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MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Selbstgedruckte Rabattmarken
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Autor |
Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.09.2007 10:11
Titel
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Die Mail mit der Rabatt-Marke als Attachment kam ja auch eindeutig vom Geschäft und nicht von dir.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.09.2007 12:27
Titel
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pRiMUS hat geschrieben: | eigensicherung bei einem produkt das man abliefert? wasn das fürn humbug. hab ich ja noch nie gehört. und eine klage wegen so einer kinderpisse ist total haltlos. der dienstleister hat das produkt erstellt und dem kunden geliefert. fertig ab. da brauch man sich noch nichtmals mehr mündlich absichern. |
Ich bin ernsthaft am überlegen, ob ich das nicht mal im in den "Spruch des Tages"-Thread setze.
Du lebst gefährlich, höchst gefährlich ...
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Sa 01.09.2007 12:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.09.2007 12:51
Titel
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auch, wenn es übertrieben scheint - ich sichere mich auch in normaler email-korrespondenz immer ab und verschicke im zweifelsfall immer noch lieber per einschreiben.
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Mineur
Threadersteller
Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.09.2007 13:00
Titel
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wozu hätte ich mich denn absichern sollen..wozu? es geht ja nicht darum das er bestreitet die datei bekommen zu haben oder so... ich muss doch nicht absichern das er sich die nicht auf Baumstämme druckt iund sich quer in den arsch steckt... es ist ja nicht mein ding was er damit macht...
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.09.2007 13:51
Titel
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GreenMan hat geschrieben: | pRiMUS hat geschrieben: | eigensicherung bei einem produkt das man abliefert? wasn das fürn humbug. hab ich ja noch nie gehört. und eine klage wegen so einer kinderpisse ist total haltlos. der dienstleister hat das produkt erstellt und dem kunden geliefert. fertig ab. da brauch man sich noch nichtmals mehr mündlich absichern. |
Ich bin ernsthaft am überlegen, ob ich das nicht mal im in den "Spruch des Tages"-Thread setze.
Du lebst gefährlich, höchst gefährlich ... |
und dann? in welcher welt lebst du? produkte werden abgegeben, und dann im regelfall die freigabe eingeholt, mehr aber auch nicht. absichern in richtung: "du darfst die coupons nicht einfach so per email verschicken, weil die leute dich sonst betrügen" ist totaler schwachsinn. wir dienstleister sind doch keine kindermädchen, das mineur dem kunden bereits gesagt hat, er solle entweder validierungsnummern draufhauen oder das ganze nicht per mail verschicken ist schon mehr, als er tun muss.
ich glaube ich arbeite speziell in dem bereich payback/couponing schon ein paar tage, das ich hierüber zumindest ansatzweise weiss, wie es funktioniert.
mal für dich, evtl ja auch was für den thread des tages:
- auftrag erhalten
- produkt erstellt
- produkt freigeben lassen
- produkt abliefern
gehst du ins autohaus und kackst den verkäufer an, weil er dich nicht darauf hingewiesen hat, das man das auto unverschlossen, mit laufendem motor, in der hintersten dunklen ecke der bronx stehen lassen soll? du sagst bestimmt: ach das macht doch eh niemand. und wenns soweit ist, gehst erstmal zum autohaus und willst deine kohle wieder oder?
wie weltentfernt ist das eigentlich?
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God-Zilla
Dabei seit: 07.02.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Sa 01.09.2007 16:54
Titel
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Mich würde aber auch noch interessieren, wie so ne Absicherung denn aussehen sollte?
Man will ja Fehler vermeiden... aber bisher kann ich keinen einzigen bei mineur erkennen
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Sa 01.09.2007 18:06
Titel
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radschlaeger hat geschrieben: | auch, wenn es übertrieben scheint - ich sichere mich auch in normaler email-korrespondenz immer ab und verschicke im zweifelsfall immer noch lieber per einschreiben. |
In Sachen Farbverbindlich, Korrekturabzug usw. ist das alles klar und eigentlich auch recht logisch.
Aber wie würdest Du das denn in einem solchen Falle halten bzw. vorschlagen?
Demnach müsste man ja, nur um das mal aufzubohren, auf jeden Lieferschein/jede Rechnung für Plakate draufschreiben: »Achtung, lieber Kunde! Wildes Plakatieren ist verboten.«
Ich freue mich schon auf die Informationstexte, die dann in Kassensystemen bzw. den entsprechenden Datenbanken hinterlegt werden und 2/3 des Kassenbons (NEU! Jetzt 60 cm lang!) einnehmen: "Lieber Kunde, beachten Sie bitte zu ihrem soeben gekauften Klebeband folgendes: Knebeln und Fesseln ist verboten nach §4711 …"
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Kev
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 01.09.2007 18:07
Titel
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ich versteh das ganze gehampel nicht, der "kunde" hat 0 Beweiskraft und wird damit nie und nimmer durchkommen,...selbst wenn es so wäre und er hätte die marken an dritte weitergegeben, wäre der "kunde" nicht in der Lage das zu beweisen....
also; arschlecken und abwarten und dann wieder arschlecken
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