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Thema: urheberrecht / alte Bücher & texte vom 03.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> urheberrecht / alte Bücher & texte
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strangebox_hh
Threadersteller

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Verfasst Fr 03.02.2006 01:45
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urheberrecht / alte Bücher & texte

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moin moin

ich nochmal, mit einer mit einer kurzen frage, die ihr bestimmt beantworten könnt...

es geht um folgendes: Wir (ich und ein paar kolegen) würden gern eins unserer lieblingsbücher als Hörbuch aufzeichnen... nu hat man ja auch keinen bock von irgendwem die Urheberrechte zu verletzen.... also der Typ der´s geschrieben hat, is seit knapp 200 jahren tot "und dürfte sich also nich mehr wirklich aufregen" nun gibt es dieses buch aber immer noch im Handel zu kaufen und ob´s das schon als Hörbuch gibt weiß jetzt auch keiner von uns...

die eigentliche frage ist nun können wir jetzt einfach loslegen oder steigt uns hinterher der Verlag der das Buch bisher vertreibt auf´s dach?

irgendwo hab ich mal gehört das Urheberrechte nach einer gewissen Zeit verfallen soweit richtig?!

wäre echt schön wenn einer von euch da mal was kluges zu sagen könnte oder uns link´s zu entsprechenden Seiten geben könnte...

ja vielen dank im vorraus schon mal und nen schönen tag noch
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elchivato

Dabei seit: 03.05.2004
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Verfasst Fr 03.02.2006 16:04
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Re: urheberrecht / alte Bücher & texte

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strangebox_hh hat geschrieben:
die eigentliche frage ist nun können wir jetzt einfach loslegen oder steigt uns hinterher der Verlag der das Buch bisher vertreibt auf´s dach?
irgendwo hab ich mal gehört das Urheberrechte nach einer gewissen Zeit verfallen soweit richtig?!


Hallo,

das Urheberrecht ist vererblich. Der Urheber kann die Ausübung des Urheberrechts auch einem Testamentsvollstrecker übertragen. Sollte der Verlag der Rechtsnachfolger des Urhebers sein (glaub ich eher nicht), hat dieser die Rechte des Urhebers.

Im Normalfall erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dann müsste das Werk frei nutzbar sein.

BG
elchivato
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Nimroy
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Verfasst Fr 03.02.2006 16:48
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Wenn das Ding nachwievor von einem Verlag vertrieben wird, dann kannst du davon ausgehen, dass dieser sich die Rechte gesichert hat. Also begeht ihr eine rechtsverletzung, wenn ihr es als Hörbuch publiziert.
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
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Verfasst Fr 03.02.2006 19:17
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Ich wage mal eine Analogie:

Die Gebrüder Grimm sind schon ein paar Tage mehr als 70 Jahre tot.

Deren Märchen werden noch immer von zahlreichen Verlagen in Büchern herausgegeben.

Wenn jetzt jemand ein Märchen als Hörbuch aufnimmt und dann vertreibt... dann dürfte eigentlich kein Urheberrecht mehr verletzt sein....

hmm.... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Fr 03.02.2006 19:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Fr 03.02.2006 19:29
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Urheberrecht nicht, aber evtl. ein Nutzungsrecht?
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
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Verfasst Fr 03.02.2006 19:42
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Nimroy hat geschrieben:
Urheberrecht nicht, aber evtl. ein Nutzungsrecht?


Grundlage für ein Nutzungsrecht ist das Bestehen des Urheberrechtes.

Ist das Urheberrecht erloschen, kann somit auch kein Nutzungsrecht mehr bestehen.

Andere Meinungen?
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Krycek

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Verfasst Fr 03.02.2006 21:19
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Die Leute von Vorleser.net praktizieren das so und schreiben dazu:
Zitat:
Dürfen Sie die Literatur überhaupt sprechen und verteilen ohne die Rechte Dritter zu verletzen?

Ja, das dürfen wir. Das liegt daran, dass die Autoren - zum Beispiel die Brüder Grimm - mehr als 70 Jahre tot sind. Dann erlöschen deren Rechte an den Werken. Wir dürften aber zum Beispiel nicht die Illustrationen eines neueren Grimm-Märchenbuchs kopieren und hier hineinsetzten.


Ach ja: Vorleser.net war für den Grimme Online Award 2005 nominiert!

Im Großen und Ganzen kann man sagen, Du darfst unter anderem keines dieser Gesetze hier verletzen.


Zuletzt bearbeitet von Krycek am Fr 03.02.2006 21:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nahon

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Verfasst Sa 04.02.2006 02:38
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Hallo,

wenns noch Fragen eurer seits gibt: viele Rechtsanwälte geben per Telefon kostenlos/oder gegen einen geringen Betrag auskunft. Die lesen dann meistens im schlauen Buch nochmal nach und Ihr seit auf der sicheren Seite.
Da ich Zitate von einem ebenfalls seit 1650 verstorbenen Denkers nutzen wollte, fragte ich einen Advokaten, der mir versicherte das Urheberrechte auf dieses Zitat nicht solang vererbt werden konnten.

Mit freundlichem Gruß
Lars
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