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Thema: [Urheberrecht] Logo beim Autoverkauf vom 19.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Urheberrecht] Logo beim Autoverkauf
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Kimmy
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2002
Ort: kimland
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 19.01.2005 12:06
Titel

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okay...dann heißen dank Lächel
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whiterabbit

Dabei seit: 16.11.2004
Ort: münchen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2005 12:57
Titel

Re: [Urheberrecht] Logo beim Autoverkauf

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Kimi hat geschrieben:

wie ist das jetzt...wenn er sich so einen Zettel ins Auto klebt,



ein helfer in grün hat mir letztens erklärt das man das "eigentlich" garnicht darf...
hab das aber auch zum ersten mal gehört...

musste das ding aber allen ernstes in gegenwart von ihm abnehmen *balla balla*
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Kimmy
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2002
Ort: kimland
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 19.01.2005 13:05
Titel

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hab ich mir hier auf der arbei auch gerade sagen lassen
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2005 13:22
Titel

Re: [Urheberrecht] Logo beim Autoverkauf

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whiterabbit hat geschrieben:
Kimi hat geschrieben:

wie ist das jetzt...wenn er sich so einen Zettel ins Auto klebt,



ein helfer in grün hat mir letztens erklärt das man das "eigentlich" garnicht darf...
hab das aber auch zum ersten mal gehört...

musste das ding aber allen ernstes in gegenwart von ihm abnehmen *balla balla*


ah ja ...sehr interessant ...hat der auch nen Grund dafuer gesagt ?

Man darf die Zettel wohl nicht an sein Auto machen und vor einem Autohaus parken.
Da gab es mal nen Urteil zu.


@Kimi: Samstags Opel Werk1 kennt dein Papa wohl oder ?
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whiterabbit

Dabei seit: 16.11.2004
Ort: münchen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2005 15:32
Titel

Re: [Urheberrecht] Logo beim Autoverkauf

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Mischpult hat geschrieben:


ah ja ...sehr interessant ...hat der auch nen Grund dafuer gesagt ?

Man darf die Zettel wohl nicht an sein Auto machen und vor einem Autohaus parken.
Da gab es mal nen Urteil zu.


@Kimi: Samstags Opel Werk1 kennt dein Papa wohl oder ?



ja hatte er....aber da mich das so verwirrt hatte hab ich dem nicth wirklich zugehört,weil ich mir die ganze zeit nur gedacht habe das der mich verarschen will...

würde ich heute auch noch denken wenn nicht ner freundin vor kurzem das gleiche passiert wäre...
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 19.01.2005 15:47
Titel

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je nachdem, wie blöd man den zettel hinten anbringt, kann man bei einem anständigen seitenschulterblick nicht sehen - vielleicht darf man deswegen keinen zettel ankleben?? * Keine Ahnung... *


dann müsste aber z.b. der audi tt roadster auch verboten sein, bei dem kann man nämlich auch keinen seitenschulterblick machen. *pah*
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whiterabbit

Dabei seit: 16.11.2004
Ort: münchen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.01.2005 15:53
Titel

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McMaren hat geschrieben:
je nachdem, wie blöd man den zettel hinten anbringt, kann man bei einem anständigen seitenschulterblick nicht sehen - vielleicht darf man deswegen keinen zettel ankleben?? * Keine Ahnung... *


dann müsste aber z.b. der audi tt roadster auch verboten sein, bei dem kann man nämlich auch keinen seitenschulterblick machen. *pah*


smart ebenso...bekomm da jedesmal das * Ich muß mich mal kurz übergeben... *
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munch_maniac
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 19.01.2005 16:02
Titel

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..nene - das hat irgendetwas mit Gewerbe zu tun - die genauen Umstände weiss ich auch nicht genau, soweit ich weiss war, wenn du diesen Zettel im Auto hast ja quasi Werbung machst - du aber meist kein Gewerbe hast und damit nicht befugt bist, nach aussen zu propagandieren... * Keine Ahnung... *

..nüja - aber was ich sicher weiss, ist das es eigentlich verboten ist.

edit//: was gefunden:

Das Abstellen eines (mit einer Verkaufsofferte versehenen) Kraftfahrzeugs, das überwiegend dem Verkaufszweck dient, stellt eine unerlaubte Sondernutzung der Straße dar.
Das Aufstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen zu Zwecken des Verkaufs stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar und kann daher unter straßenrechtlichen Gesichtspunkten geahndet werden. Das Anbringen von Verkaufsschildern am Fahrzeug erfüllt das Merkmal des "Anbietens" von Waren auf der Straße und ist ordnungswidrig im Sinne von StVO § 33 Abs 1 Nr 2, sofern dadurch eine Verkehrsbeeinträchtigung eintreten kann.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 19.01.2005 16:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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