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Thema: Schutz/Lizenzeinnahmen für Logo? vom 15.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schutz/Lizenzeinnahmen für Logo?
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Benutzer 76161
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Ort: -

Verfasst Di 15.04.2008 22:07
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Schutz/Lizenzeinnahmen für Logo?

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Hallo ans Forum,

habe hier schon reichlich gestöbert und einiges gelernt, hoffe ich! Lächel

Dennoch bitte ich euch um Hilfe bei meinen Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ich habe für einen DJ-Kumpel ein Logo für ihn als Künstler und sein Plattenlabel erstellt (stilisiertes Bild/Grafik je mit Schriftzug). Es gibt (bisher) keinen Vertrag und keine Rechnung.

Diese Logos sollen nun auf allen CDs, Plakaten, sonst. Veröffentlichungen (Homepage, Visitenkarten, ...) und vor allem Merchandise-Produkten (T-Shirts etc.) aufgedruckt werden.

Wie soll bzw. kann ich mich verhalten bzgl:

1.) Markenschutz beim DPMA?
2.) Einmalzahlung von ihm verlangen und gut...
3.) ...oder eher eine hierfür "übliche" Lizenzbeteiligung pro verkauftem/gedrucktem Artikel?
4.) In welcher Höhe könnte diese Einmalzahlung oder Lizenzbeteiligung ausfallen - was wäre "üblich"?

Sorry, bin nicht "vom Fach" daher meine Unwissenheit - konnte ja nicht ahnen, dass er die Logos gut findet und jetzt sooooo abgeht *zwinker*

DANKE schon mal!!!

Grüße
OliB
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 15.04.2008 22:25
Titel

Re: Schutz/Lizenzeinnahmen für Logo?

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1. Markenschutz: das kannst Du machen, aber Du machst es für ihn, nicht für Dich
2. so wäre es üblich. Du kannst dabei miteinbeziehen, für welchen örtlichen und zeitlichen Rahmen das Logo eingesetzt wird.
3. Lizenzbeteiligung für Logos ist eher unüblich.
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.04.2008 22:27
Titel

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Also zunächst einmal solltest du das mit ihm klären. Und dir auch überlegen, was passiert, wenn er dir den Vogel zeigt. Untersagst du ihm dann wirklich die Nutzung? Mahnst du ihn ab, sollte er es doch tun? Unabhängig von irgendwelchen Zahlen würde ich mir das erst mal überlegen
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Benutzer 62312
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 16.04.2008 15:46
Titel

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es wäre schön gewesen, wenn du dir vorher ein paar gedanken dazu gemacht hättest. das macht das ganze viel leichter.

aber was meinst du denn was du haben willst für das logo? da du nicht vom fach bist kannst du die vom fach auch nicht fragen was SIE dafür nehmen würden.

das er das logo für sich nutzt und auf alles drauf macht was er so produziert, dafür ist es ja auch gedacht und dafür hast du es ja entwickelt. daher wäre eine einmalige zahlung sinnvoll und fair. er kann sich das ja auch schützen lassen wenn er mag.
was eine beteiligung angeht... das ist verhandlungssache aber nicht dein recht.
 
Benutzer 76161
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 16.04.2008 19:50
Titel

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Vielen Dank für eure Beiträge - das hat geholfen, klarer zu sehen!
 
snyda

Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 19:58
Titel

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Um monika noch zu ergänzen:

Du hast das unveräußerbare Urheberrecht an Deinem Werk.
(es sei denn, ein Richter sagt in einem Prozess, die nötige Schöpfunsghöhe sei nicht erreicht - hier mal egal)

Du kannst (und solltest) Nutzungsrechte einräumen.

Das kann zum Beispiel nach folgendem Schlüssel (vom AGD) geschehen:

Minimale Nutzung | Beispiel: Aktionspostkarte
einfach, regional, 1 Jahr, geringer Umfang
Faktor 0,5

mittlere Nutzung | Beispiel: Produktkatalog
einfach, national, 5 Jahre, mittlerer Umfang
Faktor 1,2

umfangreiche Nutzung | Beispiel: mittleres Erscheinungsbild
ausschließlich, europaweit, 10 Jahre, mittlerer Umfang
Faktor 3,0

maximale Nutzung | Beispiel: Globale CD-Vorgaben
ausschließlich, weltweit, zeitlich unbegrenzt, umfangreiche Nutzung
Faktor 6,2

Der Faktor gibt an, das wievielfache Deines Honorars Du noch oben drauf schlägst.

///

Jetzt zurück zur Realität.

So wie es sich bei Dir anhört (kein Profi, fürn Kumpel, nichts ausgehandelt), solltest Du auf keinen Fall mit Nutzungsrechten um die Ecke kommen.
Dafür wird Dein Gegenüber kein Verständnis haben.

Deshalb denkst Du Dir schön einen Festpreis aus und damit hat sichs. Um Professionalität zu zeigen, schreibst Du ihm auf die Rechnung "inkl. zeitlich und räumlich unbegrenzter Nutzungsrechte für den Einsatz auf/in xyz".

Das heißt, er kann auf alle Zeiten damit machen, was er will, aber nur für die vereinbarte Gebiete. So darf er es zum Beispiel nicht weiterverkaufen.

Oder Du sagst Deinem Kumpel einfach: Hörmal, 500 Euro und gut ist, egal was kommt.
Oder es ist ein guter Kumpel und Du dealst mit ihm eine Staffelung aus: Hörmal, wennde xy damit verdienst, krieg ich y / ab xx krieg ich x / usw. Allerdings musste auch da irgendwo Schluss machen.

Ich denke, Du solltest auch versuchen, realistisch einzschätzen, wie gut Deine Arbeit ist, wieviel man damit verdienen kann und wie weit Du das freundschaftliche Verhältnis mit wirklich unnötigem Gebaren als Vollprofi belasten willst.

Gruß
Lächel
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.04.2008 20:33
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snyda hat geschrieben:
...

Du hast das unveräußerbare Urheberrecht an Deinem Werk.
(es sei denn, ein Richter sagt in einem Prozess, die nötige Schöpfunsghöhe sei nicht erreicht - hier mal egal)

...


Das dürfte hier nicht ganz Egal sein. So wie ich die Rechtssprechung zum Urheberrecht kenne, erreichen Logos normalerweise nicht die nötige Schöpfungshöhe. Genaueres dazu findest du bei Wikipedia zum Stichwort Schöpfungshöhe.

Ich persönlich denke, du solltest zusehen, dass du dir einmalig das Logo bezahlen lässt und dann Ruhe hast. Solltet ihr preislich nicht zusammenfinden, könntest du das Logo natürlich auch selbst als Marke eintragen lassen (damit dein Ex-"DJ-Kumpel" *zwinker* es nicht einfach trotzdem verwenden darf). Aber wenn er sich dann von jemand Anderen einfach ein neues Logo basteln lässt, bleibst du auf den Kosten für die Eintragung sitzen.

Ist natürlich auch nur meine Meinung und keine Rechtsberatung. Wenn du es genau wissen willst, wirst du dich schon an einen Anwalt wenden müssen.
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