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Thema: Telefonwerbung verboten? vom 04.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Telefonwerbung verboten?
Autor Nachricht
Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 04.08.2009 07:25
Titel

Telefonwerbung verboten?

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Hallo,
mal eine vielleicht blöde Frage am Rande: Wie sieht das denn nun mit Telefon-Akquise aus? Werbeanrufe sind ja jetzt nur nach ausdrücklicher vorheriger Einwilligung erlaubt: Focus-Link. * Ööhm... ja? *
Viele Grüße
die Tante


Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Di 04.08.2009 07:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 07:41
Titel

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ich würde das eher hier diskutieren.
Da sitzen die ganzen Fachkollegen.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Di 04.08.2009 07:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 04.08.2009 07:50
Titel

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Ah, vielen Dank für den Tipp! *Thumbs up!*
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RA Peter Kraus

Dabei seit: 12.07.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.03.2014 21:27
Titel

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Cold Calls sind verbotener, als allgemein angenommen. Häufig hört man solche falschen Sachen wie "aber B2B ist das doch erlaubt".

Man ist auf der sicheren Seite, wenn man Nicht-Kunden nur per Briefpost anschreibt. Hingegen sind Fax/Mail/Telefon immer sehr heiß. Eine Abmahnung kann schnell ein paar hundert Euro kosten. Außerdem steht man danach unter der Drohung einer Vertragsstrafe oder eines Ordnungsgeldes und man muss dann erst recht aufpassen. Also: lieber Finger weg.

Auch bei Newslettern muss man aufpassen: das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren sollte man einbauen.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 27.03.2014 11:34
Titel

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RA Peter Kraus hat geschrieben:
Cold Calls sind verbotener, als allgemein angenommen.


Das wird auch so sein, nur halten sich viele nicht dran. Z. B. einige Firmen rufen einfach noch mal ihre Ex-Kunden an um sie ggf. zurückzulocken.

Ex-Kunden sind schließlich keine Kunden mehr.

Ich vermute, die Kunden die sie so zurückgewinnen bzw. der Gewinn daraus hebt den Verlust (über die Klagekosten) wieder auf. Darum wird es weiterhin so gemacht und die Anwälte dürfen dabei ein paar Euro mitverdienen.

RA Peter Kraus hat geschrieben:
Man ist auf der sicheren Seite, wenn man Nicht-Kunden nur per Briefpost anschreibt.


Nur gut, dass es (noch) keine Post-Flatrate gibt *zwinker*
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