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AdobeFrustator
Threadersteller
Dabei seit: 02.11.2010
Ort: Dortmund
Alter: 39
Geschlecht: -
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Verfasst Di 02.11.2010 11:16
Titel Urheber von Grafiken nach Probearbeit? |
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Moin Moin zusammen!
Ich habe folgende Frage:
Ein Bekannter hat vor einiger Zeit bei einer Firma eine Probearbeit von Tagen ohne Vertrag geleistet und in der Zeit Grafiken für ein Shopsystem erstellt. Diese Firma hat sich darauf nicht mehr gemeldet und erst nach einem Monat gesagt, das sie ihn nicht mehr brauchen. Die von ihm erstellten Grafiken werden jedoch nun in einem Shopsystem verwendet. Meine Frage ist nun: Kann mein Bekannter das Unternehmen anschreiben und auf die Löschung der Grafiken bestehen? Wie gesagt, es gab keine Vertragliche bzw. schriftliche Vereinbarung, in der die Nutzungsrechte ggf. überschrieben worden sind.
Wie sieht es da aus?
Es gibt ja genügend Unternhmen, die gerne mal jemanden rufen und Testweise jemanden kostenlos arbeiten lassen und dann wieder rausschmeißen, aber deren Arbeit verwenden. Obwohl von Anfang an bekannt war, das sie die Person nicht einstellen werden, sondern nur ein wenig sparen wollen.
MfG
AdobeFrustator
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:28
Titel
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warum will "er" sie eigentlich löschen lassen?
Im Stolz getroffen oder warum?
Weil sie ihn ich haben haben wollen....???
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Neox
Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:35
Titel
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Urheber ist und bleibt er, daran lässt sich nix rütteln. Er sollte einfach mal zum Anwalt gehen und sich beraten lassen, warum die Sachen löschen lassen? Sie haben sie ohne seine zustimmung veröffentlicht, Unterlassung wär für mich da nur der letzte Schritt, erstmal sollen sie für getane Arbeit zahlen, wenn sie die Daten nutzen wollen, dann müssen sie halt auch die Nutzungsrechte kaufen.
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:39
Titel
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Neox hat geschrieben: | erstmal sollen sie für getane Arbeit zahlen, wenn sie die Daten nutzen wollen, dann müssen sie halt auch die Nutzungsrechte kaufen. |
Ja ist das wirklich so?
Wenn man einen unbezahlten Job auf "Probearbeit" macht und man wie jetzt z.B. ein Logo gestaltet, der Gestalter ein Recht darauf hat wie und wo das Logo verwendet werden darf?????????
Gibt es eine Quelle Deiner Aussage?
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:42
Titel
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Neox hat geschrieben: | wenn sie die Daten nutzen wollen, dann müssen sie halt auch die Nutzungsrechte kaufen. |
so sehe ich das auch mal. Allerdings ist das natürlich schlau (ich habe ein Problem mit dem Wort in diesem Zusammenhang, aber was anderes fällt mir grad nicht ein), sowas über Probearbeit zu machen. Ich geh mal davon aus, dass er nicht seinen Rechner mitgebracht hat. Also hat er auch die Quelldaten nicht, was Schriftliches gibt es auch nicht. Damit wird die Beweislage schwierig, die werden einfach behaupten, dass sie ihn noch nie gesehen haben.
antonio_mo hat geschrieben: |
Wenn man einen unbezahlten Job auf "Probearbeit" macht |
man ist nicht angestellt, also hat die Firma keine Rechte an den Sachen.
Zuletzt bearbeitet von monika_g am Di 02.11.2010 11:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:45
Titel Re: Urheber von Grafiken nach Probearbeit? |
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AdobeFrustator hat geschrieben: | Ein Bekannter hat vor einiger Zeit bei einer Firma eine Probearbeit von Tagen ohne Vertrag geleistet und in der Zeit Grafiken für ein Shopsystem erstellt. |
Warum?
Wollte er da fest arbeiten?
Hatte er Aussischten auf einen Arbeits- oder Projektvertrag?
Was wurde denn mündlich vereinbart?
Wenn er im Rahmen einer Bewerbung auf eine unbezahlte Probearbeit genickt hat, ist das für mich der gleiche Staus, wie angestellt.
Die Nutzungsrechte liegen hier beim "Arbeitgeber", Dein Bekannter ist aber nach wie vor Urheber, was ihm aber nix nützt.
monika_g hat geschrieben: | ...man ist nicht angestellt, also hat die Firma keine Rechte an den Sachen. |
Weiss nicht, ob man das so pauschal sagen kann.
Kommt drauf an, was es eben überhaupt für eine Situation war, was ev. mündlich ausgemacht war.
Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Di 02.11.2010 11:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:48
Titel
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Wenn ich mir die beiden sehr unterschiedlichen Aussagen von Monika und SL-Design durchlese, dann kann es wohl nur ein RA klären oder?
Weil der TE zudem ja immer für seinen "Freund" spricht.
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.11.2010 11:49
Titel
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Kommt ganz darauf an, ob die Grafiken die nötige Schöpfungshöhe haben um durch das Urheberrecht geschützt zu sein. Oftmals werden selbst komplette Webseitenentwürfe von deutschen Gerichten kein Schutz durch das Urheberrecht zugesprochen.
(Anders sieht es bei Fotos aus. Da ist scheinbar jeder Uraubsschnappschuss eines Dreijährigen urheberrechtlich geschützt. )
Sollten also auch Fotos von ihm gemacht worden sein die in der Seite verwendet werden, könnte er vielleicht dafür eine angemessene Vergütung verlangen.
Zu Schöpfungshöhe siehe Signatur oder mal selbst im Urheberrecht stöbern: http://bundesrecht.juris.de/urhg/
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