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Thema: Tipps: Privat Rechnung schreiben?! vom 02.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Tipps: Privat Rechnung schreiben?!
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Waschbequen
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Verfasst Fr 02.07.2004 10:30
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J.LA hat geschrieben:
so weit ich weiß, kann man da rechnungen mit 7% mwst schreiben, sowas hat unser lehrer zumindest mal erzählt, wenn man des ganze nicht als produkt verkauft, sonder quasi nur die nutzungsrecht daran! die druckkosten oder andere kosten müssen natürlich dirket an die verrechnet werden, sonst gibts probleme! für sowas musst du auch kein gewerbe anmelden, wenn du nur die rechte verkaufst! musst dich aber noch mal schlau machen, genaueres weiß ich da auch nicht!

Ganz böses Foul Menno!

Jeder Privatmensch kann und darf Rechnungen ausstellen - aber er darf keine Umsatzsteuer berechnen. Keine 7 Prozent und keine 16 Prozent. Null. Einfacher Grund: sobald die auf der Rechnung auftaucht, muss sie auch ans Finanzamt abgeführt werden. Und das geht wiederum nur, wenn du auch ein Gewerbe hast.

Hatten da übrigens erst kürzlich nen Thread zu.
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 02.07.2004 10:33
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J.LA hat geschrieben:
so weit ich weiß, kann man da rechnungen mit 7% mwst schreiben, sowas hat unser lehrer zumindest mal erzählt, wenn man des ganze nicht als produkt verkauft, sonder quasi nur die nutzungsrecht daran! die druckkosten oder andere kosten müssen natürlich dirket an die verrechnet werden, sonst gibts probleme! für sowas musst du auch kein gewerbe anmelden, wenn du nur die rechte verkaufst! musst dich aber noch mal schlau machen, genaueres weiß ich da auch nicht!


solange du kein gewerbe hast und keine vorsteuer zahlst darfst du weder 7 % noch 16 % auf der rechnung ausweisen - und du darfst auch (wenn du z.b. ein kleingewerbe hast) keine mwst absetzen von z.b. einem rechner den du dir gekauft hast. das mit den 7 % besteuerung für grafikleistung ist zum teil aber schon richtig - aber sehr umstritten. in unserem bereich lässt sich nie so genau definieren was nun mit 7 und was mit 16 % besteuert wird. wenn du deine rechnungen nun alle mit 7 % ausweist und das finanzamt bei einer steuerprüfung entscheidet das du eigentlich hättest 16 % ausweisen müssen kommt ne kräftige nachforderung. und dann geh mal die restlichen 9 % von allen deinen kunden nachfordern - das möcht ich net machen... und wenn isses im grunde für dich eh woscht welchen steuersatz du abrechnest - für dich isses ja nur n durchlaufender posten. zahlen muss das im endeffekt der kunde.
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J.LA

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Verfasst Fr 02.07.2004 10:35
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Waschbequen hat geschrieben:
J.LA hat geschrieben:
so weit ich weiß, kann man da rechnungen mit 7% mwst schreiben, sowas hat unser lehrer zumindest mal erzählt, wenn man des ganze nicht als produkt verkauft, sonder quasi nur die nutzungsrecht daran! die druckkosten oder andere kosten müssen natürlich dirket an die verrechnet werden, sonst gibts probleme! für sowas musst du auch kein gewerbe anmelden, wenn du nur die rechte verkaufst! musst dich aber noch mal schlau machen, genaueres weiß ich da auch nicht!

Ganz böses Foul Menno!

Jeder Privatmensch kann und darf Rechnungen ausstellen - aber er darf keine Umsatzsteuer berechnen. Keine 7 Prozent und keine 16 Prozent. Null. Einfacher Grund: sobald die auf der Rechnung auftaucht, muss sie auch ans Finanzamt abgeführt werden. Und das geht wiederum nur, wenn du auch ein Gewerbe hast.

Hatten da übrigens erst kürzlich nen Thread zu.


Au weia! ööhh, dann muss ich mir die unterlagen daheim wohl noch mal anschauen! thx Ooops
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cyanamide
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Verfasst Fr 02.07.2004 10:52
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J.LA hat geschrieben:
so weit ich weiß, kann man da rechnungen mit 7% mwst schreiben,...

Nein, die 7% sind für was völlig anderes wie Lebensmittel, diverse Bücher etc.
Wer erzählt denn so nen Müll?

Fakt: Es darf dann keine Steuer ausgewiesen werden.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 02.07.2004 10:59
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cyanamide hat geschrieben:
J.LA hat geschrieben:
so weit ich weiß, kann man da rechnungen mit 7% mwst schreiben,...

Nein, die 7% sind für was völlig anderes wie Lebensmittel, diverse Bücher etc.
Wer erzählt denn so nen Müll?

Fakt: Es darf dann keine Steuer ausgewiesen werden.


bei einigen grafikleistungen sind theoretisch nur 7 % mwst fällig... genau weiss ich das jetzt auch nicht (frag mal achim - der kennt sich da glaub ich recht gut aus) - aber wie schon gesagt das ist auch eine recht umstrittene sache... ich würd da auf jeden fall nix riskieren wollen...
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Alter: 48
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Verfasst Fr 02.07.2004 11:03
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Waschbequen hat geschrieben:
J.LA hat geschrieben:
so weit ich weiß, kann man da rechnungen mit 7% mwst schreiben, sowas hat unser lehrer zumindest mal erzählt, wenn man des ganze nicht als produkt verkauft, sonder quasi nur die nutzungsrecht daran! die druckkosten oder andere kosten müssen natürlich dirket an die verrechnet werden, sonst gibts probleme! für sowas musst du auch kein gewerbe anmelden, wenn du nur die rechte verkaufst! musst dich aber noch mal schlau machen, genaueres weiß ich da auch nicht!

Ganz böses Foul Menno!

Jeder Privatmensch kann und darf Rechnungen ausstellen - aber er darf keine Umsatzsteuer berechnen. Keine 7 Prozent und keine 16 Prozent. Null. Einfacher Grund: sobald die auf der Rechnung auftaucht, muss sie auch ans Finanzamt abgeführt werden. Und das geht wiederum nur, wenn du auch ein Gewerbe hast.

Hatten da übrigens erst kürzlich nen Thread zu.

Danke. Lächel
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J.LA

Dabei seit: 06.08.2003
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Verfasst Fr 02.07.2004 11:25
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* Ich bin ja schon still... *
ich unwissender halt ab jetzt am besten den mund! aber ich könnte trotzdem schwören, dass das mit 7% mwst daheim in den unterlagen drin steht! heute abend mal nachschauen und hier nochmal posten, bis dahin halt ich mich zurück! ^^
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 02.07.2004 11:27
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J.LA hat geschrieben:
* Ich bin ja schon still... *
ich unwissender halt ab jetzt am besten den mund! aber ich könnte trotzdem schwören, dass das mit 7% mwst daheim in den unterlagen drin steht! heute abend mal nachschauen und hier nochmal posten, bis dahin halt ich mich zurück! ^^


wie gesagt - ganz falsch liegst du auch nicht mit 7 % - die dürfen für gewisse leistungen im grafikbereich abgerechnet werden.
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