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Verfasst Sa 22.11.2008 21:26 Titel
nein, den darfst du nicht kommerziell verwenden und selbst als abi-motto steigen die marken den verwendern aufs dach. das kann sehr teuer werden. im zweifelsfall beim patentamt erkundigen, aber auch dann ist es nicht 100% frei. denn es bestehen auch rechte an bereits bekannten slogans, die nicht als marke geschützt sind. also obacht!
chillgrill hat geschrieben:
@burn
willste mir jetzt ehrlich sagen ich darf "ich liebe es" nicht mehr verwenden?!
bei kunstwörtern bzw. begriffen ok - aber das verstößt doch langsam gegens grundgesetz
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Verfasst Sa 22.11.2008 21:28 Titel
morocco-wurstlounge hat geschrieben:
dann muss es aber als solches gekennzeichnet sein und muss auch als logo hervorstechen und nicht einfach als schriftzug daraufstehen. anders ist es z.bsp. bei volkswagen. des steht als eigenständige marke, ist aber auch so kenntlich gemachrt
leider unrichtig. ein slogan "muss" keinesfalls als geschützt gekennzeichnet werden. und genießt trotzdem markenschutz. relative sicherheit bringt nur das patentamt und die eigene internetrecherche. taucht der spruch schon oft im zusammenhang mit kommerziellen produkten/unternehmen auf - finger weg!
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