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kiwik
Threadersteller
Dabei seit: 24.11.2011
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 05.03.2012 16:48
Titel Steuerfreie Nebeneinkünfte, wieviel darf man? |
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Hallo Gemeinde
Ich werde ab und zu von Bekannten gefragt, ob ich ihnen mal einen Flyer für einen Abiball, Visitenkarten oder ähnliches erstellen kann. Dabei handelt es sich um Kleinstbeträge von 20-30 €. Eben Freundschaftsdienste für ein kleines Taschengeld.
Jedoch möchte ich keinesfalls irgendein Gewerbe anmelden, weil die Beträge einfach zu gering sind und sowas zu selten eintritt.
Bis zu welchem Betrag darf man jährlich etwas steuerfrei nebenbei verdienen?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 05.03.2012 17:09
Titel
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du darfst 8000 brutto ingesamt verdienen, das schließt aber dein einkommen als angestellter mit ein!
wenn du es regelmäßig machst und keine rechnung darüber austellst, dir keine neue steuernummer als freiberufler hast geben lassen und alles unter der hand machst, wünsche ich dir viel spaß bei deiner steuererklärung.
du musst die tätigkeit dem finanzamt melden, bevor du sie aufnimmst. privat hin oder her. das interessiert das fa nicht. wenn es in die steuererklärung kommt, dann muss es korrekt sein! privat kannst du nicht regelmäßig und nur über max. 700-800 euro (genaue zahl habe ich nicht im kopf) eine rechnung schreiben. mehrwertsteuer darfst du auch nicht ausweisen.
wenn du eine freiberufliche tätigkeit aufnimmst, wirst du auch eine neue steuernummer bekommen.
krass gesagt ( ) hinterziehst du schon jetzt steuern, wenn du regelmäßig eine "gefälligkeit" gegen bares erledigst. auch wenn du unter 8000 euro bleibst, müsstest du es melden/angeben.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 05.03.2012 17:33
Titel
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sorry, es muss natürlich "angestellte" heissen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.03.2012 17:33
Titel
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ganz ehrlich - bei so kleckerlessbeträgen - nimm einfach kein geld... lass sich dann lieber mal zum essen oder in ner bar zu nem drink einladen... denn dem finanzamt isses erstmal egal ob du für den auftrag 30 oder 3000 € nimmst. wenn's nicht angegeben ist, ist es schwarzarbeit. wenn's regelmäßig passiert, musst du das anmelden. es gibt noch die schon angesprochene rechnung von privat - die ist aber eher für so einmalige dinge gedacht wie "dem nachbarn den zaun streichen" oder sowas... keinesfalls aber für regelmäßige aufträge...
wenn's wirklich regelmäßig und auch a bisserl mehr wird, kannst du ein kleingewerbe anmelden. damit haste kein großartiges gerenne. umsatzsteuererklärung brauchst du da keine machen - nur 1 x im jahr die normale steuererklärung - und da gibst du die einnahmen aus dem gewerbe mit an und versteuerst diese.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 05.03.2012 17:39
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ich weiß, klugscheißer mag niemand...
man kann ein gewerbe anmeldung und die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen, also auf die umsatzsteuer verzichten (und dann natürlich auch auf die voranmeldung). ein kleingewerbe ist umgangssrpachlich wie "einzigste" oder "optimalste". jeder kapiert es, ist aber dennoch falsch. hat mir zumindest mal das finanzamt köln gesgat.
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