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new001
Threadersteller
Dabei seit: 16.02.2006
Ort: Sundern
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2012 16:54
Titel Urheberrecht verletzt? |
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Hallo Zusammen,
ich schreibe aus Verzweiflung und Unwissenheit an euch. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Also:
Im Jahr 2010/2011 habe ich noch bei einer "Agentur A" gearbeitet. Dort haben wir ein Onlineshop aufgezogen für eine "Firma X".
Im Jahr 2011/2012 wurde ich von "Firma X" abgeworben und habe dort die Seite weiter optimiert und gepflegt bzw. komplett überarbeitet. In den Grundzügen ist Sie jedoch gleich geblieben. Was überarbeitet worden ist, ist die Startseite, einzlene Elemente im Header, Produktdarstellungen und -listen, sowie die Programmierung (neu aufgesetztes System). Die Agentur die den Shop ursprünglich erstellt hat, steht seit dem nicht mehr im Impressum drin.
Im selben Jahr habe ich mich mit dem Geschäftsführer selbstständig gemacht. Da wir die Seite auch weiterhin bearbeiten, optimieren und betreuen haben wir unsere "Firma Z" in das Impressum gesetzt.
Der Shop ist nun seit ca. einem Jahr so. Ende diesen Jahres haben wir bei einem regionalen Preis den ersten Preis gewonnen. Nun meldet sich die Agentur A wieder und besteht darauf im Impressum zu stehen oder Firma Z wird abgemahnt wegen einer Urheberrechtsverletzung, da wir sagen wir hätten die Seite gemacht.
Wir bereiten dieses Jahr das Layout für kommende Saison vor. Welche im Ursprung Ähnlichkeiten aufweißt. Jedoch komplett neue Grafiken, Layout (jedoch im Konzept gleich), komplett neues System (inkl. Programmierung) usw. Jetzt sitzen wir da min. 3 Monate dran und ich habe nicht wieder lust die alte Agentur mit Lohrbeeren schmücken zu lassen.
Ist es eine Urheberrechtsverletzung? Was meint ihr? Kann mir wer helfen?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2012 17:04
Titel
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Alles was du hier erhalten wirst, werden Meinungen, Vermutungen, Falsches und Halbwahrheiten sein. Du hast aber schon einen drohenden Rechtsstreit am Hacken bei dem es letzten Endes auch um viel Geld geht.
Um sowas (auch für dich rechtssicher) zu beurteilen, muss man alle Verträge kennen (inkl. deines alten Arbeitsvertrages und den Verträgen zwischen Agentur und Kunde), die Seite in allen Entwicklungsstadien vergleichen und selbst dann entscheidet am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit ein Richter.
Langer Rede kurzer Sinn: Such dir am besten gleich einen darauf spezialisierten Anwalt.
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new001
Threadersteller
Dabei seit: 16.02.2006
Ort: Sundern
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2012 17:10
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Alles was du hier erhalten wirst, werden Meinungen, Vermutungen, Falsches und Halbwahrheiten sein. Du hast aber schon einen drohenden Rechtsstreit am Hacken bei dem es letzten Endes auch um viel Geld geht.
Um sowas (auch für dich rechtssicher) zu beurteilen, muss man alle Verträge kennen (inkl. deines alten Arbeitsvertrages und den Verträgen zwischen Agentur und Kunde), die Seite in allen Entwicklungsstadien vergleichen und selbst dann entscheidet am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit ein Richter.
Langer Rede kurzer Sinn: Such dir am besten gleich einen darauf spezialisierten Anwalt. |
Ja prinzipiell hast du Recht. Problem hierbei: Spezialisierter Anwalt kostet mich die Stunde ca. 210 €/netto. das kann sehr schnell ins Geld gehen. Solange die jetzt im Impressum stehen passiert ja nix, aber ich will die ja auch nicht immer dadrin haben.
Zum Arbeitsvertrag: Da steht nichts drin, das die Rechte an die Agentur übergehen. Das ist dort nicht vermerkt. Vertrag zwischen der Agentur und Firma X gibt es so gesehen nicht. Nur n Angebot wo die AGB gelten, diese hat er aber nie gesehen. Ich leider auch nicht.
Vermutungen wären aber schonmal n Anfang
Zuletzt bearbeitet von new001 am Mi 14.11.2012 17:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2012 17:14
Titel
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Wenn du angestellt warst, musst das aber auch nicht zwingend da drin stehen. Denn deine Aufgabe als Angestellter ist es ja, Leistung für den Arbeitgeber zu erbringen. Also muss der Arbeitgeber auch die Verwertungsrechte dafür bekommen. Dafür kriegst du ja auch Gehalt.
Die Firma wiederum hat dann also durch ihr handeln durchaus einen Vertrag abgeschlossen, nur eben halt die Willenserklärung nicht schriftlich abgegeben.
Aber ob das alles jetzt überhaupt die Schöpfungshöhe hat, das man sich überhaupt auf das UrhRG berufen kann, dass kann ich dir so gar nicht sagen.
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2012 17:14
Titel
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new001 hat geschrieben: |
Vermutungen wären aber schonmal n Anfang |
... in die Katastrophe, ja.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.11.2012 17:16
Titel
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Absolut.
Wobei ich es für das Forum sehr schmeichelhaft fände, wenn endlich mal ein Richter ein positives Urteil mit "Im mgi wurde bereits festgestellt, dass..." begründen würde.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.11.2012 11:48
Titel Re: Urheberrecht verletzt? |
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new001 hat geschrieben: | .. Nun meldet sich die Agentur A wieder und besteht darauf im Impressum zu stehen oder Firma Z wird abgemahnt wegen einer Urheberrechtsverletzung, da wir sagen wir hätten die Seite gemacht. |
Geht es nur ums Impressum?
Dann schreibt die Agentur A wieder rein, oder schreibt
Konzept und Gestaltung: Agentur A
Konzept und Gestaltung (Relaunch 2012): Firma Z
Wegen einem Impressumseintrag würde ich keinen Rechtsstreit anfangen.
Als Du noch für Agentur A gearbeitet hast, hast du als Angestellter nie Nutzungsrechte am Design gehabt.
Sogesehen hat Agentur A durchaus recht, noch genannt zu werden.
Sofern man überhaupt auf einen Impressumseintrag Recht hat, was wiederum vertraglich geregelt sein müsste.
Wie gesagt, wenn Agentur A damit zufrieden ist, wieder in Impressum zu kommen, dann macht es und gut ist es.
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