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Thema: Ulaub gestrichen wegen Krankmeldung? vom 10.06.2009

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ulaub gestrichen wegen Krankmeldung?
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H-Milch
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2008
Ort: Pusemuckel
Alter: 25
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.06.2009 16:59
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Ulaub gestrichen wegen Krankmeldung?

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Hallöle,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass sie hier richtig aufgehoben ist. Ich habe nächste Woche vom 15. bis 19. Juni Urlaub. Jetzt hatte ich Sonntag einen kleinen Unfall weshalb ich krankgeschrieben wurde. Eigentlich wollte mich mein Arzt bis Ende der Woche krank schreiben, aber ich habe gesagt es würde bis heute reichen, weil ich am FR auf jeden Fall vor meinem Urlaub noch da sein möchte um Übergaben oder ähnliches zu klären.

Ich habe zur Krankmeldung extra den Befund vom Krankenhaus dazugepackt (war Sonntags nach dem Unfall in der Ambulanz), damit meine Kollegen nicht denken, dass ich nen "etwas längeren Urlaub" haben möchte, denn auf ner Krankmeldung steht ja nix drauf, und belabern kann man viele Ärzte.

Jetzt habe ich aber Sorge, dass mir mein Chef sagen könnte ich solle den Urlaub streichen/verschieben, da sich viel aufgestaut hat. Hat er dazu das Recht? Müsste ich nachgeben und den Urlaub vergessen?

Hoffe Ihr könnt mir Antworten auf meine Fragen geben.

P.S.: Ich bin im übrigen halb-jährige Praktikantin auf 400 € Basis.
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 26
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.06.2009 17:29
Titel

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Also Urlaubstage darf er dir nicht Streichen.
Wen du im Urlaub krank wirst sind das übrigens Arbeitstage Sprich du bist 2 Wochen im Urlau Theoretsch, berichst dir davor das bein und bist 3 Wochen Krank Geschrieben. Die 2 Wochen Urlaub hättest du immer noch. Das aber nu am Rande.

Der Arbeitgeber darf bereits bewilligten, noch nicht angetretenen Urlaub nur aus wichtigen Gründen widerrufen

Siehe auch noch
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html

Keine Rechtsberatung.


Zuletzt bearbeitet von Mark-Korb am Mi 10.06.2009 17:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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redkerstin

Dabei seit: 04.04.2003
Ort: bieledorf
Alter: 30
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.06.2009 18:04
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hast du deine urlaubs-zusage vom chef denn schriftlich vorliegen?
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ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 101
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.06.2009 18:09
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redkerstin hat geschrieben:
hast du deine urlaubs-zusage vom chef denn schriftlich vorliegen?


wer holt sich sowas denn schriftlich? Au weia!
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redkerstin

Dabei seit: 04.04.2003
Ort: bieledorf
Alter: 30
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.06.2009 18:16
Titel

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ghostface hat geschrieben:
redkerstin hat geschrieben:
hast du deine urlaubs-zusage vom chef denn schriftlich vorliegen?


wer holt sich sowas denn schriftlich? Au weia!


ist bei uns standart! * Keine Ahnung... *
sobald der urlaubsantrag unterschriben vom chef zurück kommt ist das geritzt und darf nicht mehr aufgehoben werden von chef seite.


dafür fehlenen andere standarts *ha ha* *Schnief*
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H-Milch
Threadersteller

Dabei seit: 09.06.2008
Ort: Pusemuckel
Alter: 25
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 10.06.2009 18:33
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redkerstin hat geschrieben:
hast du deine urlaubs-zusage vom chef denn schriftlich vorliegen?


Nein, steht nur festeingetragen im offiziellen Urlaubsplan.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: bielefeld
Alter: 32
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.06.2009 19:21
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Halbwissen (was hier auch schonmal besprochen wurde):
Urlaub darf immer gestrichen werden, oder auch im laufenden Urlaub von der Firma beendet werden aus betriebloichen Gründen. Auch wenn dieser schriftlich genehmigt wurde. Allerdings müssen dann anfallende Unkosten übernommen werden.
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