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Thema: Schriftl. Auftrag - Rechnung nach 3 Monaten nicht bezahlt vom 19.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schriftl. Auftrag - Rechnung nach 3 Monaten nicht bezahlt
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Errox
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2008
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Verfasst Di 19.03.2013 13:31
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Schriftl. Auftrag - Rechnung nach 3 Monaten nicht bezahlt

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Hallo,

ich bin neben der Ausbildung noch selbstständig. Vor einiger Zeit habe ich einen Farbtechniker grafisch in seine eigenen Selbstständigkeit begleitet. Wir duzen und kennen uns über meinen Vermieter, der bei ihm Arbeiten in meiner Wohnung in Auftrag gegeben hat.

Jedenfalls hat er bei mir einen Auftrag unterschrieben, in dem unter anderem Logo, Visitenkarten und Website mit Kostenvoranschlag festgehalten sind. Der Auftrag wird wie abgesprochen in zwei Instanzen abgehandelt. D. h. zwei Rechnungen. In erster Instanz habe ich ein Logo und eine etwa 10 seitige CD-Manual für ihn entwickelt. Außerdem habe ich für ihn Visitenkarten entworfen. Auch seine Wunschdomain mit Logo und Kontaktdaten habe ich bereits auf Wunsch vorbereitet.

All das hat er erhalten und setzt es auch schon ein. Ich habe in der Stadt Flyer gesehen, wo das Logo zu sehen ist. Visitenkarten verteilt er und die Website ist erreichbar. Doch die Rechnung hat er nach nun bald 3 Monaten immer noch nicht bezahlt. Erreichen kann ich ihn in 10 von 10 Fällen nicht. Wenn ich ihn dann in meiner Freizeit glücklicherweise antreffe, dann scheint er nicht verängstigt oder dergleichen (wenn man nicht zahlen kann, dann verdrängt man das ja gerne und entgeht jedem Kontakt). Er versichert mir auch jedes mal, dass er kein Geld habe und ich nächste Woche Geld bekäme. Pustekuchen. Davon bin ich bereits übersättigt.

Wie gehe ich nun vor?

Vor zwei Tagen habe ich ihm über einen Kollegen ausrichten lassen, dass er das Logo nicht mehr verwenden darf und überall zu entfernen hat. Die Visitenkarten soll er mir zukommen lassen und die Website ist bereits offline. Eigentlich versuche ich nur "Schwung" reinzubringen. Ich habe ja garkeinen Kontakt zu ihm. Anrufen tut er nicht. Trotz SMS und unzähliger Anrufe. War das richtig?

Weil ich auf das Geld angewiesen bin, bringt er mich in eine unmögliche Situation. Und ich fühle mich ohnmächtig. Zögern täte ich nicht, hätte ich denn das Geld einen Anwalt zu nehmen. Mahnung sind dummerweise wiedergekommen; mein Fehler im Briefkopf.

Schicke ich nochmal Mahnung mit je einer Woche Frist heraus? Bringt eine amtliche Mahnung denn etwas, wenn er tatsächlich zahlungsunfähig ist? Wie sind die Aussichten bei einer Klage?

Liebe Grüße.
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Benutzer 119559
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Ort: -

Verfasst Di 19.03.2013 13:42
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Online Mahnantrag

Alle nötigen Unterlagen müsstest Du dann aber besitzen.
 
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Errox
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2008
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Verfasst Di 19.03.2013 14:03
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Wird ein solcher Mahnantrag nicht erst dann gestellt, wenn ich bereits zwei Rechnungs-"Erinnerungen" an den Kunden geschickt habe?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.03.2013 14:37
Titel

Re: Schriftl. Auftrag - Rechnung nach 3 Monaten nicht bezahl

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Errox hat geschrieben:
die Website ist bereits offline


Kann unter Umständen eine ganz dumme, für Dich mit rechtlichen Folgen behaftete Entscheidung gewesen sein.
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Errox
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Braunschweig
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Verfasst Di 19.03.2013 14:50
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Inwiefern? Ist es nicht mein Recht, die entstandene Arbeit wieder einzufordern, da er die Rechte, die er erworben haben will, nicht erworben hat?
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.03.2013 14:55
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Errox hat geschrieben:
Wird ein solcher Mahnantrag nicht erst dann gestellt, wenn ich bereits zwei Rechnungs-"Erinnerungen" an den Kunden geschickt habe?


Abgesehen davon ,daß das nicht stimmt frag ich mich grad nur eins: Wenn du der Meinung bist, daß das so ist, warum hast du die zwei Mahnungen dann nicht in den letzten 4 Monaten geschrieben?
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Di 19.03.2013 14:58
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Nein, leider kannst du das nicht. Der Mediamarkt-Mann kann auch nicht in deine Wohnung gehen und den nicht bezahlten Fernseher mitnehmen. Da müssen andere Wege beschritten werden. Vor allem, wenn die Webseite nicht auf deinem Server läuft. Da würde ich sehr vorsichtig mit sein, einfach Dinge offline zu nehmen.

Auch die einstweilige Verfügung, die du über einen Kollegen an deinen Kunden herangetragen hast, ist schlecht. Sowas geht direkt an den Kunden, per Brief mit Einschreiben. Nicht über fünf Ecken.

Wenn die Rechnung nicht bezahlt wird, kannst du erinnern, dann mahnen. Hier mal ein Link, wie das abläuft. Klar, wenn er wirklich insolvent bist, kannst du nichts holen. Aber geh mal erstmal davon aus, dass sich da bloß einer um die Zahlung drückt.

edit: Und zum Thema wann man mahnen kann: Das kannst du sofort, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist. Erinnerungen sind Nettigkeiten, die nicht Pflicht sind. Das ist kulant von dir, du gewährst deinem Kunden gerade einen schönen Kredit. Ohne Zinsen... Damit der Kunde in Zahlungsverzug kommt, müssen klar die Fälligkeit und das Zahlungsziel auf der Rechnung genannt worden sein.


Zuletzt bearbeitet von am Di 19.03.2013 15:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
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Verfasst Di 19.03.2013 15:23
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Errox hat geschrieben:
Inwiefern? Ist es nicht mein Recht, die entstandene Arbeit wieder einzufordern, da er die Rechte, die er erworben haben will, nicht erworben hat?


Siehe Illumaus.
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