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UR3
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 10:03
Titel Unrechtmäßige Nutzung von Umgebungskarte im Web-Wer haftet ? |
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Ein Fall, der gerade passiert ist :
Agentur erstellt Website für Kunde - Agentur schließt und tritt unter neuer Firmierung mit gleichem Gechäftsführer auf - damaliger Kunde bekommt Post von Rechtsanwalt wegen unerlaubter Nutzung einer Umgebungskarte auf seiner Website ( soll 1400,- Euro bezahlen ) - Kunde wendet sich an alten Geschäftsführer - der sagt : tut mir Leid, meine Firma gibt es nicht mehr.
FRAGE : Wer ist schlussendlich verantwortlich zu machen ? Muß sich ein Kunde nicht darauf verlassen können, dass bei der Erstellung seiner Website alles mit rechten Dingen zugeht ?
Für eine gleichermaßen schnelle wie fundierte Antwort wäre ich dankbar, da eine Zahlungsfrist einzuhalten ist.[/b]
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 10:31
Titel
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Auf wen ist die Domain registriert? Der Domaininhaber haftet, egal, wer die Site erstellt hat.
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Raumwurm
Dabei seit: 21.12.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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gtz
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 12:47
Titel
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nich zuletzt entscheidend is die frage, was für eine firmierung die "alte firma" war. personengesellschaft? kapitalgesellschaft?
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 17:33
Titel
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Letzten Endes wohl immer der Domain-Inhaber.
Eigentlich ist die Agentur, die diese Seiten erstellt hat, für die
Nutzung von Bilddaten verantwortlich.
Das wird dem Kunden dann ja auch separat in Rechnung gestellt.
Aber es sieht hier wahrscheinlich eher schlecht aus.
Ausser, der Geschäftsführer der Agentur hat diese Bildrechte der Karte
dem Kunden berechnet und bezahlt bekommen aber selber nicht an den
Bildrechte-Inhaber gezahlt (was ja nachweisbar wäre).
Dann würde ich dem Agentur-Geschäftsführer eine Privatklage wegen
Betrug anhängen. Gerade als GF einer Firma in Deutschland steht man
für sehr viele Sachen auch bei einer Insolvenz privat haftend da.
Vielleicht kann sich ja im Vorfeld der Domain-Inhaber schon mal mit
dem Ex-GF der Agentur darüber unterhalten.
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UR3
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 20:39
Titel @gtz |
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die Firma war eine GmbH...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 20:48
Titel Re: @gtz |
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UR3 hat geschrieben: | die Firma war eine GmbH... |
Hmm,
da ist dann schon die Frage, ob der Schaden hoch genug ist, um
an Privatvermögen der ehemaligen Gesellschafter zu gehen.
In diesem Fall würde ich mal sagen: Die Gesellschaft als jur. Person
ist nicht mehr existent (Wenn alles amtliche zur Gesellschaftsauflösung
schon durch ist; imho dauert das Monate) und somit denke ich, ist's
bei der geringen Summe pech für den Kartenverlag.
Also, meine Vermutung.
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 01.02.2005 21:00
Titel Re: @gtz |
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cyanamide hat geschrieben: | UR3 hat geschrieben: | die Firma war eine GmbH... |
Hmm,
da ist dann schon die Frage, ob der Schaden hoch genug ist, um
an Privatvermögen der ehemaligen Gesellschafter zu gehen.
In diesem Fall würde ich mal sagen: Die Gesellschaft als jur. Person
ist nicht mehr existent (Wenn alles amtliche zur Gesellschaftsauflösung
schon durch ist; imho dauert das Monate) und somit denke ich, ist's
bei der geringen Summe pech für den Kartenverlag.
Also, meine Vermutung. |
Wenn man dem GF der GmbH Vorsatz nachweisen kann, hätte der die Pappnase auf.
Es ist nämlich ein Trugschluß zu glauben, mit einem eleganten Konkurs oder Insolvenz
einer GmbH ist man als GF aus dem Schneider.
Ansonsten wird sich der Kartenverlag wohl eher an den Domain-Inhaber halten, wenn
es nicht auch so eine linke Abmahn-Geschichte ist.
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