mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 03:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Übertragung von Nutzungsrechten (Bilder) vom 20.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Übertragung von Nutzungsrechten (Bilder)
Autor Nachricht
traumgaertner
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.01.2009 13:39
Titel

Übertragung von Nutzungsrechten (Bilder)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo liebe MGI´ler.

Da ich immer wieder mal auch in meiner Freizeit so kreative Schübe habe die umgesetzt werden wollen
kommen auf kurz oder lang natürlich eine Vielzahl an "Templates" und Designs zustande, häufig durch irgend
welche Kreativflashs dann sogar thematisch...in letzter Zeit verhäuft Vorlagen die für Fotografen geeignet wären
(keine Ahnung warum ausgerechnet gerade diese Thematik irgendwie ständig hochkommt bei mir).

Na - wie dem auch sei:
Ich mag Layouts mit Platzhaltern einfach nicht, also habe ich mich mal schlau gemacht, und im weitesten Bekanntenkreis
eine junge Dame mit einer Fotoserie entdeckt deren Aufnahmen als Platzhalterbildchen wunderbar ins Gesamtbild passen würden. Dame ist auch bereit mir zu Präsentationszwecken im Rahmen dieser Layouts das Nutzungsrecht zu übertragen, oh Freude, nur tüftel ich gerade ergebnislos an einer vertraglich sinnvollen Formulierung dafür, wie man ein ganz bestimmtes Bild einer Bilderserie gezielt einem Nutzen zuordnet.

Oder vereinfacht ausgedrückt:
Wie halte ich im Vertrag am sinnvollsten fest welche Bilder wofür verwendet werden dürfen?

Das ist jetzt eine Sissiphusfrage - weil - gerade in Bilderserien sind sehr häufig Fotos dabei die sich auf den ersten Blick so sehr ähneln dass sie identisch sein könnten, es aber nicht sind und somit auch nicht Bestandteil des Vertrages. Die jeweiligen Fotos anhand ihres Original-Dateinamens zu identifizieren ist i.d.R. auch nicht der Renner, zumal dieser häufig ja schon gar nicht mehr existiert, und auch nicht zwingend in seiner ursprünglichen Kennung eingebunden wird, und aus oben genannten Ähnlichkeitsverhältnissen wäre eine Beschreibung der Bilder auch recht unsinnig.

Alternativ kann ich mir noch die Darstellung der jeweiligen Bilder innerhalb des Vertrages vorstellen, wäre dann aber ein ganz schöner Brummer für so ein doch eher kleines Vorhaben.

Vielleicht hat ja jemand eine Idee die ich bisher noch völlig unbeachtet gelassen habe,
oder so viel Erfahrung damit dass er/sie mir einen Ansatz liefern kann wie das i.d.R. professionell gehandhabt wird.

Danke im Voraus Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.01.2009 13:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist * Such, Fiffi, such! * Unsinn!!!...Verwende die Bilder einfach wo du willst!...und hol die zustimmung von der Fotografin...
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
traumgaertner
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.01.2009 13:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

coms hat geschrieben:
Das ist * Such, Fiffi, such! * Unsinn!!!...Verwende die Bilder einfach wo du willst!...und hol die zustimmung von der Fotografin...


Nichts für ungut, aber:

DAS war jetzt Unsinn!

Selbst wenn ich das so machen würde (was völliger Unfug wäre, da es keine Fotografin im gewerblichen Sinne gab, was aber auch gar nicht Bestandteil der Thematik ist) müssten die jeweiligen Bilder vertraglich ordnungsgemäss einem klaren Nutzungsrecht zugeordnet werden. Meine Frage ist damit alles andere als beantwortet.

Nächster ^^
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
coms

Dabei seit: 13.01.2009
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.01.2009 14:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

..Grenze die Bilder klar untereinander ab.z.B. duch Bezeichnungen E1, D2 usw. und ordne sie entsprechend auf das medium z.B. CD, Web, Plakat...usw.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 20.01.2009 15:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

willst du bilder jetzt nur für das layout oder auch später für die reinzeichnung?

such dir vorhier die bilder aus, mach nen kontaktabzug mit den dateinamen. beim vertrag verweist du einfach auf das anhängende blatt (kannst ja als Anlage die dateinamen aufführen). aber so würde ich das in meiner unprofessionalität machen.

alternativ kann sie dir ja ne cd fertig machen auf das sich das nutzungsrecht bezieht.
 
traumgaertner
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.01.2009 16:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@Nefliete:
In erster Linie sollen die Fotografien lediglich zu Präsentationszwecken, also als Platzhalter, innerhalb der grafischen Templates fungieren, ja. Für das ein oder andere Motiv wird mir zwar noch weiteres Nutzungsrecht eingeräumt, bspw. als grafischer Bestandteil des Screendesign, what ever, ist aber aktuell noch nicht wirklich von Belang.

Die Idee mit der CD, und einem Nutzungsrecht das sich nur auf diese CD und deren Inhalt bezieht, ist ein interessanter Ansatz, ja. Da bin ich tatsächlich noch nicht drauf gekommen. Das werde ich sicher mal vorschlagen.

Damit ist zwar immernoch keine 100%ige Identifikation gewährleistet (CD´s lassen sich kopieren, Inhalte verändern und erneut brennen etc.) --- aber für meine Zwecke sicherlich erst einmal tauglich. Fragt sich nur wie sich das mit den Dateinahmen verhält - durch digitale Nachbearbeitung (die ich machen darf) entstehen z.B. eine Unmenge an Zwischenkopien, bishin zum Endprodukt mit völlig anderer Bezeichnung, und selbst beim Einbinden eines Originalbildes wählt man für gewöhnlich auch einen einfacheren Titel als das Original DC0001h339sd-Schiessmichtot.

Sicher gibt es da irgendwelche Auflagen oder Richtlinien - ich kann nur ums Verrecken keine finden.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 20.01.2009 18:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mach es nicht so komplioziert.

die cd hat einen festen namen: CD 1

auf CD 1 befinden sich bilder x.tif usw.

inkl. kontakt.

das gleiche hat auch die gegenpartei (wie beim stock).

dann kann nix schief gehen.


wie du nachher die dinger nennst ist völlig egal, da du sie für dieses projekt und von der cd nutzt. stock-cds kannst du auch kopieren und verwenden, auch wenn es verboten ist.
 
Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.01.2009 18:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Man könnte zur Zuordnung auch einen Kontaktabzug machen den beide unterschreiben.
Dann ein Schreiben Aufsetzen in dem steht das du das Recht hast diese zu Präsentation zwecken ein zuätzen und das die Verwendung in einem Fertigen Produkt ausdrücklich nicht gestattet ist.

Irgendwie sowas.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Frage zu den Nutzungsrechten
Fragen zu Nutzungsrechten aus Kundensicht
Frage zu Nutzungsrechten von bearbeiteten Kundendaten
Frage zu Nutzungsrechten - Kunde hat nicht bezahlt
Softwarelizenz Übertragung
Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.