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Thema: Schriftgröße Rechtstext vom 09.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schriftgröße Rechtstext
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stecs
Threadersteller

Dabei seit: 08.09.2003
Ort: Schwedt(Oder)
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 00:53
Titel

Schriftgröße Rechtstext

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Nachdem ich die SuFu gequält habe und nicht fündig geworden bin, eröffne ich dieses Thema:

Gibt es rechtliche Vorgaben zur Schriftgröße des Rechtstextes in Anzeigen?
Ich wäre zu Quellenangaben sehr aufgeschlossen!

Danke im Vorraus * Applaus, Applaus *
LG stecs


Zuletzt bearbeitet von stecs am Mo 09.11.2009 00:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 08:27
Titel

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Meines Wissens nicht. Gäbe auch keinen Sinn, da 6 punkt in jeder Schrift
eine andere Größe aben. Es solte lesbar sein - aber das ist ein weiter Begriff.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 08:42
Titel

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Hast du dir schon mal die Frechheiten an Schriftengrößen angeguckt, die zum Beispiel Telefonanbieter in ihren Fernsehspots verwenden ... Mal abgesehen von der Zeit, wie lange diese eingeblendet, sind und abgesehen von meinem fortgeschritteneren Alter, kann auch mein Sohn diese Sachen auf unserem 42-Zöller nicht wirklich "lesen".
Da wird es also - im Gegensatz zu der Raucher-Warnung (1/3 der Packung) und dem "Über Nebenwirkungen etc fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker." für Medikamente und Geneesmiddelen - keine Vorschrift geben ...
Gruß Frank
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 09:42
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Wobei schon gilt: Vorsicht an der Bahnsteigkante.

Die Telekom ist vor drei Jahren schon mal gerichtlich dazu verdonnert worden, Ihre Fußnoten in einem größeren Schriftgrad zu halten. Da waren 4,5 pt wohl zu klein Lächel

Und bei AGB gilt die Faustregel: 12pt - aber bei guter Lesbarkeit der Schrift darfs auch schon mal ein bisserl kleiner sein.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 09:43
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radschlaeger hat geschrieben:
Wobei schon gilt: Vorsicht an der Bahnsteigkante.

Die Telekom ist vor drei Jahren schon mal gerichtlich dazu verdonnert worden, Ihre Fußnoten in einem größeren Schriftgrad zu halten. Da waren 4,5 pt wohl zu klein Lächel

Und bei AGB gilt die Faustregel: 12pt - aber bei guter Lesbarkeit der Schrift darfs auch schon mal ein bisserl kleiner sein.


12° - glaub ich echt nicht. Das werden dann ja Bücher, radi
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 10:08
Titel

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radschlaeger hat geschrieben:
Und bei AGB gilt die Faustregel: 12pt - aber bei guter Lesbarkeit der Schrift darfs auch schon mal ein bisserl kleiner sein.


Ach so, das berühmte "Kleingedruckte" *bäh*
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 10:24
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Zitat:
AGB Klausel bedürfen einer Schriftgröße 12!
LG Köln, Urteil vom 21.01.2009 - Az.: 18 O 351/08

Wie das LG Köln bereits zu Beginn des Jahres entschieden hat, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auch dann insgesamt unwirksam, wenn sie zu klein geschrieben sind. Die Schriftgröße muss demnach ausreichend groß sein, damit der Verbraucher den Text in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann.

In dem Fall vor dem LG Köln ging es um die äußere Gestaltung von Versicherungsbedingungen einer Fondsgesellschaft. Diese hatte gegen eine Anlegerin auf Zahlung rückständiger Einlagen geklagt und unterlag, da ihre AGB wegen Schriftgröße 8 nur extrem schwer lesbar seien. Für Kunden sei es ohnehin schwierig Worte in komplexen AGB-Regelungen zu lesen und in ihrer Bedeutung zu erfassen. Diese Schwierigkeit summiert sich bei Verwendung einer kleinen Schriftgröße. Das Gericht hält üblicherweise eine in Schriftstücken verwendete Schriftgröße ab 12 für wirksam. Denn auch Sehschwache könnten diese unter Zuhilfenahme einer Brille regelmäßig ohne größere Schwierigkeiten zur Kenntnis nehmen.
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.11.2009 10:35
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radschlaeger hat geschrieben:
Das Gericht hält üblicherweise eine in Schriftstücken verwendete Schriftgröße ab 12 für wirksam.


Wirklich eindeutig klingt das für mich nicht. Ich persönlich hab jedenfalls noch keine in 12pt gesehen *zwinker*
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