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Thema: Urheberrecht veröffentliches Artwork-Dringend vom 06.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht veröffentliches Artwork-Dringend
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lacrima83
Threadersteller

Dabei seit: 27.08.2008
Ort: Dresden
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.11.2011 20:43
Titel

Urheberrecht veröffentliches Artwork-Dringend

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Hallo,

ich hoffe irgendwer hier kann mir weiterhelfen. Folgendes Problem:

ich habe ein CD-Artwork gemacht und dieses, nach offizieller VÖ des Albums, online gestellt. Als Referenzbild um neuen potenziellen ein Bild meines Leistungsumfangs/ Könnens zu zeigen. Nun will die Band aber, dass ich das Artwork offline nehme, das Booklet sei nur für CD-Käufer bestimmt.

Die Fakten: 1. es wurde kein Eklusivvertrag gemacht und die Band hat vorab nicht gesagt, dass die Bilder von mir nicht veröffentlicht werden sollen, 2. einige Fotos von Personen wurden zwar von anderen Fotografen gemacht, diese haben aber mit der VÖ kien Problem und ganz wichtig: ich habe das komplette Artwork absolut neuartig umgestaltet, aufwendig bearbeitet und alle anderen verarbeiteten Bilder (HG´s...) sind entweder von mir oder aber von mir gekaufte Stocks/ 3d-Material. An dem Endprodukt Grafik habe also ich das Urheberrecht, 3. die Referenzbilder sind in einer so geringen Auflösung, dass sie keinen Schaden anrichten können (z.b. Artwork illegal ziehen und ausdrucken.)

Um Streit zu vermeiden würde ich entgegenkommen und meinerseits das Artwork ohne Texte (obwohl man die in der Größe eh nicht lesen kann) online stellen.

Wer ist hier im Recht? Ich sehe nicht ein, mir verbieten zu lassen, meine geschaffenen Bilder nicht online stellen zu dürfen.

Weiß einer Rat??
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.11.2011 20:56
Titel

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Ohne helfen zu können abonnier ich den Thread mal.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.11.2011 21:00
Titel

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Gibt es denn überhaupt einen Vertrag? Hast Du AGB? Ist darin die Veröffentlichung durch Dich geregelt?

Hast Du das gesamte Booklet online gestellt? Vielleicht könnte Ihr Euch einigen, dass Du nur die Außenseite (die sieht man ja sowieso im Laden, auch wenn man die CD nicht kauft) und eine Doppelseite als Beispiel zeigen kannst? Das sollte für Dich doch reichen und für die Band nicht zu viel sein.

Versuch ihnen klar zu machen, dass Du - genau wie sie - nicht von Luft und Liebe leben kannst, sondern von Aufträgen. Und dass Du auf diese Arbeit stolz bist und sie deswegen gerne zeigen würdest.

Wenn es darum geht, dass die Song-Texte zu lesen sind - es kann tatsächlich sein, dass das aus nutzungsrechtlicher Sicht wirklich kritisch ist (da gibt es diverse Geschichten mit Websites, die Texte beinhalten). Daher: unlesbar machen bzw. so klein abbilden, dass man die Texte nicht erkennt.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 06.11.2011 23:40
Titel

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Ich würde jetzt sagen, wenn es keine exklusive Arbeit war, du also kein ausschließliches Recht an dem Booklet übertragen hast, darfst du es auch auf deiner Seite als Referenz zeigen. Du dürftest es sogar an anderer Stelle zweitnutzen. Vielleicht kann man sich einigen, wie Monika es vorschlug, aber grundsätzlich dürfte man dir das nicht verbieten. Schlauer wäre es natürlich, es würde genau das noch mal in deinen AGB drinstehen oder im Angebot schriftlich festgehalten werden.

So, das war jetzt nur meine Meinung, ob es sich doch anders darstellt... * Keine Ahnung... *
 
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 07.11.2011 01:11
Titel

Re: Urheberrecht veröffentliches Artwork-Dringend

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lacrima83 hat geschrieben:

Die Fakten: 1. es wurde kein Eklusivvertrag gemacht


Was für ein Vertrag wurde denn dann gemacht?

Zitat:
ich habe das komplette Artwork absolut neuartig umgestaltet, aufwendig bearbeitet


Was heisst "umgestaltet" und "bearbeitet"?

Zitat:
An dem Endprodukt Grafik habe also ich das Urheberrecht,


Ob du das hast oder nicht entscheidet im Streitfall ein Richter - wenn du für deine Arbeit das Urheberrecht beanspruchst, was ist denn dann mit dem Urheberrecht der Arbeit die du "umgestaltet" und "bearbeitet" hast? Hast du dafür eine Nutzungsgenehmigung eingeholt?
 
 
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