mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 20:24 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Unrechtmäßige Nutzung von Umgebungskarte im Web-Wer haftet ? vom 01.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Unrechtmäßige Nutzung von Umgebungskarte im Web-Wer haftet ?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
UR3
Threadersteller

Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 10:03
Titel

Unrechtmäßige Nutzung von Umgebungskarte im Web-Wer haftet ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Fall, der gerade passiert ist :

Agentur erstellt Website für Kunde - Agentur schließt und tritt unter neuer Firmierung mit gleichem Gechäftsführer auf - damaliger Kunde bekommt Post von Rechtsanwalt wegen unerlaubter Nutzung einer Umgebungskarte auf seiner Website ( soll 1400,- Euro bezahlen ) - Kunde wendet sich an alten Geschäftsführer - der sagt : tut mir Leid, meine Firma gibt es nicht mehr.

FRAGE : Wer ist schlussendlich verantwortlich zu machen ? Muß sich ein Kunde nicht darauf verlassen können, dass bei der Erstellung seiner Website alles mit rechten Dingen zugeht ?

Für eine gleichermaßen schnelle wie fundierte Antwort wäre ich dankbar, da eine Zahlungsfrist einzuhalten ist.[/b]
  View user's profile Private Nachricht senden
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 10:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Auf wen ist die Domain registriert? Der Domaininhaber haftet, egal, wer die Site erstellt hat.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Raumwurm

Dabei seit: 21.12.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 10:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kompetente infos hier:
http://www.abmahnwelle.de/
  View user's profile Private Nachricht senden
gtz

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 12:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nich zuletzt entscheidend is die frage, was für eine firmierung die "alte firma" war. personengesellschaft? kapitalgesellschaft?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 17:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Letzten Endes wohl immer der Domain-Inhaber.

Eigentlich ist die Agentur, die diese Seiten erstellt hat, für die
Nutzung von Bilddaten verantwortlich.
Das wird dem Kunden dann ja auch separat in Rechnung gestellt.

Aber es sieht hier wahrscheinlich eher schlecht aus.
Ausser, der Geschäftsführer der Agentur hat diese Bildrechte der Karte
dem Kunden berechnet und bezahlt bekommen aber selber nicht an den
Bildrechte-Inhaber gezahlt (was ja nachweisbar wäre).
Dann würde ich dem Agentur-Geschäftsführer eine Privatklage wegen
Betrug anhängen. Gerade als GF einer Firma in Deutschland steht man
für sehr viele Sachen auch bei einer Insolvenz privat haftend da. *hu hu huu*

Vielleicht kann sich ja im Vorfeld der Domain-Inhaber schon mal mit
dem Ex-GF der Agentur darüber unterhalten. <-- Schuld!
  View user's profile Private Nachricht senden
UR3
Threadersteller

Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 20:39
Titel

@gtz

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

die Firma war eine GmbH...
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 01.02.2005 20:48
Titel

Re: @gtz

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

UR3 hat geschrieben:
die Firma war eine GmbH...

Hmm,
da ist dann schon die Frage, ob der Schaden hoch genug ist, um
an Privatvermögen der ehemaligen Gesellschafter zu gehen.

In diesem Fall würde ich mal sagen: Die Gesellschaft als jur. Person
ist nicht mehr existent (Wenn alles amtliche zur Gesellschaftsauflösung
schon durch ist; imho dauert das Monate) und somit denke ich, ist's
bei der geringen Summe pech für den Kartenverlag.

Also, meine Vermutung.
  View user's profile Private Nachricht senden
frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.02.2005 21:00
Titel

Re: @gtz

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cyanamide hat geschrieben:
UR3 hat geschrieben:
die Firma war eine GmbH...

Hmm,
da ist dann schon die Frage, ob der Schaden hoch genug ist, um
an Privatvermögen der ehemaligen Gesellschafter zu gehen.

In diesem Fall würde ich mal sagen: Die Gesellschaft als jur. Person
ist nicht mehr existent (Wenn alles amtliche zur Gesellschaftsauflösung
schon durch ist; imho dauert das Monate) und somit denke ich, ist's
bei der geringen Summe pech für den Kartenverlag.


Also, meine Vermutung.


Wenn man dem GF der GmbH Vorsatz nachweisen kann, hätte der die Pappnase auf.
Es ist nämlich ein Trugschluß zu glauben, mit einem eleganten Konkurs oder Insolvenz
einer GmbH ist man als GF aus dem Schneider.
Ansonsten wird sich der Kartenverlag wohl eher an den Domain-Inhaber halten, wenn
es nicht auch so eine linke Abmahn-Geschichte ist.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Copyright für Umgebungskarte
Copyright, wer haftet?
Nutzungsrechte, wer haftet?
Ölspur und Unfall - wer haftet ?!
Fehldruck bei einem Karomuster - Wer haftet?
Druckergebnis nicht optimal - wer haftet?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.