzusetzen?
Oder als Ideenlieferant genannt zu werden?(A kann mangels Grafikprogrammkentnisse keine logos erstellen, hat aber durchaus gute Ideen- etwas was A Person B für Fall 2 abspricht)

Bitte antwortet für beide Fälle, und bitte keine Kommentare wie Kindergarten, ect, weiss ich selber wie lächerlich so ein Streit wirkt;)
Leider ist es sehr ernst.
Der fokus liegt auf moralischen Recht, das juristische kenne ich bereits- bzw glaube es zu kennen, pro B.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Di 20.09.2011 23:37
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Den ganzen AB-Spagetti hab ich jetzt zu später Stunde nicht kapiert. Kann dein Anwalt sich mit langweilen. "Moralisches Recht" gibt es nicht. Eine Urheberrechtsverletzung liegt nur vor, wenn B eine von A geschaffene Grafik verwendet hat. Vorschläge, Inspirationen und Googletipps sind nicht geschützt und ob das Logo die nötige Schöpfungshöhe für einen Rechtsstreit hat ist auch zu bezweifeln.
Will noch anmerken, dass es in Deutschland kein Copyright gibt.


Zuletzt bearbeitet von Astro am Di 20.09.2011 23:38, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Mi 21.09.2011 00:23
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Vermutlich hat keiner recht. Wie Astro bereits bemerkt hat, mangelt es bei Logos in der Regel an der nötigen Schöpfungshöhe. Genaueres findest du über den Link in meiner Signatur... * Ich geb auf... *
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Mi 21.09.2011 01:22
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Du beschreibst die Problematik leider dermaßen kompliziert, dass man kaum durchblickt.

Verstehe ich dich richtig, das sich A und B gut kennen, beide gemeinsam die "Idee" für ein Logo haben und dann einer von beiden diese Idee grafisch umsetzt?

Haben beide eine Geschäftsbeziehung? Wenn ja, welcher Art?


All das führt doch nur zu einer Erkenntnis: Das "ergoogeln" von Ideen kann ja wohl keiner von beiden ein herausragende kreative Leistung nennen und die grafische Umsetzung eines schon zig Mal dargestellten Symbols wird wohl kaum eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Ebenso kann niemand die Herausgabe von irgendwelchen Daten verlangen, wenn es keinerlei vertragliche Vereinbarung über eine solche Lieferung gibt.

Also, was soll das Ganze bitte ganz genau? Worauf willst du hinaus?


Zuletzt bearbeitet von Illunatic am Mi 21.09.2011 01:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mi 21.09.2011 07:25
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Ich muss es sagen: was für ein Kindergarten.

Eine Idee ist nicht schützbar. Moralisches Recht gibt es nicht, es gibt das Gesetzbuch und ne Moral, aber mehr nicht. Ob man jetzt jemandem ans Bein pinkeln will, weil man meint, man hat zuerst "hier" geschrien, als das besagte Bild auftauchte, muss jeder selber wissen, offenbar möchte das hier jemand.

Eine rechtliche Grundlage gibt es dazu m.M. nach nicht. Die Schöpfungshöhe von Logos wurde schon angesprochen, ohne die muss man gar nicht über das Urheberrecht reden. B hat nichts von A genommen und einfach verwendet, das wäre ggf. eine Urheberrechtsverletzung. Wie gesagt, Ideen sind nicht schützbar.
 
jense

Dabei seit: 04.11.2003
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Verfasst Mi 21.09.2011 10:01
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wie alt sind A und B? 12?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 21.09.2011 10:04
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zu a) = vollpfosten
zu b) = klingt normal

die frage ist, wie man a) in einem gespräch erklärt, dass er keinerlei rechte an der triskele hat und wie man sich freundschaftlich einigen kann. einigen = versöhnen! ein anwalt wird nicht nötig sein, es sei denn es gibt geld zu verschenken.

aber ich fürchte, hier wurde schon alles dazu gesagt. die umfrage ist daher überflüssig.
 
jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.09.2011 10:07
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A und B sollten eher aufpassen, nicht von den Kelten verklagt zu werden.

ein sehr ungemütliches Völkchen mit schlagenden Argumenten...
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