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Thema: Unterschied Werkvertrag und Honorarvertrag vom 06.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Unterschied Werkvertrag und Honorarvertrag
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weededed
Threadersteller

Dabei seit: 06.07.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 06.07.2009 16:23
Titel

Unterschied Werkvertrag und Honorarvertrag

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ich habe bereits den thread gelesen in dem auf die jeweiligen wikipediaverweise hingewiesen wurde. durchgelesen habe ichs. aber immer noch nicht den unterschied verstanden.

vielleicht weiß jemand eine kurze erklärung, wenn es denn da eine gibt. und kann mir damit eine riiießen freude machen)
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.07.2009 17:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

Gemäß § 631 BGB wird durch den Werkvertrag der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Ein Honorarvertrag ist streng genommen kein eigener Vertragstypus sondern eine Vereinbarung die jemanden zur Zahlung eines Honorars verpflichtet. Grundlage könnte wiederum ein Werkvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein "Mischvertrag" sein.

MfG

RAfodera
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