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Thema: Schöpfungsrechte als Angestellter vom 27.11.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Schöpfungsrechte als Angestellter
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Der kleine Muck


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Verfasst Di 27.11.2007 20:23
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Schöpfungsrechte als Angestellter

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Mahlzeit.

Ich hatte gerade ein sehr interessantes Gespräch mit einem Bekannten. Ich war natürlich anderer Meinung und bis und recht verwirrt.

Ausgangslage:

Ich bin in einer Werbeagentur angestellt. Ich entwickel für eine Firma (die sich gerade neu gründet) den Markennamen, das Logo und und und. Ein komplettes Marketingkonzept noch dazu. So bin ich halt Lächel)

Mein Bekannter sagt nun:
Ich als angestellter hätte die Urheber- bzw. Schöpfungsrechte und selbt der Markenname (der ja meine Idee war) würde mir "gehören".

Ich sage:
Die Rechte an allen Arbeiten die ich erstellt habe habe ich in einem Arbeitsverhältnis erstellt. Die Rechte liegen bei der Werbeagentur.

Wer hat denn nun recht?
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maily
Moderator

Dabei seit: 28.08.2002
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Verfasst Di 27.11.2007 20:48
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Also bei mir ist es sogar im Arbeitsvertrag geregelt das wenn ich was Gestalte die Rechte bei der Firma liegen. Kann natürlich auch je nach Firma anders sein. Wobei mir das herzlich egal ist da ich dort nicht für Kunden gestalte. *zwinker*
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Nachtfalter


Dabei seit: 17.05.2006
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Verfasst Di 27.11.2007 21:21
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Die Recht eliegen bei der Agentur.
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aUDIOfREAK


Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 27.11.2007 21:51
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mit dem angestelltenverhältnis hat die agentur die alleinigen und ausschließlichen nutzungsrechte erworben, in dem sie dir dein gehalt überwiesen hat. du hast zwar weiterhin das urheberrecht, nur nützt dir das ohne nutzungsrecht rein gar nichts. d.h. die agentur kann dir sogar verbieten, das du auf deinem privaten portfolio sagst, du hättest das logo der agentur erstellt.
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Der kleine Muck


Dabei seit: 14.11.2006
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Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:25
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Na gott sei dank! Ich sollte mich nicht immer so schnell aus dem Konzept bringen lassen. Ich wußte es!
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