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Thema: Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer vom 04.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer
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ocean-drive
Threadersteller

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Verfasst Do 04.04.2013 23:16
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Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer

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Guten Tag,
ich bin freiberuflicher Mediendesigner und habe bisher eigentlich immer zufriedene und schnell zahlende Kunden gehabt.
Grade aber komme ich von einem Gespräch, welches mich nachdenklich stimmt.

Ich habe für ein Restaurant nen Flyer (5000 Stk.) zu nem günstigen Preis fertigen lassen, weil ich das Restaurant gut kenne und selbst häufiger dort war. Da sie wissen, dass ich studierter Mediendesigner bin baten Sie mich vor Kurzem sehr schnell für sie ne neue Speisekarte als Flyer zu gestalten und gaben mir den alten mit. Ich sollte diesen abschrieben und noch n paar Sachen hinzufügen. Gesagt, getan. Binnen 4 Tagen war die sehr aufwendige Karte fertig.
Ich bin damit zum Kunden und bin alles durch gegangen. Gab noch n paar kleine Änderungen, die ich dann noch gemacht habe. Dann habe ich dem Kunden das Ganze wieder vorgelegt und bin mit ihm jedes einzelne Gericht durchgegangen. Nachdem wir das zusammen also ein 2. mal durchgegangen sind habe ich mir den Entwurf unterschreiben lassen und es in Druck geben lassen.

Nun habe ich nach Versenden 2 Wochen auf mein Geld gewartet und da nichts kam bin ich vorhin zu dem Restaurant hin gefahren und woltle fragen was los ist. Dort teilte man mir mit, sie könnten den Flyer nicht benutzen, da sei ein Fehler drin (Habe Lamm statt Leber geschrieben * Ich geb auf... * ).
Ich bin das mit ihm durchgegangen und habe ihm 'nen deftigen Preisnachlass (etwa 50%) angeboten, worauf er sich nicht einlassen wollte. Er würde mir nur maximal 20% bezahlen und das nur aus reiner Gutmütigkeit.
Nun würde ich gerne mal wissen was ihr dazu sagt.
Wie gesagt, der Kunde ist den Flyer 2 mal sehr genau mit mir durch gegangen. Hatte auch immer eine Kopie zwischendurch, konnte also auch alleine nochmal alles überprüfen und er hat mir unterschrieben dass es so in den Druck gehen soll. Was denkt ihr sollte ich nun machen. Wenn ich mich auf die 20% einlassen würde, hätte ich grade mal nen 1/3 der Druckkosten wieder raus. Würde also 2/3 der für mich entstandenen Kosten tragen und hätte nichts für die Gestaltung verdient.

LG
Ocean
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gutmensch

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Verfasst Fr 05.04.2013 01:18
Titel

Wenn er dir die Abnahme unterschrieben hat...

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denke ich ist es schwer für ihn zu argumentieren, warum er nicht ALLES zahlen soll. Bzw. ist es nur deine Kulanz.

Werde mich in meiner Rechtsvorlesung gerne nochmals erkundigen (allerdings österreichisches Recht)

Zitat:
Wenn ich mich auf die 20% einlassen würde, hätte ich grade mal nen 1/3 der Druckkosten wieder raus. Würde also 2/3 der für mich entstandenen Kosten tragen und hätte nichts für die Gestaltung verdient.


Wenn es sich tatsächlich nur um 5.000 Flyer handelt (und der Druck nicht sehr teuer) solltest du dir deine Preispolitik überlegen....
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 05.04.2013 07:35
Titel

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wenn er dir eine freigabe erteilt hat und du das auch explizit so kommuniziert hast, ist das sein bier. und du kommst ihm ja auch noch entgegen. das problem wird eher sein, die berechtigte zahlung auch durchzusetzen. da wirste dann wohl um ein mahnverfahren nicht wirklich rum kommen. die frage ist dann auch, ob es so ein guter kunde ist und du es dir leisten kannst, ihn evtl. zu verprellen. das musst dann du entscheiden.
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fmp

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Verfasst Fr 05.04.2013 09:41
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Prinzipiell würde ich Audiofreak's Beitrag unterschreiben!

Das ist mal wieder das typische, wenn man jemandem einen Gefallen tun will. Auch wenn es Bekannte/Freunde sind, sollte man (zumindest bin ich der Meinung) alles schriftlich machen, wie bei normalen Kunden auch ... Man weiss ja nie, wie es kommt und bekannterweise hört beim Geld die Freundschaft auf...

Viel Glück!
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buddha-brot

Dabei seit: 24.01.2006
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Verfasst Fr 05.04.2013 09:42
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Gibt es überhaupt einen schriftlichen Auftrag?
Ohne Auftrag nützt dir auch die Freigabe nichts.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Fr 05.04.2013 09:46
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buddha-brot hat geschrieben:
Gibt es überhaupt einen schriftlichen Auftrag?
Ohne Auftrag nützt dir auch die Freigabe nichts.


sagt wer? man kann die schriftliche freigabe auch als auftragsbestätigung sehen...
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
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Verfasst Fr 05.04.2013 09:56
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buddha-brot hat geschrieben:
Gibt es überhaupt einen schriftlichen Auftrag?
Ohne Auftrag nützt dir auch die Freigabe nichts.


Das folgende weiß ich jetzt NUR aus der Berufsschule, daher gebe ich überhaupt keine Gewähr, aber wenn er sich den finalen Entwurf hat unterzeichnen lassen, dann war dieser doch ein Contract Proof und somit eine Auftragsbestätigung und rechtlich bindend. Zumindest habe ich das so gelernt. Die Auftragsbestätigung in Form eines unterzeichneten Contract Proofs sollte reichen - schließlich kann man keinen nicht erteilten Auftrag bestätigen.

(Zur Sicherheit nochmal: KEINE GEWÄHR!)
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.04.2013 10:14
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Re: Schreibfehler in gegengezeichnetem Flyer

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ocean-drive hat geschrieben:
..und er hat mir unterschrieben dass es so in den Druck gehen soll....


Dann ist es absolut sein Problem.
Das ist eine unterschriebene Freigabe.
Zumal es sich um einen inhaltlichen Fehler (Leber statt Lamm) handelt und nicht um einen auffälligen Rechtschreibfehler.
Ich hätte dem überhaupt einen Nachlass angeboten.

Um welchen Betrag geht es überhaupt?
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