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Maxem
Threadersteller
Dabei seit: 09.10.2005
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Verfasst Sa 10.02.2007 12:08
Titel schlimm schlamm schlamasell |
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juten morgen,
mal angenommen bei einer Covergestaltung (CD) schleicht sich ein Fehler ein. Der Labelcode beinhaltet einen Zahlendreher(macht die CD quasi unverwertbar). Der Labelcode wurde per Telefon durchgegeben, zweimal bestätigt und trotzdem hat sich dieser Dreher eingeschlichen. Auf welcher Seite des Telefons dies nun passiert ist bleibt ja schleiherhaft.
Der Grafiker hat die Sachen nun dem Kunden zur Bestätigung übermittelt und dieser hat die Druckdaten freigegeben. Anscheinend ohne den LC weiter zu prüfen. Ist der Grafiker prinzipiell haftbar für Fehler, die trotz Freigabe bestehen bleiben. Falls es so sein sollte, und die Ganze Sache ein Fall für die Betriebshaftpflicht werden könnte, wäre eine telefonische Datenübermittelung grob Fahrlässig gewesen??
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
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Verfasst Sa 10.02.2007 12:14
Titel Re: schlimm schlamm schlamasell |
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| Maxem hat geschrieben: | | Der Grafiker hat die Sachen nun dem Kunden zur Bestätigung übermittelt und dieser hat die Druckdaten freigegeben. Anscheinend ohne den LC weiter zu prüfen. |
Moment mal, der Kunde hat den Fehler freigegeben? Dann ist es doch eindeutig seine Schuld oder nicht?
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Maxem
Threadersteller
Dabei seit: 09.10.2005
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Verfasst Sa 10.02.2007 12:24
Titel
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Ich weiss ja nicht in wie weit der Kunde zur Überprüfung der Daten verpflichtet ist?
Ja, er hat die Daten freigegeben. Der Labelcode wurde allerdings vorher von einer dritten Person (Verlag) an den Grafiker weitergeleitet. Somit hatte der Kunde den LC zur Überprüfung ja auch nicht vorliegen....
Zuletzt bearbeitet von Maxem am Sa 10.02.2007 12:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Sa 10.02.2007 13:07
Titel
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- der kunde hätte dir die daten schriftlich geben müssen
- du hättest den kunden um schriftliche mitteilung der nummer bitten müssen, um fehler ausschliessen zu können
- der kunde hätte die nummer vor abnahme prüfen müssen
- du hättest den kunden als der fachlich versierte auf die prüfung hinweisen müssen und ggf. nachhaken sollen
ich sehe hier eine beiderseitige teilschuld und würde fairerweise auf 50/50 abzielen.
dann ist auch für alle klar: 'wie haben mist gebaut, passiert nicht wieder'
| Maxem hat geschrieben: | | ... wäre eine telefonische Datenübermittelung grob Fahrlässig gewesen ... |
als versicherer würe ich auf fahrlässigkeit argumentieren, ja
grob - nein
cu
Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Sa 10.02.2007 13:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
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Verfasst Sa 10.02.2007 14:54
Titel
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naja rein rechtlich hat der kunde dir das ding freigegben (hoffentlich schriftlich) und du wärst eigentlich aus dem schneider. allerdings biste dann aller wahrscheinlichkein auch den kunden los. ich würd mich auch versuchen, gütlich zu einigen... evtl. auch den übermittler des falschen codes mit ins boot nehmen...
ob die betriebshaftpflicht in solch einem fall überhaupt aufkommt, bezweifle ich stark. die is ja eher dafür da, wenn du im dienst z.b. bei nem kunden ne vase runterwirfst oder so...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 10.02.2007 14:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: german in tyrol
Alter: 33
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Verfasst Sa 10.02.2007 15:51
Titel
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Kann man für die produzierten Cover vielleicht Aufkleber machen und die drüber pappen. Vielleicht lohnt es sich ja finanziell und ist günstiger als eine Neuauflage. Ansonsten halt wieder einstampfen.
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