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Thema: [Urheberrecht] Anfertigung geschützter Logos etc. vom 12.01.2005


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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.11.2006 17:17
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Viel Glueck mit deiner telefonischen Freigabe.



















Lass es Dir schriftlich geben.
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 16.11.2006 21:56
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Die war den Logos beigepackt. Im übrigen stand auch dabei, dass man sich auf dem Weg unkompliziert die Freigabe holen kann, auch wenn das natürlich keine repräsentative Umfrage war.

Zuletzt bearbeitet von Asi Prollowski am Do 16.11.2006 21:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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thesmarty
Gesperrt

Dabei seit: 04.11.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 24.11.2006 00:10
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1) Nur weil es in der AGB steht, heißt es ja nicht das es auch wirksam ist. Es gibt gerade im Geschäft mit nicht Kaufleuten strenge Vorschriften im BGB für AGB. Man kann auch nicht davon ausgehen das der Kunde sich so gut auskennt. Du als "Fachmann" musst aber Sorgfalt walten lassen.
2) Du bist aufjedenfall ein Mitstörer, der nach MarkenG und ggf UrhG eine strafbare Handlung vollzieht. Bei VW Audio etc ist es offensichtlich und Du kannst niemand nach Treu und Glaube weiß machen, dass Du nicht wußtest, dass es sich um eine Marke handelt.
3) Bei den Autohäusern ist es ja hoffensichtlich, dass Sie die Zustimmung des Markenrechtsinhabers habe und da wäre eine solche Klause in den AGB auch wirksam. Wenn Du als Webdesigner ungepüft Bilder vom Kunden benutzt hast auch die A Karte.

FAZIT von mir als nicht Jurist: Ich denk das VW etc nicht dagengen vorgehen wird, wenn man mal ein oder zwei Logos plottet oder druckt. Aber sie könnten jederzeit rechtliche Schritte wie Unterlassungserklärung etc verschicken. Aber wenn z.B. eine Firma die exklusiv Lizens hat z.b. Auto VW Folien zu machen, könnten die kommen, wenn Sie die Verarbeitungs und verbreitungsrechte haben.
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