mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 10:53 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Urheberrecht bei Facelift von Website? vom 05.06.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht bei Facelift von Website?
Autor Nachricht
dxb1980
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.06.2013 14:26
Titel

Urheberrecht bei Facelift von Website?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Leute. Mal ne kurze Frage... Es soll ein Facelift einer Webseite gemacht werden, die sich von der Ursprungsform völlig unterscheidet. Lediglich Texte und Referenz-Bilder sollen von der alten HP übernommen werden, die eine grössere Werbeagentur erstellt hat. Wie siehst da rechtlich aus, wenn der Kunde schriftlich bestätigt hat, dass er sämtliche Nutzungsrechte der alten Texte und Referenz-Bilder besitzt und er den Einbau in die neue Homepage wünscht?
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.06.2013 14:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gegenfrage: Was befürchtest du denn?

Denn wie du ja schon gesagt hast: Dein Kunde hat ja schriftlich, dass er das alles nutzen darf.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
dxb1980
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.06.2013 14:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich befürchte nichts... Möchte einfach fair mit der anderen Agentur umgehen... Wie sieht es denn generell es: Gebraucht man sonst eine Freigabe von der Agentur, wenn der Text übernommen wird?! Muss die fremde Agentur im Impressum genannt werden?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 05.06.2013 15:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Es kommt darauf an was von wem gemacht wurde. Wenn die Texte beispielsweise für die Internet-Präsenz erstellt wurden, dann ändert man an der Nutzung ja nichts (sofern keine weiteren Klauseln vereinbart waren). Ebenso verhält es sich mit den "Referenz-Bildern". Wenn diese ebenfalls für die Internet-Präsenz erstellt wurden, dann kann man Sie auch dafür nutzen. Egal wer dann die Homepage erstellt. Denn für diesen Zweck wurde der Inhalt ja erstellt.

Etwas anderes ist es, wenn die Agentur versucht hat, die Nutzung der Inhalte an deren Design zu binden.

Wenn dein Kunde dir schriftlich bestätigt hat, das alles Ok ist, mach dir nicht unnötig Gedanken.

Für das Impressum gilt ebenfalls, wer hat was gemacht. Als Urheber kann man auf Nennung im Impressum bestehen - muss man aber nicht. Allerdings muss man auch erst einmal Urheber sein.
 
dxb1980
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.06.2013 15:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielen Dank für die vielen Infos und die hilfreiche Erklärung...!!! Hast mir sehr weitergeholfen! Lächel

Zuletzt bearbeitet von dxb1980 am Mi 05.06.2013 15:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website
urheberrecht
urheberrecht
Urheberrecht
Urheberrecht
Urheberrecht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.