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Thema: Spät gestellte Rechnungen = späte Zahlungen ? vom 05.09.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Spät gestellte Rechnungen = späte Zahlungen ?
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rdmax
Threadersteller

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Verfasst Do 05.09.2013 19:19
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Spät gestellte Rechnungen = späte Zahlungen ?

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Hallo allerseits,
( Meine erste Frage hier, bitte nicht hauen )

Bin freiberuflicher Grafiker/Designer, arbeite seit 8 Jahren für einen meiner Kunden,
wir haben uns bisher gut verstanden, so dass ich's im Dauerstress immer wieder mal
verpennt habe kleinere Jobs rechtzeitig zu berechnen, zumal es kleinere Beträge
waren und sonst auch immer (wenn auch immer spät) bezahlt wurde.

Jetzt gab's Streit mit dem Kunden, wir gehen auseinander, ich stelle zum Abschluss
Rechnungen aller laufender Job und erfasse auch alle diese "verpennten" Alt-Jobs….
und fall fast selbst vom Hocker - da hat sich eine richtig grosse Summe angesammelt!!!

Klar, ist mein Fehler, so spät zu berechnen, sieht blöd aus, ich weiss, aber:
der Kunde meint auf einmal, weil die Jobs dieser Rechnungen bis zu 3 Jahren zurück-
liegen, müsste er sich nicht an Zahlungsfristen (30 Tage) halten. Der Kunde reagiert nicht
auf meinen Zahlungsvorschlag von 6 Monatsraten , zahlt tröpfchenweise bisschen was
pro Monat, meint er würde auf meine Mahnungen sch….en und droht sogar körperlich.

Ich suche mir gerade einen Anwalt, möchte nur vorher nochmal hier fragen, ob jemand
was davon weiss, dass spät gestellte Rechnungen automatisch das Recht auf
ebenfalls späte Zahlung ergeben - hab noch nie sowas gehört?!

Meine Rechnungen sind mit 3 Jahren ja noch nicht verjährt.
Habe zwar was von einer 6-monatigen Frist zur Rechnungsstellung gehört, wozu es auch
Geldbussen gibt, das bezieht sich aber auf's Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz - hat das
was mit Grafik zu tun???

Wäre für jeden Hinweis dankbar,
rdm
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SL-Design

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Verfasst Fr 06.09.2013 08:19
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Keine Ahnung, ob es eine sechsmonatige Frist zur Rechnungsstellung gibt. kann ich mir nicht wirklich vorstellen, weil auch unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellug die Leistung erbracht wurde und bezahlt werden muss.
Und Verjährung dauert länger.
Ich nehme an, ihr habt keinen Vertrag, der eure geschäftliche Beziehung regelt?

Du musst dir aber auch mal selber an den Kopf greifen.
Wie kann man Rechnungen 3 Jahre liegen lassen?
Und ich schätze, damit hat hier wohl keiner wirklich Erfahrung. Grins

Du hast dienem Kunden damit übrigens ein zinslosen Darlehen gewährt.


Rein gefühlsmässig würde ich sagen, es ist wurscht, ob du eine Rechnung drei Wochen, drei Monate oder drei Jahre nach einer Leistung stellt.
Kann mch aber auch irren, frag besser deinen Anwalt.
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easy-way-design

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Verfasst Fr 06.09.2013 10:36
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also ich bin der Meinung, das ich mal was davon gehört habe das man maximal 2 Jahre zurückliegend noch Rechnungen stellen darf. Allerdings kann ich das nicht belegen und weiß auch nicht ob das rechtlich stimmt.

Das sich aber dadurch auch das Zahlungsziel verlängert ist natürlich Quatsch. Anders sieht es mit einem Valuta aus.

Aber davon mal ganz ab. Ich persönlich würde es auch befremdlich finden, nach 3 Jahren noch was in Rechnung zu stellen. Das hättest Du natürlich viel früher machen müssen.

Da Du dich ja aber ohnehin vom Kunden trennst wäre das sicherlich zu verschmerzen. *also das es blöd aussieht meine ich*

Aber Du solltest da wirklich einen Anwalt um Rat fragen.


Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Fr 06.09.2013 10:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NaMaMe

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Verfasst Fr 06.09.2013 13:50
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Mal ein Link als Anhaltspunkt
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SL-Design

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Verfasst Mo 09.09.2013 08:42
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@ rdmax: Halt uns mal auf dem Laufenden, was bei der Sache rauskommt.
Ich werde zwar nie in die Verlegenheit kommen, Rechnungen erst nach drei Jahren zu stellen, aber neugierig wäre ich trotzdem. Lächel

Danke.
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rdmax
Threadersteller

Dabei seit: 02.09.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 13.09.2013 10:36
Titel

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Anscheinend gibt es das nicht, dass spät gestellte Rechnungen automatisch
das Recht auf ebenfalls späte Zahlung ergeben, denn der Anwalt des Kunden
bezieht sich gar nicht darauf um die Zahlungen meines Kunden in die länge
zu ziehen, sondern versucht damit zu drohen, dass meine Rechnungen
"Formfehler" hätten, die er anfechten würde, wenn's zum Prozess käme.

Dreckige Anwalts-Tricks halt...

Ist also noch nicht endgültig, aber "Spät gestellte Rechnungen = späte Zahlungen"
scheint nicht zu stimmen.

Melde mich wie's weitergeht und schönen Dank für Eure Antworten,
rdmax
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Nimroy
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Verfasst Fr 13.09.2013 15:49
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Hier kannste mal gucken, ob du Formfehler drin hast. Da steht, was alles drin sein muss.

https://www.jobber.de/_1_myjobber/start.php?show=kein_geld_an
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