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Thema: Unterschiedliche Schreibweise des Unternehmens vom 09.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Unterschiedliche Schreibweise des Unternehmens
Autor Nachricht
autocrash
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.04.2009 16:50
Titel

Unterschiedliche Schreibweise des Unternehmens

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ich hab eine frage zur schreibweise des unternehmens. mein kunde hat sein unternehmen im handelsregister folgendermaßen angemeldet: GaLa-Tech. Nun habe ich sein Logo entworfen und hab dabei den Bindestrich entfernt, also nur noch GaLaTech. Sieht im Logo besser aus - ist es aber rechtlich auch erlaubt oder muss ich in diesem Fall den Registereintrag ändern?
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 09.04.2009 17:48
Titel

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Wie kommst Du denn überhaupt auf die Idee, den Namen der Firma eigenmächtig zu ändern? Menno!
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.04.2009 13:42
Titel

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Hallo,

Ersteinmal: Unter welcher Gesellschaftsform ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen?`

Im Übrigen gilt grundsätzlich: Solange keine Irreführung des Rechtsverkehrs vorliegt ist die Verwendung des Logo's -vorbehaltlich anderweitiger Namens- und Markenrechte - zulässig.

Du solltest jedoch bereits aus persönlichem Interesse bei Deinem Auftraggeber nachfragen, ob dieser mit dem von Dir (eigenmächtig) geänderten Design einverstanden ist. Schließlich muss er das Werk abnehmen und bezahlen.

Gruß

AF
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autocrash
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.04.2009 13:53
Titel

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RAfodera hat geschrieben:
Hallo,

Ersteinmal: Unter welcher Gesellschaftsform ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen?`

Im Übrigen gilt grundsätzlich: Solange keine Irreführung des Rechtsverkehrs vorliegt ist die Verwendung des Logo's -vorbehaltlich anderweitiger Namens- und Markenrechte - zulässig.

Du solltest jedoch bereits aus persönlichem Interesse bei Deinem Auftraggeber nachfragen, ob dieser mit dem von Dir (eigenmächtig) geänderten Design einverstanden ist. Schließlich muss er das Werk abnehmen und bezahlen.

Gruß

AF


Eingetragen ist die Firma als Fa. GaLa-Tech Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Der Kunde hat die Änderung aber abgesegnet, da sie ihm auch besser gefällt. Somit wäre das ja rechtens.
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.04.2009 14:25
Titel

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Wenn das so ist, würde ich nur empfehlen zu prüfen, ob der Name bzw. die Marke bereits eingetragen ist (Marken und Patentamt, kostenlose Abfrage).

Falls dort nichts dagegen spricht ist eine Nutzung des Logos ohne Bindestrich meines Erachtens unbedenklich.

Gruß

AF
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