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Thema: Urheberrecht bei Shirt-Sprüchen vom 11.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht bei Shirt-Sprüchen
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Benutzer 9013
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Verfasst Di 15.02.2005 13:40
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übrigens nimmt das patentamt auch patente an, die nicht rechtsgültig sind, weil sie bereits durch das patent eines dritten gesichert sind.


also vorher lieber selber recherchieren.
 
sirene

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Verfasst Sa 22.11.2008 21:26
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nein, den darfst du nicht kommerziell verwenden und selbst als abi-motto steigen die marken den verwendern aufs dach. das kann sehr teuer werden. im zweifelsfall beim patentamt erkundigen, aber auch dann ist es nicht 100% frei. denn es bestehen auch rechte an bereits bekannten slogans, die nicht als marke geschützt sind. also obacht!

chillgrill hat geschrieben:
@burn

willste mir jetzt ehrlich sagen ich darf "ich liebe es" nicht mehr verwenden?!
bei kunstwörtern bzw. begriffen ok - aber das verstößt doch langsam gegens grundgesetz * grmbl *
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sirene

Dabei seit: 09.06.2006
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Verfasst Sa 22.11.2008 21:28
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morocco-wurstlounge hat geschrieben:
dann muss es aber als solches gekennzeichnet sein und muss auch als logo hervorstechen und nicht einfach als schriftzug daraufstehen. anders ist es z.bsp. bei volkswagen. des steht als eigenständige marke, ist aber auch so kenntlich gemachrt


leider unrichtig. ein slogan "muss" keinesfalls als geschützt gekennzeichnet werden. und genießt trotzdem markenschutz. relative sicherheit bringt nur das patentamt und die eigene internetrecherche. taucht der spruch schon oft im zusammenhang mit kommerziellen produkten/unternehmen auf - finger weg!
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 22.11.2008 21:35
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ist sicher nett gemeint, aber immer mal auf's
datum schauen. die frage wurde 2005 gestellt

Lächel
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