Autor |
Nachricht |
bacardi_me
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 24.04.2015 09:53
Titel Urheberrecht verletzt? |
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Guten Morgen,
ich habe gestern Abend in einer Flirt-Community mit einer Frau geschrieben, die professionelle Fotos von sich im Profil hatte. Gegen ende hatten wir die ein oder andere Meinungsverschiedenheit... über das Thema und den Beruf Modeln. Ein kleines Online Wortgefecht. Nichts besonders.
Ich habe dann zum Spaß ein Foto von ihr gespeichert, und ein Pflaster auf Ihren Mund montiert (Photoshop), und es ihr gesendet (Privatnachricht / nicht öffentlich). Als Scherz weil Sie so aggressiv schreibt... aber nicht als Beleidigung... eher als Gage... Anspielung auf Ihre Art
Jetzt will sie mich verklagen, wegen Urheberrechtsverletzung. Weist auf Ihren Profiltext hin:
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ACHTUNG!!! BEACHTEN SIE DAS URHEBERRECHT!!! Das unbefugte Herunterladen, Speichern und Verwerten, das Entfernen des sichtbaren oder des elektronischen Bildschutzes, jegliche -auch nichtkommerzielle- unbefugte Verbreitung von Bildern dieser Sedcard stellen einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und wird zivilrechtlich verfolgt!!!
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Ich habe ja nichts veröffentlicht ... es war nur eine Private Nachricht.
Habe ich da etwas zu befürchten?
Wenn ja, in welchem Ausmaß? o.O
Zu mir: Bin nicht vorbestraft, in der Richtung auch noch nie aufgefallen oder sonstiges. Kann Sie mir da jetzt an den Karren fahren?
Bin Dankbar für jede Rückmeldung
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2015 10:23
Titel
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Die Dame verwechselt was. Es geht hier um das Nutzungsrecht.
Das Urheberrecht hat der Fotograf, die Nutzungsrechte (warscheinlich) die Dame, die sich mit den Bilder präsentiert.
Du hättest also ein Nutzungsrecht verletzt, was Du nicht hast..
Hättest!
Ohne Veröffentlichung ist auch kein Rechtsbruch eingetreten und somit auch kein Schaden.
Der Klage würde ich gelassen entgegensehen.
Das ist natürlich nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.
bacardi_me hat geschrieben: | Zu mir: Bin nicht vorbestraft, in der Richtung auch noch nie aufgefallen oder sonstiges. Kann Sie mir da jetzt an den Karren fahren? |
Selbst wenn dir jemand an den Karren fahren sollte, ist das eine reine zivilrechtliche Sache.
Vorstrafen bekommt man nur bei strafrechtlichen verfahren.
Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Fr 24.04.2015 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Illumonster
Dabei seit: 02.12.2014
Ort: -
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2015 10:53
Titel
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Frauen gibts...
Die Moral davon: Verbiete einer Frau nie den Mund. Was das betrifft verstehen die vermutlich keine Witze, den Frauen haben IMMER Recht.
Denke aber nicht dass du etwas zu befürchten hast, da du es ja nicht veröffentlicht hast.
Zitat: | Das unbefugte Herunterladen, Speichern.... |
Wieso sollte das verboten sein?!
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst So 26.04.2015 22:57
Titel
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Kinderkram!
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