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Thema: Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärger? vom 03.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärger?
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MAFIA

Dabei seit: 09.10.2003
Ort: BERLIN
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 07.03.2005 18:34
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mhm...wo kriegt man eine abtretungserklärung her?

gibbet da ne pdf zu?
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a7

Dabei seit: 23.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 07.03.2005 20:35
Titel

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@Nimroy: diginights ist auf jeden etwas größerem Fest bei uns inder Gegend vertreten, also auch auf Abi Partys, der 60er 70er Party etc. da findest du alles aber keine AGB *ha ha*

mfg
a7
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rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2005 22:34
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also als ich letztens bilder bei der bush demo gemacht habe, habe ich einen polizisten gefragt.

der sagte, wenn mehr als 5 personen drauf sind, wäre es ein stimmungsbild, gegen dass er nichts einwenden dürfte (sinngemäß)

// guter link von thoroe http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Zitat:
5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein6.

6 Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit7.


Zuletzt bearbeitet von rheingauer am Mo 07.03.2005 22:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dIem

Dabei seit: 14.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 12:14
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Hier eine bisschen "einfachere" Formulierung zum Thema Bildrecht.
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Franschi

Dabei seit: 19.09.2003
Ort: Hessen / FFM
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.03.2005 12:37
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mr.b hat geschrieben:
Zitat:
du akzeptierst am bahnhof per se fotografiert zu werden?
..sowas kann dir doch auch auf der strasse passieren...


Auf der Straße hat aber die Bahn kein Hausrecht. Sprich wenn du keine Erlaubnis von der Bahn hast zu filmen und/oder zu fotografieren und der geknipste Ärger bei der Bahn macht... dann macht die Bahn Ärger bei dir. Verstehste. So stell ich mir das zumindest vor * Ich geb auf... *


wenn du keine erlaubnis von der bahn hast kann es schon ärger geben, aber auch nur wenns auf dem gelände der Bahn war. (Wobei ich jetzt nicht weiss, wie das aussieht wenns ne öffentliche veranstaltung is.. )
Aber ich glaube wenn eine Person nur im Hintergrund auf dem Bild zu sehen ist, dann ist sie nur "beiwerk" des bildes. Und falls sie zu einer großen ansammlung von leuten gehört und mit diesen auf dem bild zu sehen ist weil man vielleicht nen überblick über ein publikum o.a. gezeigt hat ist das auch kein problem.
ich glaube du hast wirklich nur dann ein Problem, wenn du die Person heimlich oder gegen Ihren willen fotografiert hast.
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WebDesigner

Dabei seit: 22.04.2004
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 14:53
Titel

Re: Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärg

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mr.b hat geschrieben:

Oder brauch ich auf jeden Fall erst mal die Erlaubnis der Deutschen Bahn um zu fotografieren?


Normalerweise braucht man von der Bahn überhaupt keine Erlaubnis, um an einem Bahnhof zu fotografieren,
denn normalerweise sind Bahnhöfe der Stadt unterstellt.
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Franschi

Dabei seit: 19.09.2003
Ort: Hessen / FFM
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 28.03.2005 14:55
Titel

Re: Ungewollt fotografierte Person auf Bild: rechtlicher Ärg

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WebDesigner hat geschrieben:
mr.b hat geschrieben:

Oder brauch ich auf jeden Fall erst mal die Erlaubnis der Deutschen Bahn um zu fotografieren?


Normalerweise braucht man von der Bahn überhaupt keine Erlaubnis, um an einem Bahnhof zu fotografieren,
denn normalerweise sind Bahnhöfe der Stadt unterstellt.



also wenn du z.B. einen Bahnhof drehen willst brauchst du auf jeden Fall eine Drehgenehmigung. Und so weit ich weiss sind die Bahnhöfe der DB untergestellt.. Oder ? Warum sollten da zum Fotografieren andere Regeln gelten ?
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Medienverunstalter

Dabei seit: 03.02.2003
Ort: Neutraubling
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2005 15:22
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Hab's noch gefunden: Colorfoto 6/2002

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Also,

ich hab' jetzt den vorher irgendwann mal von mir erwähnten Artikel gefunden. Dort wird geschrieben:

... seit dem 28.2.2001 gibt es eine allgemeine Regelung. Danach sind Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke in allen dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienenden Anlagen ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen aber nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt. Aufnahmen sind auch gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahn-Fach- und Hobbyzeitschriften zur Verfügung gestellt werden.
Diese Regelung gilt auch für Aufnahmen, die nicht kommerziell auf eine eigene Homepage ins Internet gestellt werden.
Die Deutsche Bahn AG kann auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen. Diese Genehmigung kann der örtliche Leiter erteilen. Sie ist aber zeitlich begrenzt und gilt nur für einen definierten Bereich. ...


Auf deutsch: Nein, du darfst nicht einfach irgendwas auf einem Bahnhof fotografieren und dann veröffentlichen. Schon gleich garnicht wenns nix mit dem "allgemeinem Verkehrsgebrauch" zu tun hat. Und ja, du musst die Deutsche Bahn (nicht die Stadt) fragen, wenn du da was fotografieren + veröffentlichen willst.
Und das mit dem allgemeinen Verkehrsgebrauch ist so formuliert, dass dir die Bahn im Fall der Fälle alles verbieten kann, wenn sie gerade keinen Bock auf Fotos von dir hat.


MfG

Florian
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