mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 17:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärger? vom 03.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärger?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 17:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das nennt man schlicht Hausrecht.
  View user's profile Private Nachricht senden
Medienverunstalter

Dabei seit: 03.02.2003
Ort: Neutraubling
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 17:36
Titel

Stimmt nicht ganz

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

So ganz nicht. Die Bahn kann dir ja nicht jede Art von Foto untersagen - und sie kann dich auch nicht grundlos vom Grundstück verjagen. Ich kann das schon - wer auf meinem Grundstück, auf dem ich ein echtes Hausrecht habe, rumsteht den kann ich jederzeit verjagen oder anzeigen - die Bahn kann das nicht, weil der Bahnhof immer noch ein öffentlicher Platz unter Privatbesitz ist (sonst könnte die Polizei ja keinen Platzverweis für den Bahnhof erteilen)

MfG

Florian
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.03.2005 17:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die Polizei kann dir sogar nen Platzverweis vom Feldweg nebenan geben.
Von Überall, wenn's begründet ist. Egal, ob privater oder öffentlicher Besitz.
  View user's profile Private Nachricht senden
rob

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: ~/
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 19:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hier ist noch ein Link zum Thema:
http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

Es gibt das "Recht am eigenen Bild". Auf dem Link findet man nicht einfach einen Gesetzestext, sondern einen Text, der die ganze Sache recht gut und ausführlich erklärt. Schätze, das sollte helfen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 20:28
Titel

Re: Hab's noch gefunden: Colorfoto 6/2002

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Medienverunstalter hat geschrieben:
Also,

ich hab' jetzt den vorher irgendwann mal von mir erwähnten Artikel gefunden. Dort wird geschrieben:

... seit dem 28.2.2001 gibt es eine allgemeine Regelung. Danach sind Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke in allen dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienenden Anlagen ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen aber nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt. Aufnahmen sind auch gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahn-Fach- und Hobbyzeitschriften zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Aufnahmen, die nicht kommerziell auf eine eigene Homepage ins Internet gestellt werden.

Die Deutsche Bahn AG kann auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen. Diese Genehmigung kann der örtliche Leiter erteilen. Sie ist aber zeitlich begrenzt und gilt nur für einen definierten Bereich. ...


Auf deutsch: Nein, du darfst nicht einfach irgendwas auf einem Bahnhof fotografieren und dann veröffentlichen. Schon gleich garnicht wenns nix mit dem "allgemeinem Verkehrsgebrauch" zu tun hat. Und ja, du musst die Deutsche Bahn (nicht die Stadt) fragen, wenn du da was fotografieren + veröffentlichen willst.
Und das mit dem allgemeinen Verkehrsgebrauch ist so formuliert, dass dir die Bahn im Fall der Fälle alles verbieten kann, wenn sie gerade keinen Bock auf Fotos von dir hat.


MfG

Florian


Den Text den Du zitierst hast Du schon gelesen oder ? da steht das Gegenteil von dem was Du gerade erlaeuterst
Jegliches privates Rumfotografieren ist erlaubt und auch das anschliessende Veroeffentlichen solange dies nicht kommerziell ist


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 28.03.2005 20:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Medienverunstalter

Dabei seit: 03.02.2003
Ort: Neutraubling
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 21:02
Titel

Ich hab's eigentlich schon gelesen...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also,

es ging um eine theoretische Veranstaltung am Bahnhof. Eine Veranstaltung fällt nicht unter den allgemeinen Verkehrsgebrauch, da ich mit einer Veranstaltung nirgends hinfahre, und der Ort der Veranstaltung wahrscheinlich auch nicht auf einem im Moment allgemein der Verbringung von Passagieren dienlichen Plätzen stattfindet. Also ist die Genehmigung pflicht... Und wie so oft: Bei Veranstaltungen haben akkredierte Fotografen das Vorrecht - deshalb musste auch bei Konzerten u. ä. deine SLR abgeben, damit die Fotografen, die für die Erlaubnis Geld zahlen nicht zuviel Konkurrenz bekommen.

Du hast Eisenbahn-Fachzeitschriften hervorgehoben. Ich denke jetzt nicht dass der für die MiBa einen Tender fotografieren wollte, wenn er was von Veranstaltungen und Menschen schreibt.
Und die Bahn spricht ja nur von der allgemeinen Erlaubnis, überhaupt etwas zu fotografieren, was eben mit dem Verkehrsgebrauch zu tun hat. Und dass man das auf einer Internetseite veröffentlichen darf, die einem selber gehört. Nur für private Zwecke.
Sobald Menschen drauf sind, ists wieder was anderes - jedenfalls hat die bsw eine eigene Erlaubnis gebraucht, um mit ihren Fotos an Wettbewerben teilzunehmen - so schnell ist der kommerzielle Gebrauch erreicht.

Veröffentlichen und auf eine private, nicht kommerzielle Internetseite stellen is was anderes. Und "jegliches privates Rumfotografieren" is eben nicht erlaubt, sondern bedarf nach Motiv bzw. Bereich der Genehmigung.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Recht am eigenen Bild / Prominente Person
[Recht] Fotografierte Gebäude veröffentlichen?
arbeitnehmerähnliche Person
Offensichtlicher Klau - Person bekannt - wie vorgehen?
Ärger mit dem Ladennachbarn! Was tun?
Hilfe! Benötige kluge Rechnung für unkluge Person!
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.