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Thema: Tabakladenwerbung vom 27.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Tabakladenwerbung
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honigschnute
Threadersteller

Dabei seit: 28.04.2007
Ort: Chemnitz
Alter: 42
Geschlecht: -
Verfasst Do 27.05.2010 22:16
Titel

Tabakladenwerbung

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Guten Abend,

wir haben einen Neukunde, der einen Tabakladen betreibt. Zu seinem Sortiment zählen allerdings auch Zeitschriften und Süßigkeiten sowie Kleinkram. Nun mal meine Frage, wisst ihr ein paar hilfreiche Links, die mir aufweisen welche Werbung sich noch im rechtlichen Rahmen hält.

Lg und gute Nacht eure Nadine
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.05.2010 10:35
Titel

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Was willst Du denn für Werbung machen? Anzeigen? Web-Banner? Taxi- oder Buswerbung?
Rechtlich dürfte es da eigentlich keine Probleme geben.
Ich nehme nicht an, dass Du für spezielle Tabakwaren Werbung machen willst.
Die unterliegen natürlich besonderen Bestimmung, genauso wie Alkohol.
Aber eine Bar oder Restaurant muss auch keine alkoholbezogenen Vorschriften bei der Werbung einhalten, nur weil es Alkohol ausschenkt.
Allgemeine Werbung für den Laden sollte problemlos machmbar sein.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.05.2010 12:18
Titel

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SL-Design hat geschrieben:
Was willst Du denn für Werbung machen? Anzeigen? Web-Banner? Taxi- oder Buswerbung?
Rechtlich dürfte es da eigentlich keine Probleme geben.
Ich nehme nicht an, dass Du für spezielle Tabakwaren Werbung machen willst.
Die unterliegen natürlich besonderen Bestimmung, genauso wie Alkohol.
Aber eine Bar oder Restaurant muss auch keine alkoholbezogenen Vorschriften bei der Werbung einhalten, nur weil es Alkohol ausschenkt.
Allgemeine Werbung für den Laden sollte problemlos machmbar sein.


Das war sicher seine Frage. Allgemein ja, Produktspezifisch im Bereich Tabak nein.
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honigschnute
Threadersteller

Dabei seit: 28.04.2007
Ort: Chemnitz
Alter: 42
Geschlecht: -
Verfasst Mo 31.05.2010 09:22
Titel

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Es soll lediglich der Laden beworben werden. Tabakwaren ansich natürlich nicht
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MGi Foren-Übersicht -> Recht


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