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Thema: Schriftlizenzen zur Verwendung für Logos vom 03.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schriftlizenzen zur Verwendung für Logos
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Fadeaway
Threadersteller

Dabei seit: 03.04.2012
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Verfasst Di 03.04.2012 16:04
Titel

Schriftlizenzen zur Verwendung für Logos

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Auch auf die Gefahr hin, dass diese Fragen hier schon mehrmals gestellt wurden:

Habe ich automatisch das Recht alle im Adobe CS 3 mitgelieferten Schriften kommerziell zu verwenden?
Was ist mit Schriftarten, die mir Windows auf den Rechner kopiert (z.B.) Sergeo Script, sind diese für Logogestaltung bedenkenlos kommerziell verwendbar?
Wer muss eigentlich die Lizenz überhaupt besitzen, ich als Gestalter oder auch der Kunde?

Falls diese Fragen hier schon mehrmals diskutiert wurden reicht mir auch der Link.
Danke schon einmal.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.04.2012 16:18
Titel

Re: Schriftlizenzen zur Verwendung für Logos

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Schattenwal hat geschrieben:
Auch auf die Gefahr hin, dass diese Fragen hier schon mehrmals gestellt wurden:

Gefühlte 10298 Mal. Aber nun gut...

Schattenwal hat geschrieben:

Habe ich automatisch das Recht alle im Adobe CS 3 mitgelieferten Schriften kommerziell zu verwenden?

Mit der Nutzerlizenz hast du auch automatisch die Lizenzen für die mitgelieferten Schriften erworben.

Schattenwal hat geschrieben:

Was ist mit Schriftarten, die mir Windows auf den Rechner kopiert (z.B.) Sergeo Script, sind diese für Logogestaltung bedenkenlos kommerziell verwendbar?

Mit der Nutzerlizenz hast du auch automatisch die Lizenzen für die mitgelieferten Schriften erworben.

Schattenwal hat geschrieben:

Wer muss eigentlich die Lizenz überhaupt besitzen, ich als Gestalter oder auch der Kunde?

Du, Gestalter der du bist. Es sei denn, dein Kunde möchte die Logoschrift auch als Hausschrift nutzen, also für seine interne und externe Korrespondenz. Dann muss er die Lizenz für diese Schrift selbst erwerben. Ensprechend den Vorgaben der jeweiligen Schrift - sprich Anzahl der Computerarbeitsplätze, etc.. Verwendet er Standardschriften seines Betriebssystems, dann gilt für ihn das gleiche wie für dich bei deiner vorhergehenden Frage.

Schattenwal hat geschrieben:

Falls diese Fragen hier schon mehrmals diskutiert wurden reicht mir auch der Link.

Kennt keiner auswendig. Verwende bitte selber die Suche.

Schattenwal hat geschrieben:

Danke schon einmal.

Bitte sehr. Keine verbindliche Rechtsauskunft, aber bisher wurde es immer so gehandhabt.
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Fadeaway
Threadersteller

Dabei seit: 03.04.2012
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 03.04.2012 17:31
Titel

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Klasse!

Bei nächsten mal suche ich.

Versprochen. * Ja, ja, ja... *
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