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nod74
Threadersteller
Dabei seit: 30.08.2007
Ort: MZ
Alter: -
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Verfasst Do 30.08.2007 12:40
Titel Reverse charge ja oder nein |
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Hallo Forum, mein erster Beitrag
Ich hab das Forum schon durchsucht aber für diesen Fall nix gefunden.
Meine Auftraggeber sitzt in Spanien.
Frage:
Kann ich die Rechnung mit dem Betreff "reverse charge" ausstellen. Also Rechnung netto und Steuerschuld übergeht an Ihn.
Ich habe in Google nur was in Bezug zu Unternehmern gefunden, ich habe bisher immer nur Rechnungen netto als Kleinunternehmer ausgestellt. Darf ich als Kleinunternehmer das Reverse Charge Verfahren anwenden?? Habe nur meine normale Steuernummer und keine UstID.
Wäre dankbar um einen Tipp!
THX
NOD
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 30.08.2007 12:57
Titel
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das geht meines wissens nach nur mit unternehmen, die nicht in der EU sitzen.
Aber wenn Du eh Kleinunternehmer bist, kannst Du ja keine UST-ID haben, weil Du keine Umsatzsteuer zahlst und demzufolge auch keine ausweisen kannst.
Am sichersten ist, Du rufst Deinen Steuerberater an. Wenn es den nicht gibt, zur Not auch das Finanzamt. Die haben in der Regel auch jemand da, der Dir das sagen kann. Wäre dann schön, wenn Du die Antwort hier posten würdest
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nod74
Threadersteller
Dabei seit: 30.08.2007
Ort: MZ
Alter: -
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Verfasst Do 30.08.2007 13:56
Titel
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Hab folgendes gefunden (offizielle Quelle)
Beispiel:
Frage: Eine in Deutschland angesiedelte Übersetzerin erbringt eine Übersetzungsleistung für ein spanisches
Unternehmen. Sie stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Vor Zahlung der Rechnung
fordert das spanische Unternehmen von der Übersetzerin eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-Id-Nr.). Diese verfügt jedoch nicht über eine USt-Id-Nr., da sie von der Kleinunternehmerregelung
Gebrauch macht und insofern in Deutschland nicht steuerpflichtig ist. Wie soll sie vorgehen?
ANTWORT Die deutsche Übersetzerin sollte dem spanischen Unternehmen mitteilen, dass sie gemäß § 19 UStG von
der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht und daher in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Sie sollte
daher auf der Rechnung einen Zusatz im Sinne von "Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß §19 UStG keine
Umsatzsteuer enthalten" vermerken. Zusätzlich könnte die deutsche Übersetzerin dem spanischen Kunden den
Wortlaut von § 19 UStG zukommen lassen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die deutsche Übersetzerin
gegenüber dem Finanzamt für die Erwerbsbesteuerung optiert. In diesem Falle wird sie umsatzsteuerpflichtig und
kann eine USt-Id-Nr. beantragen.
Siehe PDF LINK
Was mir allerdings noch nicht klar geworden ist, ob ich dann die Rechnung mit dem Vermerk Reverse Charge stellen muß.
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