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Thema: Texte aus dem Internet? Urheberrecht vom 06.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Texte aus dem Internet? Urheberrecht
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grafikfanienne
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2009
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Verfasst Do 06.08.2009 10:06
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Texte aus dem Internet? Urheberrecht

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Hey alle zusammen,

ich muss eine Broschüre erstellen für "Todesanzeigen" =( nicht grad der schönste Auftrag aber naja...

Ich habe vor Nachruftexte zu Sammeln und zu nummerieren. Allerdings darf ich laut Aussage unserer Redaktion nur Nachruftexte verwenden von freien Presse Seiten oder berühmte Zitate von lang verstorbenen Künstlern wie "Augustinus". Wenn nicht müsste ich die Rechte der Urheber erwerben.
Die Redaktion sagt: da wir die Anzeigen Gewerblich verkaufen dürfen wir nicht einfach jeden Text nehmen.

Jetzt denke ich: im Endeffekt wird die Anzeige ja Privat verwendet. Kann ich dann nicht reinschreiben das die Textbeispiele nur Privat auf Wunsch verwendet werden? Und das wir ausdrücklich die Gestaltung und den Millimeterpreis der Anzeige verkaufen? oder so irgendetwas.

Hier z.B. mal eine Seite mit Nachruftexten.
http://www.daszitat.de/nachrufe/index.html
PS: Hier mal ein link zu der Seite wo drunter steht von wem das ist...
http://www.daszitat.de/texte/50994797f00eda903.html darf ich das verwenden?

Was meint ihr dazu? wisst ihr genaueres darüber?

Liebe Grüße
Fabienne
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.08.2009 10:20
Titel

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Natürlich unterliegen auch Texte dem Urheberrecht. Einfach mal was kopieren und verwenden ohne Nutzungserlaubnis ist nicht erlaubt und unter Umständen strafbar.
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ScorpionTHS

Dabei seit: 14.08.2006
Ort: -
Alter: 45
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Verfasst Do 06.08.2009 10:22
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Texte sind nach §2 UrhG geschütze Werke (wenn sie eine eigene "Schöpfungshöhe" aufweisen) und die Verwendung bedarf der Zustimmung des Urhebers. Auch Texte von fremden Internetseiten sind geschütze Werke.

Es gibt aber zudem noch das Zitatrecht.
Die Verwendung ist durch das Urheberrecht geregelt und kann unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG). Diese sind aber mit Quellenvermerken zu versehen (§ 63 UrhG). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen.
Demnach dürfen sich z.B. Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen.
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grafikfanienne
Threadersteller

Dabei seit: 17.07.2009
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Verfasst Do 06.08.2009 11:07
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mh Schwer..... hat jemand dann eine Lösung was ich mache könnte?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.08.2009 11:27
Titel

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grafikfanienne hat geschrieben:
mh Schwer..... hat jemand dann eine Lösung was ich mache könnte?


Deine Redaktion hat dir doch eine Lösung mitgeteilt.
Verwende Material, was nicht durch Rechte vor deiner Verwendung geschützt ist.
Oder erstell neues Material.

Aber klauen bleibt klauen - egal für welchen Zweck.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 07.08.2009 11:17
Titel

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selbst wenn ihr die texte veröffentlichen dürft, als zitat oder was auch immer, könnt ihr sie doch nicht weiter verkaufen... bei verkauf gilt auch das zitatrecht nicht! das kann so nicht funktionieren, denke ich.
 
 
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