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Thema: [steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?) vom 17.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?)
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Autor Nachricht
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 10:25
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mac@campus hat geschrieben:
...ein als Freiberufler erworbenes Gerät darf ganz sicher auch im Studium eingesetzt werden.



OK - Jetzt habe ich die Mail nochmal gelesen...

* Keine Ahnung... * Aber: Wo soll da das Problem sein?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 10:32
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
* Keine Ahnung... * Aber: Wo soll da das Problem sein?


Es geht dp genau um den umgekehrten Fall *zwinker*

dp hat geschrieben:
gibt es irgendeinen grund warum ich ein produkt
welches mit studenten-rabatt erworben wurde,
nicht von der (umsatz)steuer abschreiben kann?


dp auf der Apple Bildungsseite steht folgendes
Zitat:
Durch Klicken in die Taste “Akzeptieren” bestätige ich, dass:
• alle Produkte für meinen persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken verwendet werden


das muesste auch in den AGB von Mac@Campus stehen und das was Dir da per eMail gesagt worden ist wuerde ich mal unter "macht jeder - nur ich sag es Dir offen" ablegen.

Das ist wie bei den Softwarelizenzen - Edu gekauft -> kein kommerzieller Einsatz erlaubt.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 10:55
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verschoben nach Recht.
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Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 21.12.2005 15:01
Titel

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>

folgendes:

mac@campus ist nur die verkaufsplattform.
der eigentliche verkaufspartner (jessenlenz)
ist offizieller apple-händler.

und weder in den AGB von mac@campus
noch von jessenlenz steht etwas wie von
mischpult zitiertes drin!

fazit: ein regulärer kauf!

* Keine Ahnung... *
 
jamesblond321

Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 20:02
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Also hier mal die Auflösung vom Klugscheißer:

Du kannst das Programm von der Steuer absetzen als Freiberufler oder Gewerbetreibender wenn:

Du sagst, dass du Studierst in dem Bereich um deine Stellung zu verbessern und somit deine Firma voranbringst, d.h. dein Studium ist sozusagen eine Weiterbildungsmaßnahme und das Programm, was du ausschließlich dafür verwendest, hast du (dein Unternehmen) dafür halt gekauft.

Hatte den Fall vor ca. einem Jahr mal selber. Steuerberater und Finanzamt waren sich da einig.


Wenn du aber etwas komplett anderes Studieren solltest, was deinem Unternehmen nicht hilft, kannst du es auch nicht als Firmenausgaben absetzen bzw. die USt. wiederholen!


Zuletzt bearbeitet von jamesblond321 am Mi 21.12.2005 20:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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roblade

Dabei seit: 27.06.2002
Ort: Düsseldorf/Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 21:27
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blonds aussage sagt schon alles - interessant und ebenfalls danke dafür!
aber nochmal ne frage - hast du denn keinen steuerberater der dir eben solche fragen beantworten kann bzw auch sollte?! *zwinker*
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Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 21.12.2005 21:54
Titel

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>

danke james.

*hehe*
 
 
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