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Paulo
Threadersteller
Dabei seit: 13.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 13.03.2007 15:54
Titel Rückgaberecht |
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Hallo alle zusammen. Ich habe vor einiger Zeit ein Produkt bei einem Internetshop bestellt. Es handelte sich um ein motherboard. Leider war dieses für meine Begriffe zu laut. Ob es sich um ein Fehler bzw. den Normalzustand handelt kann ich leider nicht sagen. Jedenfalls wollte ich das Produkt umtauschen. Nach 5 Tagen Anruferei habe ich endlich jemanden in dem Laden erwischt. Mir wurde gesagt, dass ich es nicht umtauschen könnte da es bereits ausgepackt und angeschlossen wurde. Die Mitarbeiterin hat sich hierbei auf das Fernabsatzgesetz bezogen.
Hier ist die Begründung in Originaltext:
"... eine Rücknahme im Sinne des Fernabsatzgesetzes ist nur für unbenutzte,
original verpackte Ware möglich.
Sie haben das Mainboard in Betrieb genommen, denn sonst hätten Sie nicht
feststellen können, dass der CPU-Lüfter Ihnen zu laut ist... "
Sicherlich habe ich die Ware entpackt und auch angeschlossen sonst könnte ich diese ja nicht testen, die frage ist nur ob ich es zurückgeben kann oder nicht.
Ich hoffe jemand kann mir bei diesem Problem helfen und bedanke mich schonmal im Vorraus.
Gruss Paulo
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 15:58
Titel
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Hallo,
wenn die in ihren AGB´s kein allgemeines Rückgaberecht einräumen, sowas wie »Sie können die Ware bei nichtgefallen ohne Angabe von Gründen innerhalb …« tritt die entsprechende Bestimmung des Fernabsatzgesetz in Kraft.
Soll heissen du kannst es nicht zurückgeben. Aber anstatt dich zu ärgern besorg dir eine Wasserkühlung oder einen Leiseren CPU-Lüfter
ZIM
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tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 16:38
Titel
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Du kannst es sehr wohl zurück geben. Der Vorgang des Anschließen kann man getrost als üblichen Vorgang
zum ausprobieren Bezeichnen. Es entsteht dadurch am Mainboard kein Wertverlust.
Sofern das Mainboard nicht beschädigt, verschmutzt oder sonstwie beeinträchtigt wurde kannst Du es
ohne Angabe von Gründen zurückschicken - egal was in deren AGBs steht.
Wenn es beschädigt, verschmutzt oder sonstwie beeinträchtigt wurde kann der Händler eine
Abschlagszahlung fordern.
Zuletzt bearbeitet von tacker am Di 13.03.2007 16:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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oliskr
Dabei seit: 14.02.2006
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 16:40
Titel
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soviel ich weiß müssen onlineshops ein 14 tägiges widerrufsrecht einräumen weil der kunde die ware nicht wie im
laden begutachten kann sondern von bildern und text den kauf aus tätigt.
es gibt nur ne ausnahme bei sonderanfertigungen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.03.2007 22:01
Titel
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tacker hat geschrieben: | Du kannst es sehr wohl zurück geben. Der Vorgang des Anschließen kann man getrost als üblichen Vorgang
zum ausprobieren Bezeichnen. Es entsteht dadurch am Mainboard kein Wertverlust.
Sofern das Mainboard nicht beschädigt, verschmutzt oder sonstwie beeinträchtigt wurde kannst Du es
ohne Angabe von Gründen zurückschicken - egal was in deren AGBs steht.
Wenn es beschädigt, verschmutzt oder sonstwie beeinträchtigt wurde kann der Händler eine
Abschlagszahlung fordern. |
problem is - das es sowas wie ein generelles rückgaberecht in deutschland nicht gibt. rückgabe ist eigentlich nur möglich, wenn an dem produkt ein mangel vorherrscht. alles andere ist kulanz des händlers. eine rückgabe wegen "nicht gefallens" ist also kein recht des kunden sondern eine serviceleistung des händlers.
ob es da beim fernabsatzgesetz ausnahmen gibt, weiß ich jetzt grad nicht.
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/rueckgabe_umtauschrecht/artikel/2005/12/0131/
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tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 13:05
Titel Re: Rückgaberecht |
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Paulo hat geschrieben: | Hallo alle zusammen. Ich habe vor einiger Zeit ein Produkt bei einem Internetshop bestellt. |
Hierbei greift das Fernabsatzgesetz. Richtig muss es ja auch Widerruf des Kaufvertrages heißen und nicht Rückgabe.
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derRENNER
Dabei seit: 11.12.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 17:02
Titel
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An der Originalverpackung kann es schon mal nicht liegen. Man ist nicht verpflichtet Verpackungen aufzubewaren bzw. diese bei Rückgabe/ Umtausch parat zu haben. Lediglich das Produkt und und ein Kaufbelegt müssen vorhanden sein.
...und meines Wissens gilt das Rückgaberecht in jedem Fall. Es sei denn du kaufst etwas von einer Privatperson die nicht haften muss.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.03.2007 17:15
Titel
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derRENNER hat geschrieben: | An der Originalverpackung kann es schon mal nicht liegen. Man ist nicht verpflichtet Verpackungen aufzubewaren bzw. diese bei Rückgabe/ Umtausch parat zu haben. Lediglich das Produkt und und ein Kaufbelegt müssen vorhanden sein.
...und meines Wissens gilt das Rückgaberecht in jedem Fall. Es sei denn du kaufst etwas von einer Privatperson die nicht haften muss. |
wie schon erwähnt - das gilt nur im falle eines mangels mit dem man einen garantieanspruch geldend machen könnte. ein generelles umtauschrecht gibt es in deutschland nicht. das ist ein irrglaube vieler konsumenten. das einzige was hier greift, ist das fernabsatzgesetz, mit dem man, wie tacker schon richtig sagt, den kaufvertrag widerruft. hier muss der artikel allerdings dann eben in dem zustand sein wie bei der auslieferung (also originalverpackt, komplett, etc.).
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