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Thema: Shutterstock und § 13 UrhG vom 30.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Shutterstock und § 13 UrhG
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MGD
Threadersteller

Dabei seit: 12.10.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 30.05.2009 18:47
Titel

Shutterstock und § 13 UrhG

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Hallo,

hab jetzt schon länger gesucht aber leider nichts gefunden.
Muss ich bei den Shutterstock bildern auch den fotografen in irgendeiner art nennen?
zb unterm bild oder im impressum?

gruß
MGD
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 30.05.2009 22:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das sagen dir eigentlich die lizenzbestimmungen bei shutterstock. Und diese schreiben dir nicht vor, im Impressum Fotografen o.ä. zu nennen

http://www.shutterstock.com/licensing.mhtml


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Sa 30.05.2009 22:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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