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Autor |
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Alfkona
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2007
Ort: Süderau
Alter: 116
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.03.2007 11:58
Titel Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein? |
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Ich bin mir nicht ganz sicher, in welchen Situationen Gesetz § 616 in Kraft tritt.
Ich hatte bis jetzt während meiner Ausbildungszeit mehrere Fälle, bei denen ich
die Entscheidung meiner Abteilungsleiterin gedanklich in Frage gestellt habe.
1. Meine Großmutter starb um ca. fünf Uhr in der Früh, nach meiner Benachrichtigung
war ich psychisch nicht in der Lage an selbigem Tag zur Arbeit zu erscheinen.
Dieser Tag kostete mir einen Urlaubstag.
2. Ich musste mich nach einem Umzug ummelden.
Der vormittagliche Behördengang kostete mir einen halben Urlaubstag.
3. Der Gang zum Arbeitsamt, um mich rechtzeitig zum Ende der Ausbildung arbeitssuchend zu melden,
ebenfalls einen halben Urlaubstag.
4. Auf der Fahrt zur Arbeit hatte ich einen unverschuldeten schweren Autounfall. Spätere Arztbesuche zur
Nachbehandlung wurden nur bis zu 2 Stunden genehmigt. D.h. dauerte der Arztbesuch länger, als 2 Stunden (inkl. Fahrtweg) wurde mir ebenfalls ein halber Tag Urlaub abgezogen.
Auf meine Nachfrage, ob man für Behördengänge und unaufschiebbare Arztbesuche nicht freizustellen sei, wurde mir geantwortet, daß im Normalfall diese Zeit vom Überstundenkonto abgezogen werden könne. Da aber in unserem
Betrieb keine Überstunden gemacht werden können, müsse es eben von der Urlaubszeit abgezogen werden.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.03.2007 12:06
Titel
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Bei Punkt 1 hast du, soweit ich weiß, keinen Anspruch auf Freistellung.
Bei Punkt 2 hat man, meinen Infos nach, einen Anspruch von einem Urlaubstag Sonderurlaub für das ganze Ummelden. Ob das aber vielleicht nur in großen Firmen mit Tarifvertrag gilt, weiß ich nicht.
Bei den anderen Punkten finde ich das mit dem Urlaubstag nicht richtig, da hättest du so freibekommen müssen, aber ich habe da keine schriftliche Begründung. Das meine ich nur zu wissen.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 23.03.2007 12:26
Titel Re: Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein? |
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Eigentlich gehört das ja, wenn überhaupt, nach "Recht" ...
Grundsätzlich gibt es kaum gesetzlichen Regelungen, nach denen konkret definiert ist, nach welchen Kriterien der AG Angestellte für wie lange freizustellen hat. Das ist immer eine Vereinbarung zwischen AG und AN oder in Tarifverträgen geregelt.. Arbeitsgerichte orientieren sich aber in Streitfällen meist an den Vorschriften des BAT (für Angestellte im Öffentlichen Dienst) ...
Alfkona hat geschrieben: | 1. Meine Großmutter starb um ca. fünf Uhr in der Früh, nach meiner Benachrichtigung
war ich psychisch nicht in der Lage an selbigem Tag zur Arbeit zu erscheinen. |
Hast Du Dich krank gemeldet? Wenn nicht, ist das
Zitat: | Dieser Tag kostete mir einen Urlaubstag. |
so korrekt. Die Großmutter ist juristisch nicht als "nahe Angehörige" definiert, sondern Ehepartner, Kinder, Eltern.
Zitat: | 2. Ich musste mich nach einem Umzug ummelden.
Der vormittagliche Behördengang kostete mir einen halben Urlaubstag. |
War der Umzug dienstlich begründet? Wenn nicht - kein Anspruch auf Freistellung, der Umzug war Dein 'Privatvergnügen'.
Zitat: | 3. Der Gang zum Arbeitsamt, um mich rechtzeitig zum Ende der Ausbildung arbeitssuchend zu melden,
ebenfalls einen halben Urlaubstag. |
Das ist nicht korrekt, Dein AG hätte Dich dafür freistellen müssen, nach § 2 SGB III (2.) 3.
Zitat: | 4. Auf der Fahrt zur Arbeit hatte ich einen unverschuldeten schweren Autounfall. Spätere Arztbesuche zur
Nachbehandlung wurden nur bis zu 2 Stunden genehmigt. D.h. dauerte der Arztbesuch länger, als 2 Stunden (inkl. Fahrtweg) wurde mir ebenfalls ein halber Tag Urlaub abgezogen. |
Nur wenn der Arztbesuch unaufschiebbar ist und kein Termin ausserhalb der Arbeitszeiten zu bekommen ist, besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. (Entsprechende Urteile ggf. googeln)
c_writer
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.03.2007 12:37
Titel
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Naja, aber zum letzten Punkt: Welcher Arzt hat schon außerhalb der Arbeitszeiten eines MG geöffnet?
Hier in Düsseldorf gibt es zwar eine Praxisgemeinschaft (Zahnärzte), die zwischen 07:00 und 22:00 Uhr geöffnet hat, aber das ist doch sicherlich ne Ausnahme oder?
Das mit dem Umzug wusste ich nicht mehr genau.
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eisprinzessin
Dabei seit: 19.07.2006
Ort: Halle
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.03.2007 12:53
Titel
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also, bei uns gibt es bei umzug 2 tage sonderurlaub. unabhängig davon ob der umzug betriebsbedingt oder "freiwillig" ist. bei den anderen sachen mit dem arzt kann ich nicht weiterhelfen.
habt ihr nicht sowas wie ne hausordnung wo das geregelt ist?
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Alfkona
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2007
Ort: Süderau
Alter: 116
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.03.2007 13:14
Titel Re: Sonderurlaub nach § 616 BGB: Ja oder nein? |
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c_writer hat geschrieben: | Eigentlich gehört das ja, wenn überhaupt, nach "Recht" ...
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Entschuldigung, aber ich hatte mich an der Subline des "Recht" Forums
orientiert und deswegen nicht dort geschrieben.
c_writer hat geschrieben: | Die Großmutter ist juristisch nicht als "nahe Angehörige" definiert, sondern Ehepartner, Kinder, Eltern.
War der Umzug dienstlich begründet? Wenn nicht - kein Anspruch auf Freistellung, der Umzug war Dein 'Privatvergnügen'.
Nur wenn der Arztbesuch unaufschiebbar ist und kein Termin ausserhalb der Arbeitszeiten zu bekommen ist, besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. |
Nun gut, dann unterscheidet sich meine Sichtweise absolut von der juristischen.
McMaren hat geschrieben: | Welcher Arzt hat schon außerhalb der Arbeitszeiten eines MG geöffnet?
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Eben.... Ich kenne jetzt zwar die genaue Gesetzgebung (Danke c_writer.), aber ich würde als Arbeitgeber, oder Teamleiter/Abteilungsleiter wahrscheinlich anders reagieren - alles Auslegungssache.
Jedenfalls würde ich meine Großmutter für mich persönlich als nahe Angehörige sehen, der Umzug war zwar nicht dienstlich, aber ich hatte keine andere Wahl; und der Arzt...naja ich denke McMaren hat schon alles dazu gesagt.
....man lernt nie aus.
Zuletzt bearbeitet von Alfkona am Fr 23.03.2007 13:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Alfkona
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2007
Ort: Süderau
Alter: 116
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.03.2007 13:17
Titel
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eisprinzessin hat geschrieben: |
habt ihr nicht sowas wie ne hausordnung wo das geregelt ist? |
Doch, dort ist alles mögliche geregelt, das aber nicht
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 23.03.2007 13:24
Titel
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McMaren hat geschrieben: | Naja, aber zum letzten Punkt: Welcher Arzt hat schon außerhalb der Arbeitszeiten eines MG geöffnet? |
Ziemlich viele inzwischen, zumal ...
Zitat: | Hier in Düsseldorf gibt es zwar eine Praxisgemeinschaft (Zahnärzte), die zwischen 07:00 und 22:00 Uhr geöffnet hat, aber das ist doch sicherlich ne Ausnahme oder? |
... in Ballungsräumen. In Düsseldorf gibt es die "Zahnklinik" an der Grafenberger Allee, meinst Du die?, da kann man auch Sonntags hin, und "meinen" Zahnarzt am Fürstenwall, 7-21 Uhr, Samstag 10-13 Uhr. und mindestens drei weitere mit ähnlichen Zeiten.
Selbst wenn ich in der Kleinstadt, in der ich gerade arbeite, zum Arzt muss, kann ich mir Termine ausserhalb meiner Regelarbeitszeit mühelos wählen, ohne nach Stuttgart reinzufahren ... und ummelden könnte ich mich auch Samstags, wenn ich wollte.
Alfkona hat geschrieben: | Nun gut, dann unterscheidet sich meine Sichtweise absolut von der juristischen. |
Das ist ja nun nichts Neues, dass sich Arbeitnehmerempfinden nicht mit Arbeitgeberansichten oder gesetzlichen Vorschriften deckt ...
Und, was über Vereinbarungen zwischen AG und AN geregelt werden muss, ist es doch:
Alfkona hat geschrieben: | Da aber in unserem Betrieb keine Überstunden gemacht werden können, müsse es eben von der Urlaubszeit abgezogen werden. |
c_writer
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