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Thema: Urheberrecht beim Erstellen von Websites? vom 11.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht beim Erstellen von Websites?
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mayer
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2003
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Verfasst Mo 11.12.2006 00:35
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Urheberrecht beim Erstellen von Websites?

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Hallo,
habe ein Problem mit einer Werbeagentur, mit der ich zusammenarbeite bzw. zusammengearbeitet habe.
Bin freiberuflich und habe für die Websites erstellt. Die Grafiker haben mir die Fotos gegeben und das grafische Layout.
Ich habe dann die Website erstellt, alle Inhalte eingepflegt und auch die versch. Techniken verwendet (java, php, etc.)

Jetzt gab es Ärger, da die Agentur die monatliche Pflege nicht mehr bezahlen wollte und zudem wurden einige Websites gar nicht bezahlt.

Meine Fragen:
Wer hat das Urheberrecht an den Websites - ich oder die Agentur (es gibt diesbezüglich keinen Vertrag zwischen uns)?
Kann ich die Bezahlung nun einklagen?
Und bin ich verpflichtet in der Zwischenzeit die Websites weiterzupflegen, damit nicht deren Kunden klagen und ich evtl. in Regreß genommen werde?
Kann ich die Websites sogar vom Netz nehmen wegen Nichtbezahlung?

Hat jemand sowas schon mal erlebt und Erfahrungswerte? Danke für die Tipps und Erfahrungen...

mayer
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.12.2006 01:13
Titel

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1.) Kein Vertrag = Du hast nix in der Hand. Sieh es als Lehrgeld für die Zukunft an.
2.) Stop den Support für die Seiten.
3.) Wem gehört der Webspace, auf wen ist er registriert? Dich? Mach was du willst. Den Kunden? Finger weg, siehe 2..

Meine laienhafte Meinung.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.12.2006 07:41
Titel

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naja auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag. wird eben nur schwer sein das zu beweisen. du kannst ja mal den normalen "mahnweg" versuchen. also mahnungen schicken und wenn da keine reaktion drauf erfolgt, einen vollstreckbaren titel ausstellen lassen.

wenn du für den support nichts bezahlt bekommst würd ich auch nichts mehr weiter machen. sollte sich der kunde beschweren, verweise ihn auf den umstand, das nichts mehr von der agentur dafür bezahlt wird. dann soll sich der kunde mit der agentur auseinandersetzen oder dir evtl. direkt nen auftrag erteilen.

du hast zwar das urheberrecht an der seite bzw. an deinen scripten, aber das nützt dir nicht viel. einfach das ding vom server löschen darfst du nicht. da könnte dich der endkunde belangen. wie gesagt - du hast deine leistung erbracht und das ist auch ohne vertrag gültig. mit vertrag wäre die beweisführung halt um einiges einfacher. aber anmahmen kannst du deine rechnungen deswegen trotzdem. was du auch machen kannst ist, sofern dir an einer zusammenarbeit mit der agentur nichts mehr liegt, der agentur schriftlich zu untersagen, deine scripte zu verwenden, bis diese bezahlt sind.

hast du eine rechtschutzversicherung? wenn ja würd ich direkt mal zum anwalt gehen und sollte die agentur nicht einlenken würde ich die schreiben auch durch einen anwalt machen lassen. dadurch singnalisierst du gleich, das du auch bereit wärst einen gerichtsweg zu bestreiten. in den meisten fällen haben die agenturen auf sowas keinen bock und zahlen dann auch. als kunde biste die dann aber in jedem fall los.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 11.12.2006 07:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.12.2006 08:39
Titel

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Astro hat geschrieben:

3.) Wem gehört der Webspace, auf wen ist er registriert? Dich? Mach was du willst. Den Kunden? Finger weg, siehe 2..

Meine laienhafte Meinung.


Gott sei dank steht da der letzte Satz *zwinker*

Bitte niemals Webseiten des Kunden offline nehmen oder gar zu dessen Nachteil veraendern.
Das gibt nur Stress und Ihr seid nicht im Recht.
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Benutzer 13273
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Ort: -

Verfasst Di 12.12.2006 19:00
Titel

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Mischpult hat geschrieben:


Bitte niemals Webseiten des Kunden offline nehmen oder gar zu dessen Nachteil veraendern.
Das gibt nur Stress und Ihr seid nicht im Recht.


So auch nicht richtig, denn gem. BGB 273 steht ein Zurückbehaltungsrecht zu.
Dieses ermöglicht durchaus die Verweigerung von Leistung (sowohl materiell, als auch immateriell), bis zur vollständigen Bezahlung.
Ist aber relativ komplex und kann bei indirekten Vertragsverhältnissen problematisch sein. Bsp. Bei Schadenersatzforderung kann der Endkunde sich natürlich an die Agentur halten, ggf. aber auch an dich, wenn du die Seiten löscht. Da wird es kompliziert und ich möchte da auch keine Spekulation wagen, wie ein Prozess ausgeht.
Die Arbeitsleistung gegenüber der Agentur darfst du aber sofort einstellen.
Es lohnt aber ggf. den Endkunden direkt zu ermahnen und die Stilllegung der Seiten anzudrohen. Die dürften daraufhin der Agentur richtig Feuer machen.

Bei einem Angestelltenverhältnis geht es sogar soweit, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit niederlegen darf, wenn die Firma kein Gehalt zahlt und der Arbeinehmer daraus keinerlei Nachteile hat. Die Firma muss sogar die Zeit später nachzahlen, in der die Arbeit niedergelegt war, bis alles vollständig gezahlt wurde (oder diese endgültig Pleite ist). Dieses aus eigener Erfahrung.
Es ist die einzige Möglichkeit eines (Lohn-)Abhängigen den Schuldner unter wirklichen Druck zu setzen. Wirkungslos leider bei Insolvenzen, bzw. wenn der Schuldner auch zukünftig keine Arbeit mehr zu vergeben hat.


Zuletzt bearbeitet von am Di 12.12.2006 19:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.12.2006 10:19
Titel

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system hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:


Bitte niemals Webseiten des Kunden offline nehmen oder gar zu dessen Nachteil veraendern.
Das gibt nur Stress und Ihr seid nicht im Recht.


So auch nicht richtig, denn gem. BGB 273 steht ein Zurückbehaltungsrecht zu.


Zurueckbehaltungsrecht duerfte hier nicht gelten, da die Leistung bereits uebergeben (geleistet) worden ist (FTP-Upload)
Was anderes waere es wenn er dem Kunden die Seite nur offline gezeigt haette und sie nun nicht hochlaed.
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.12.2006 11:59
Titel

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Die Frage betraf auch Wartung/Pflege - diese ist noch nicht geleistet und kann natürlich zurückbehalten werden.
Auch die Einbehaltung des geleisteten Programmiercodes bleibt denkbar, mit den aber oben erwähnten Unwägbarkeiten.
Es ist beim Bau üblich als Subunternehmer z.B. die Steine wieder abzuholen, so weit möglich, wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Hier habe ich auch noch nie gehört, dass dieses für den Subunternehmer nachteilig war (man hat heutzutage keine andere Chance).
Ansonsten habe ich aber auch keine Erfahrungen mehr -> Anwalt fragen.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 15.12.2006 12:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.12.2006 13:03
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system hat geschrieben:
Die Frage betraf auch Wartung/Pflege - diese ist noch nicht geleistet und kann natürlich zurückbehalten werden.
Auch die Einbehaltung des geleisteten Programmiercodes bleibt denkbar, mit den aber oben erwähnten Unwägbarkeiten.


Moment es geht hier konkret um das Offline nehmen der Seite (sie mein Zitat). Das hat nichts mit Wartung/Pflege zu tun und man kann es auch nicht unter "zurueckhalten" einstufen, da diese Leistung bereits erbracht worden ist.

system hat geschrieben:
Es ist beim Bau üblich als Subunternehmer z.B. die Steine wieder abzuholen, so weit möglich, wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Hier habe ich auch noch nie gehört, dass dieses für den Subunternehmer nachteilig war (man hat heutzutage keine andere Chance).
Ansonsten habe ich aber auch keine Erfahrungen mehr -> Anwalt fragen.

Was im Bau ueblich ist gilt noch lange nicht fuer Mediengestaltung. Wenn ein Mediengestalter die Seite wieder offline nimmt entsteht fuer die Firma ein Schaden und damit der naechste Aerger mit dem Kunden da die Offlineschaltung (siehe oben) nicht rechtens ist.

Und das es auf dem Bau ueblich ist heisst noch lange nicht das es rechtens ist. *zwinker*
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