mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 04:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?) vom 17.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?)
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 17.12.2005 01:31
Titel

[steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

>

liebe gemeinde,

gibt es irgendeinen grund warum ich ein produkt
welches mit studenten-rabatt erworben wurde,
nicht von der (umsatz)steuer abschreiben kann?

danke.

* Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von am Mi 21.12.2005 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 17.12.2005 02:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

weil es für schulische zwecke erworben wurde? Hmm...?!

macht sinn, ne?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 17.12.2005 02:40
Titel

Re: [steuer] studentenrabatt-produkt und umsatzsteuer...(?)

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dp hat geschrieben:
>

liebe gemeinde,

gibt es irgendeinen grund warum ich ein produkt
welches mit studenten-rabatt erworben wurde,
nicht von der (umsatz)steuer abschreiben kann?
genauer gesagt: bei mac@campus erworben...

danke.

* Keine Ahnung... *


...weil Du in Deiner Eigenschaft als Student - und nur auf diese bezieht sich der Rabatt - kein Gewerbe angemeldet hast. Also bist Du auch in dieser Eigenschaft nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Falls Du neben dem Studium ein Gewerbe angemeldet hast, steht es Dir natürlich auch frei, Dein zeugs über das Gewerbe anzuschaffen - z.B. um damit auch gewinnorientiert arbeiten zu können. Dann kannst Du die Vorsteuer natürlich verrechnen, bekommst dann aber keinen Studentenrabatt mehr, weil Du die Sachen ja gewerblich nutzt.

Ist doch eigentlich ganz logisch!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 17.12.2005 13:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

>

schon.

nur wird das ganze kauf-prozedere über
den apple vertriebspartner "jessenlenz"
abgewickelt und auf deren rechnung
gibt es keinen hinweis auf irgendwelche
rabatte - die USt ist auch mit 16 prozent
ausgezeichnet!

also eigentlich ein normaler kauf...(?)

* Keine Ahnung... *
 
Benutzer 3558
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 21.12.2005 02:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

>
Zitat:
die Rechnung lautet auf Deinen Namen. Die Artikel sind in der Rechnung normal beschrieben. Als Freiberufler firmierst Du ebenfalls unter Deinem Namen.

Natürlich darfst Du als Freiberufler günstige Einkaufsbedingungen (als Folge des parallelen Studiums) nutzen und ein als Freiberufler erworbenes Gerät darf ganz sicher auch im Studium eingesetzt werden.

Wer sollte dagegen Einwände erheben?

irgendwelche einwände?

* Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von am Mi 21.12.2005 15:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 10:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ja a) das veroeffentlichen der eMail ist nicht so toll

und b) der zweite Absatz ist sehr sehr fraglich
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 10:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Warum der zweite Absatz fraglich sein soll, ist mir nicht ganz klar... Warum sollte ich ein als Freiberufler ein (für teures Geld erworbenes) Programm nicht auch im Studium nutzen dürfen?

Andersrum würde es glaube ich eher problematisch: Ein als Studi für wenig Geld erworbenes Programm wirtschaftlich ausschlachten - das ist wohl nicht möglich. Aber davon steht ja auch in der E-Mail nichts...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.12.2005 10:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Warum der zweite Absatz fraglich sein soll, ist mir nicht ganz klar... Warum sollte ich ein als Freiberufler ein (für teures Geld erworbenes) Programm nicht auch im Studium nutzen dürfen?

Andersrum würde es glaube ich eher problematisch: Ein als Studi für wenig Geld erworbenes Programm wirtschaftlich ausschlachten - das ist wohl nicht möglich. Aber davon steht ja auch in der E-Mail nichts...


ok es ist noch frueh am morgen - lies die Mail noch mal *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Umsatzsteuer
Umsatzsteuer & Co
Programme von Steuer absetzbar?
7% oder 16% Umsatzsteuer?
Umsatzsteuer auf Druckkosten?
7% / 19% Umsatzsteuer Rechnung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.