mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 22:00 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urheberrecht beim Erstellen von Websites? vom 11.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht beim Erstellen von Websites?
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.12.2006 16:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@Mischpult
es geht hier nicht um Wartung/Pflege? Hast du die die Fragen von Mayer mal durchgelesen?


Es ist nicht nur im Bau üblich (das Gesetz unterscheidet hier nicht nach Branche) - jede Bank zieht dir dein Auto wieder ein, wenn du die Raten nicht zahlst, dein Provider sperrt deine Domain, wenn du nicht zahlst, das Finanzamt legt dein Auto still, wenn du deine Steuern nicht zahlst, der Gärtner buddelt dir die Pflanzen wieder aus, wenn du nicht zahlst usw. usw.

Nur weil der Programmcode online gestellt wurde braucht er nicht bezahlt zu werden?? Programmcode ist nicht anders zu bewerten als ein Blumenpott. (Bezahl oder stirb! Hmm...?! )


Wenn du schon solche Aussagen von dir gibst:
Welches Gesetz verbietet es denn, die Sachen wieder offline zu schalten? Wie kommst du zu deinen unreflektierten Aussagen? Wie wäre es mal mit etwas hintergründigem, nachdem du weiter oben andere Leute wegen ebensolcher leichtfertiger Aussagen abmahnst! (es gibt im Werkvertragsrecht schon interessantes zu diesem Thema, hier aber nicht anwendbar)
 
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.12.2006 16:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

system hat geschrieben:
Wie wäre es mal mit etwas hintergründigem


Und wo ist Deine rechtsverbindliche Quelle?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.12.2006 16:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zeithase hat geschrieben:
system hat geschrieben:
Wie wäre es mal mit etwas hintergründigem


Und wo ist Deine rechtsverbindliche Quelle?


Siehe oben (lest ihr eigentlich nur immer den letzten Beitrag?)
 
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.12.2006 16:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

system hat geschrieben:
Siehe oben (lest ihr eigentlich nur immer den letzten Beitrag?)


Das ist ein dahingeworfener Paragraph (§273 BGB). Woher weißt Du, was wo gilt? Bist Du Anwalt? Und es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen Backsteinen und einer Internetseite. Der dürfte Dir sicherlich bekannt sein. Ebenso stellt sich die Frage, wem der Webspace gehört. Ein Eingriff in diesen ohne Autorisation dürfte rechtliche Folgen haben.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 15.12.2006 16:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.12.2006 17:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zeithase hat geschrieben:


Das ist ein dahingeworfener Paragraph (§273 BGB). Woher weißt Du, was wo gilt? Bist Du Anwalt?

Kannst du lesen? Wie ich angedeutet habe, habe ich bereits einen entsprechenden Prozess geführt (und gewonnen).
Spielt hier auch keine Rolle. Warum schaltest du dich ein? Bist du Anwalt?
Worin ist der rechtliche Unterschied zischen einer Lieferung Steinen und eines Quellcodes? Du scheinst ihn zu kennen, dann erkläre ihn.
Das Forum krankt ganz gehörig.
Ich habe dem Fragesteller versucht eine Hilfestellung zu geben. Mein Beitrag kennzeichnete exakt, wo ich Erfahrungen habe, wo nicht.
Der Rest der dann von dir und mischpult folgte war sinnloses zerreden, ohne Hintergrundwissen. Was soll so ein Mist.

Ich werde dieses Forum nicht weiter unterstützen.
 
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.12.2006 17:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

system hat geschrieben:
Kannst du lesen? Wie ich angedeutet habe, habe ich bereits einen entsprechenden Prozess geführt (und gewonnen).


Wo? * Keine Ahnung... * Du hast nur Deine eigene Erfahrung bei einem nicht bezahlten Angestellten dargestellt. Nicht aber, in einem Prozess, wo es um das Entfernen einer Webseite vom Kunden-Webspace nach Lieferung ging:

system hat geschrieben:
Bei einem Angestelltenverhältnis geht es sogar soweit, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen darf, wenn die Firma kein Gehalt zahlt und der Arbeinehmer daraus keinerlei Nachteile hat.
  View user's profile Private Nachricht senden
charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.12.2006 17:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Könnt ihr vielleicht noch was Konstruktives beitragen?

Schildert man hier Erfahrungswerte ists doch okay, muss man immer gleich die Paragraphen hinzufügen?! Dass das keine rechtsverbindliche Beratung darstellt sollte jedem klar sein, wenn nicht - Pech gehabt.


Zuletzt bearbeitet von charon am Fr 15.12.2006 17:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.12.2006 17:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Haben die Herren sich wieder beruhigt?

Wenn nicht, macht das bitte per PN aus.
Wir sind doch hier nicht im Kindergarten.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Urheberrecht] Verwendung fremder Bilder auf Websites
shutterstock und websites...
Bilder von anderen Websites
Mindestangaben auf amerikanischen Websites
[Recht] Impressum auf Websites
Verwendung von Wappentieren auf Websites
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.