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Thema: Steuerfreibetrag für Azubis? vom 01.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Steuerfreibetrag für Azubis?
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oki
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2005
Ort: Oberhausen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2006 14:34
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Steuerfreibetrag für Azubis?

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also ich habe es schonmal in nem anderem board versucht aber ich denke hier bin ich richtiger.

bin medienoperator um 3. jahr und am 1.7.06 läuft mein ausbildungs vertrag aus.
letztes wochenende habe ich ein angebot von einer firma bekommen, dass ich mich dort ums inta und inter net kümmere.
diese angebot würde ich gerne wahr nehmen, da nach meiner ausbildung dann auch die möglichkeit besteht zur anderen firma zu wechseln und mich dort in der it abteilung einzunisten.

jetzt würde der cheff der anderen firma mich gerne schon sofort einstellen dass ich so zusagen als nebenjob da arbeite..

also rein rechtlich ist das nix anderes als ob ich neben der ausbildung im getränke markt jobben würde.

das arbeitszeit gesätz usw ist nicht relevant für mich da ich pauschal bezahlt werde.
die frage ist jetzt nur wie viel darf ich verdienen ohne dass das finanzamt kommt.

habe mal was von 7188€ gelesen was man netto verdienen darf / im jahr (incl. allem was man so bekommt)

ich bekomme ca:
510€ netto über die ausbildung
218€ von der rentenkasse meines verstorbenen vaters
70€ nochmal von so ner renten geschichte oder so.. ka auf jeden fall erst siet dem mein vater tot ist -
kindergeld (ka wie hoch das ist) landet eh nicht bei mir..

weiss erstmal nicht ob ich überhaupt richtig rechne ...
wenn ein azubi sagen wir mal 7188€ im jahr verdienen darf. dann ist das ja auf 12 monate verteilt.
da ich ja nur bis zum 7. arbeite muss ich warscheinlich nur mit 7 multiplizieren oder?

also meine rechnung währe diese (ohne kinder geld):
+7x510 = 3570
+7x218 = 1526
+7x70 = 490
------------------
= 5586

7188 - 5586 =

1602
_____
-------

also dürfte ich steuerfrei 1602€ dieses jahr während meiner ausbildung dazu verdienen?
naja binn mir da recht unsicher.. wenn sich damit jemand auskennt bitte melden
besten dank


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 01.02.2006 16:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2006 14:44
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7.664€ (stand 2005)

und dir ist bewusst dass dein jetziger arbeitgeber deinem nebenjob zustimmen muss, ja?
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Martys

Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2006 14:56
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Du hast noch etwas vergessen, Zinseinkünfte aus Sparguthaben müssen mit eingerechnet werden. Dafür kann man aber "pauschale" Werbungskosten, Wegstrecken zur Schule und Arbeit, usw. gegenrechnen. Hab das auch mal machen müssen, ist nervig, aber erkundige dich beim Finanzamt, die sollten das wissen.
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oki
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2005
Ort: Oberhausen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2006 16:56
Titel

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saucer hat geschrieben:
7.664€ (stand 2005)

und dir ist bewusst dass dein jetziger arbeitgeber deinem nebenjob zustimmen muss, ja?


at thx für die inf...
ja ich weiss das mein arbeitgener davon unterrichtet werden muss ..


// edit
das habe ich gerade gelesen, kann mir das jemand erklähren.. also nur 924,€ im jahr oder was? Au weia!
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsfreibetrag


Zuletzt bearbeitet von oki am Mi 01.02.2006 17:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dizi

Dabei seit: 08.01.2005
Ort: Kölle
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2006 17:49
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was hat das eigendlich genau mit diesem grund freibetrag auf sich? heisst das, dass ich solange steuerfrei arbeiten gehen kann, solange ich nicht mehr als die erwähnten 7.664 € verdiene?

egal wie blöd sich die frage anhören mag - ich habe keine ahnung von der steurmaterie, da ich bisher nur praktikums-gehalt bekommen hab und damit unter dieser 400 € (oder was weiss ich, wieviel das im moment ist) Grenze geblieben bin.
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Martys

Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Bochum
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.02.2006 18:31
Titel

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Bei mir war es für den Bezug von Kindergeld wichtig die Granze nicht zu überschreiten. Wenn ich darüber gekommen wäre hätte ich Vater Staat das Kindergeld des ganzen Jahres zurückzahlen müssen.

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe so:

rechne deine Einkünfte zusammen
+ die Zinsen deines Bankguthabens hinzu

- die Sozialversicherungsabgaben für´s Jahr (findest du auf der Abrechnung die dein Chef dir monatlich gibt)
- Pauschalbetrag (ca. 920 €), man kann mehr abziehen wenn man durch Fahrtkosten, etc. über 920 € kommt
- Werbungskosten (ca. 50 €)
- Kostenpauschale (ca. 180 €), leider keine Ahnung mehr, wofür die da war


Um aber wirklich sicher zu sein, ruft beim Finanzamt an.


Zuletzt bearbeitet von Martys am Mi 01.02.2006 18:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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oki
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2005
Ort: Oberhausen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.02.2006 15:59
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was genau sind Werbungskosten ? -
ja anrufen werd ich mal tun müssen...
die haben nur so kack arbeitszeiten .. kack ämter


Zuletzt bearbeitet von oki am Mo 06.02.2006 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.02.2006 16:01
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könnt ihr denn wirklich nichts selber suchen?


http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten

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