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Thema: Scheinselbstständigkeit: Anfängerfrage... vom 30.11.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Scheinselbstständigkeit: Anfängerfrage...
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jessicamarvel
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 30.11.2015 11:56
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Scheinselbstständigkeit: Anfängerfrage...

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Hallo ihr Lieben!

Ich bräuchte dringend mal jemanden, der sich damit auskennt....es geht ums Freiberufler-Dasein:

Ich habe gelesen, dass man nur ca 5/6 bzw ca 80 Prozent seines Einkommens von einem Auftraggeber verdienen darf.

Jetzt ist es bei mir so, dass ich mehrere Kunden habe, aber auch einen, der so viel mehr zahlt, dass es an die Grenze rankommt. (Dabei habe ich zeitlich viel mehr für andere Aufträge gearbeitet..)

Ab wann muss man da aufpassen? Ich bin definitiv nicht scheinselbstständig,
nur wenn man die Zahlen sieht, könnte das dieses Jahr eben so aussehen....(?) *Schnief*

Wie macht man das denn, wenn man in einem Jahr nur einen Auftrag bekommt ?
Dann ist man doch auch gleich "scheinselbstständig"? Ich habe für diesen besagten Kunden unterschrieben, dass
ich mich an die 80/2 regel halte, finde es aber extrem schwierig, da ich zB. nächstes Jahr weniger arbeiten werde
und wenn ich pech habe doch garnicht am anfang eines Jahres wissen kann, dass ich es noch schaffe Summe X bei anderen Auftraggebern zu verdienen....

Man das ist total schwer, könnte da vielleicht jemand aus seiner eigenen Erfahrung plaudern?
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Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.11.2015 14:03
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Hi,

die Deutsche Rentenversicherung prüft das ja ggf. und berät auch dazu:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

Die Frage ob du ggf. "schalfende Hunde" weckst musst du am besten selber einschätzen...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 30.11.2015 15:58
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Im Prinzip ist die Anzahl der Kunden egal, solange das Arbeitsverhältnis nicht einem Angestelltenverhältnis gleicht.
 
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.11.2015 16:56
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Ansonsten sind die eigentlichen, die solche Fragen beantworten können, die Steuerberater ...
Warum wird eigentlich sowas immer in Foren abgefragt, die dazu keine verbindliche Auskunft geben können. Hörensagen ist nicht Finanzamts- und Sozialversicherungs-sicher ... * Keine Ahnung... *
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