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Thema: [Steuern] Was setzt ihr wie ab und was davon gibts wieder? vom 16.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Steuern] Was setzt ihr wie ab und was davon gibts wieder?
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Benutzer 13273
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Verfasst Sa 19.11.2005 21:07
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Waschbequen hat geschrieben:


Grundsätzlich mal pauschal für unseren Bereich:

- Telefon, DSL-Kosten

Nein - normal nur über Einzelnachweis. Grundsätzlich muß der Arbeitgeber die Kosten bei betrieblich veranlassten Aufwendungen ersetzen (war die Frage eines Angestellten und nicht eines Selbständigen). Arbeitszimmer etc. gibt es praktisch auch nicht mehr.

Waschbequen hat geschrieben:

- Sämtliche Anschaffungen in Sachen Hardware und Software, natürlich keine Spiele usw. wenn man nicht bei nem Spiele-Publisher oder der PC Games arbeitet.

Beim Mac: ja
Beim Pc: meist nein - Ausnahmen gibt es, sind aber wirklich erheblich anstrengender beim FA anerkannt zu bekommen

Waschbequen hat geschrieben:

- Fachbücher

Ja - berufsbezogen immer
Waschbequen hat geschrieben:

- Fachzeitschriften

Grundsätzlich Nein - gibt aber Ausnahmen, wobei die Lieblingszeitschriften Mac..., PC... meist nicht anerkannt werden, aber der Druckspiegel o.ä. meist keine Probleme bereitet.

Waschbequen hat geschrieben:
- Seminare, die privat bezahlt werden.

Ja. Aber hier ist auch zu trennen: auf den Beruf bezogenen sind anders anzusetzen, als Seminare, die mit dem eigentlichen Beruf nichts zu tun haben (Weiterbildung für ein anderes Berufsbild z.B.)

Waschbequen hat geschrieben:
- Ggf. Sachen wie Digitalkamera (wenn man es denn beruflich gebrauchen könnte ...), Mp3-Player (USB-Stick ...) usw.

Fast immer nein, es sei der Händler trägt auf die Rechnung für den MP3-Player - externe Festplatte - ein. Vorsicht kann nach hinten losgehen. Hier haben Selbständige erheblich mehr Spielraum.

Waschbequen hat geschrieben:

Nützlich bzw. notwendig ist dann natürlich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass du diese Sachen tatsächlich beruflich nutzt, bzw. für deine FIrma nutzen musst, und dass dir diese nicht zur Verfügung gestellt werden.

Dann heißt es gut ausformulieren, abgeben und hoffen.

Viel zu Aufwendig. Geht auch meist so und wenn nicht, hilft meist auch kein Zettel vom Arbeitgeber, sondern nur ein guter Steuerberater. Der ist immer empfehlenswert, da der meist noch Sachen durchbekommt, die ich mir nie anzugeben getraut hätte. Wichtig ist an alles zu denken, was mit der Arbeit und dem Weg dorthin zu tun hat (z.B. der selbstverschuldete Unfall ist voll absetzbar!!!). Über den Arbeitsweg kommen die meisten schon über den Freibetrag rüber und dann ist jeder weitere Euro der angegeben wird - Bargeld!! Steuerhilfevereine sind meiner Erfahrung nach (mag andere geben) voll fürn Arsch bis gemeingefährlich.
Beispiel: beim Steuerhilfeverein gab es z.T. Differenzen von über 2000.- Euro von dem was die ausgerechnet hatten und was dann tatsächlich zurück kam. Es hat nicht ein einziges mal gestimmt, was die ausgerechnet hatten. Bei meinem Steuerberater gab es bisher noch nie einen einzigen Cent Differenz, von dem was er ausgerechnet hatte und dem was tatsächlich kam.

Fazit: Beim ersten Mal professionelle Hilfe holen und vorher den Konz durchlesen.
Wenn man tatsächlich unter dem Freibetrag bleibt, oder eine ganz simple Geschichte hat, kann man es anschließend analog des Profis selbst weitermachen.
 
Waschbequen
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Verfasst So 20.11.2005 17:34
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Was willst du mir eigentlich erzählen? Was ich geschrieben habe, ist lediglich meine persönliche Erfahrung der letzten Jahre .

Leute gibt's Au weia!

////

Jetzt habe ich etwas mehr Zeit, also:

system hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:


Grundsätzlich mal pauschal für unseren Bereich:

- Telefon, DSL-Kosten

Nein - normal nur über Einzelnachweis. Grundsätzlich muß der Arbeitgeber die Kosten bei betrieblich veranlassten Aufwendungen ersetzen (war die Frage eines Angestellten und nicht eines Selbständigen). Arbeitszimmer etc. gibt es praktisch auch nicht mehr.


Unsinn. Der Arbeitgeber muss erstmal gar nichts ersetzen. Zweitens kommt es auf den Beruf drauf an, wie auch bereits geschrieben. Ich habe meine Telefon- und Internetkosten für 2004 pauschal angesetzt und anerkannt bekommen - als Software-Entwickler.


system hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:

- Sämtliche Anschaffungen in Sachen Hardware und Software, natürlich keine Spiele usw. wenn man nicht bei nem Spiele-Publisher oder der PC Games arbeitet.

Beim Mac: ja
Beim Pc: meist nein - Ausnahmen gibt es, sind aber wirklich erheblich anstrengender beim FA anerkannt zu bekommen

Absoluter Schwachsinn. Mal davon abgesehen das ich jetzt nicht den Unterschied zwischen Mac und PC sehe, habe ich auch hier in den letzten Jahren so ziemlich alles ansetzen können, und ich habe noch nie nen Mac besessen *zwinker* Das hielt sich selbstverstänlich im Rahmen, also bis max. ~ 1000 EUR, wenn ich das richtig im Kopf habe.

system hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:

- Fachbücher

Ja - berufsbezogen immer
Waschbequen hat geschrieben:

- Fachzeitschriften

Grundsätzlich Nein - gibt aber Ausnahmen, wobei die Lieblingszeitschriften Mac..., PC... meist nicht anerkannt werden, aber der Druckspiegel o.ä. meist keine Probleme bereitet.

Gibt keinen Unterschied zw. nem .NET Entwicklungs Buch und nem Abo von dot.net professional, um mal ein Beispiel zu nennen. Ging bisher auch immer.

system hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:
- Seminare, die privat bezahlt werden.

Ja. Aber hier ist auch zu trennen: auf den Beruf bezogenen sind anders anzusetzen, als Seminare, die mit dem eigentlichen Beruf nichts zu tun haben (Weiterbildung für ein anderes Berufsbild z.B.)

Weiterbildung ist Weiterbildung - die muss natürlich anerkannt werden. Aber ob .NET-Schulung oder Englischkurs auf Malta, behandelt wird das gleich. Wenn ich natürlich nen Angel-Kurs mache, geht das sicher nicht als berufliche Weiterbildung durch.

system hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:
- Ggf. Sachen wie Digitalkamera (wenn man es denn beruflich gebrauchen könnte ...), Mp3-Player (USB-Stick ...) usw.

Fast immer nein, es sei der Händler trägt auf die Rechnung für den MP3-Player - externe Festplatte - ein. Vorsicht kann nach hinten losgehen. Hier haben Selbständige erheblich mehr Spielraum.

Stimmt nicht - den "USB-Stick" habe ich durchbekommen, die Digicam nicht, dafür aber ein Kollege von mir seine. Geht also auch, je nach Bearbeiter.

system hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:

Nützlich bzw. notwendig ist dann natürlich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass du diese Sachen tatsächlich beruflich nutzt, bzw. für deine FIrma nutzen musst, und dass dir diese nicht zur Verfügung gestellt werden.

Dann heißt es gut ausformulieren, abgeben und hoffen.

Viel zu Aufwendig.


Der Dreizeiler bedeutet keinen Aufwand, und er hilft dann zum Beispiel in Sachen Internetkosten usw.

Ansonsten Vorsicht mit so viel Blabla, für viele Fragen lassen sich keine allgemeinen Antworten finden. Das was bei dir durchgeht oder nicht, kann beim nächsten schon wieder völlig anders entschieden werden, vor allem was die Kann-Bestimmungen betrifft, und die decken nunmal einen Großteil des Feldes Werbungskosten ab.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 21.11.2005 09:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Benutzer 13273
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Verfasst Mi 07.12.2005 20:31
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Waschbequen hat geschrieben:

Weiterbildung ist Weiterbildung - die muss natürlich anerkannt werden. Aber ob .NET-Schulung oder Englischkurs auf Malta, behandelt wird das gleich. Wenn ich natürlich nen Angel-Kurs mache, geht das sicher nicht als berufliche Weiterbildung durch.


Ich will hier nicht auf den ganzen Unfug - von wegen bla, bla, zurückgeben, oder eingehen,
aber den gröbsten Unfug muß ich hier mal erwidern.


Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf werden nicht als Werbungskosten anerkannt, sondern ggf. lediglich als Sonderausgaben. Zur Erstausbildung gab es vor kurzem ein BGH Entscheid - recht komplex, also selber nachlesen.
Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes können vorab entstehende Werbungskosten anfallen (recht neue Rechtsprechung, war mir so, zugegeben, auch noch nicht geläufig) BUNDESFINANZHOF Urteil vom 4.12.2002, VI R 120/01

Telefonkosten:
Ein Werbungskostenabzug von Telekommunikationsaufwendungen kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer den beruflichen Anteil an Telekommunikationsaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweist. Der Anteil wird dann für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt. Dabei können die Telefon- und Grundgebühren entsprechend dem beruflichen Anteil abgezogen werden. Aus Vereinfachungsgründen können ohne Einzelnachweis bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages geltend gemacht werden, wenn berufliche Telekommunikationsaufwendungen anfallen.

Ein Computer PC wird bei Glaubhaftmachung anerkannt:

Erlass des FM NRW vom 14.02.02 - S 2354 - 1 - V B 3

Der auf die berufliche Nutzung entfallende Teil der Aufwendungen für den privat angeschafften Computer einschl. Zubehör kann daher steuerlich berücksichtigt werden, sofern der Umfang der beruflichen Nutzung nach gewiesen oder glaubhaft gemacht ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/0
Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von rund zehn Prozent nicht übersteigt. Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen.

Bedeutet hier offenbar PC: 1000 Euro (Waschbequen) Mac:unbegrenzt (meine 3700 Euro waren kein Problem)
Die Glaubhaftmachung wird dennoch vielen PC usern schwerfallen.

Waschbequen hat geschrieben:

Ansonsten Vorsicht mit so viel Blabla, für viele Fragen lassen sich keine allgemeinen Antworten finden. Das was bei dir durchgeht oder nicht, kann beim nächsten schon wieder völlig anders entschieden werden, vor allem was die Kann-Bestimmungen betrifft, und die decken nunmal einen Großteil des Feldes Werbungskosten ab.


Na, der Schuß geht nun nach hinten los: Kann-Bestimmungen, allgemeine Antworten?? Das deutsche Steuerrecht ist das ausführlichste der Welt. Es gibt kaum etwas, was nicht absolut präzise festgelegt ist, daher eben megakompliziert. Wer suchet, der findet zu fast allem ein §, Erlass, Leitsatz, nur keine Kann-Bestimmung. Die habe ich noch nirgends gesehen.
Die einzigen, die hier eine Kann-Bestimmung draus machen, sind die überforderten Finanzbeamten und die Unlust der Steuerzahler sich Telefongebühren einzuklagen...
 
Waschbequen
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Verfasst Mi 07.12.2005 21:52
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Du klingst wie mein Sachbearbeiter beim Finanzamt. Das ist auch so ein Klugscheißer der meint mir nichts durchgehen lassen zu wollen. Aber selbst der hat mir meine Telekommunikationskosten ohne jeden Nachweis außer der Glaubhaftmachung meines Arbeitgebers, dass ich auch von zu Hause arbeite, anerkannt. Das würde mir jetzt an deiner Stelle zu denken geben.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.12.2005 23:41
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Waschbequen hat geschrieben:
Du klingst wie mein Sachbearbeiter beim Finanzamt. Das ist auch so ein Klugscheißer der meint mir nichts durchgehen lassen zu wollen. Aber selbst der hat mir meine Telekommunikationskosten ohne jeden Nachweis außer der Glaubhaftmachung meines Arbeitgebers, dass ich auch von zu Hause arbeite, anerkannt. Das würde mir jetzt an deiner Stelle zu denken geben.


was wohl wirklich daran liegt, das dies entweder aus unwissen oder eben überforderung/unlust geschieht. muss also noch lange nicht heißen, das es bei anderen finanzämtern auch so gehandhabt wird... weil das steuerrecht eben so kompliziert ist und die finanzbeamten ja auch nicht jedes jahr geschult werden, kann das mit unter vorkommen, das da so mancher nicht auf dem laufenden ist... wenn ich sehe was n kumpel von mir (von beruf bilanzbuchhalter) allein jährlich für seinen berufszweig an neuerungen und änderungen bekommt, die er sich reinziehen muss, kann man sich in etwa vorstellen, was ein finanzbeamter lernen müsste, um auf dem laufenden zu bleiben... aber man kann ja mal nach dem motto verfahren "probieren geht über studieren" - mehr al streichen können die jungs die absetzungen ja net... nur hinzuerfinden sollte man halt tunlichst unterlassen *zwinker*
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Waschbequen
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Verfasst Do 08.12.2005 00:31
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Meine Freundin ist Steuerfachwirtin, ich denke ich weiß wie umfangreich der Job ist. Und natürlich wird es nicht überall gleich gehandhabt, nichts anderes habe ich ja geschrieben. Mich hat es ja mit voller Härte im umgedrehten Fall erwischt - eine Sache die mir gut ~ 1000 Euro gebracht hätte, und die in meinem Freundes- und Bekanntenkreis wirklich jeder durchgebracht hat, hat mir der gute Herr Sachbearbeiter partout nicht durchgehen lassen. Nächstes Jahr hab ich für sowas ne Rechtsschutz, dieses Jahr war's mir zu blöd.

Will einfach nur heißen, dass man bitte vorsichtig mit solchen verallgemeinernden Aussagen sein sollte, und wenn man dann noch so klugscheißerisch auf irgendwas rumreitet, dann soll man sich bitte gleich ganz raushalten.
 
Benutzer 13273
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Verfasst Do 08.12.2005 11:07
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@ Waschbequen
wer hier ohne Sachkenntnis und Quellenangabe rumgeschwätzt hat ist hier sicherlich für jeden, ausser Waschbequen, zu erkennen.

Jede weitere Diskussion erübrigt sich hier wohl - leider...
 
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Alter: -
Verfasst Do 08.12.2005 11:31
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Was wollt ihr eigentlich von euren paar mickrigen Kröten noch groß absetzen?
 
 
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