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Thema: Selbst erstellte Bilder/Urheberrecht vom 17.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Selbst erstellte Bilder/Urheberrecht
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Terence07
Threadersteller

Dabei seit: 06.01.2009
Ort: Coburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.06.2011 22:52
Titel

Selbst erstellte Bilder/Urheberrecht

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Hallo!

Ich frage mich gerade, wie es mit dem Urheberrecht bei selbst gemachten Fotos steht.
Ich habe hier z.B, ein Foto von einer Geburtstagstorte, auf dem ein lustiges essbares Bild ist.
Dieses zeigt einen kleinen Affen, und ein Zebra.

Das Foto habe ich auf meiner Web-Seite als Hintergrundbild.
Kann ich jetzt dafür bestraft werden?
Das Foto habe ich gemacht, aber darauf ist ein Bild zu sehen, dessen Rechte jemand anders gehören.
Das Gleiche wäre es, wenn ich eine C*ka Cola Dose fotografiere usw.

Kennt sich jemand aus, wie es da mit den Rechten aussieht?

danke!
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 17.06.2011 23:34
Titel

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Blende8 – Folge 20 – Fotorecht
Blende8 – Folge 23 – Recht am Bild
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tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 18.06.2011 08:15
Titel

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Verschoben nach Recht.
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mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 09.07.2011 16:15
Titel

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Das Urheberrecht an den von Dir gefertigten Fotos gehört Dir.

Wenn du aber durch irgendein Schutzrecht geschützte Gegenstände fotografierst, verletzt Du das Recht der Inhaber des jeweiligen Schutzrechts.

Hiervon gibt es eine Reihe von Ausnahmen, z.B. das Fotografieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen:

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__59.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__58.html
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__57.html

Achtung: Auch auf ganz normalen Produkten können Schutzrechte liegen, insbesondere Geschmacksmusterrechte. Auch diese dürfen grundsätzlich nicht abgebildet werden:
BGH-Urteil: Abbildung eines Geschmacksmusters in Werbefoto ist verboten
Brisant: In dem Fall ging es um die Abbildung eines ICE-Zuges der Deutschen Bahn.

Hiervon kann aber im Rahmen der Kunstfreiheit eine Ausnahme gelten:
Louis Vuitton: Designertasche darf trotz Geschmacksmuster in Kunstwerk abgebildet werden

Es ist folglich in jedem Einzelfall zu differenzieren. Oft kommt es auf den Verwendungszweck des Fotos an.
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