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Thema: Resturlaub, bei Kündigung zum 15.03.08 vom 26.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Resturlaub, bei Kündigung zum 15.03.08
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liga
Threadersteller

Dabei seit: 26.02.2008
Ort: München
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Verfasst Di 26.02.2008 14:42
Titel

Resturlaub, bei Kündigung zum 15.03.08

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe zum 15.03.08 gekündigt.
Ich habe dieses Jahr noch keinen urlaub in in Anspruch genommen.
Bei 25 urlaubstagen im Jahr, stehen mir monatlich 2 urlaubstage zu (25/12)
da ich allerdings im März nur einen halben Monat arbeite (Kündigung zum 15.03)
stellt sich mir die Frage, ob mir für März überhaupt noch Urlaub zusteht
also statt zwei tage, eben ein tag.

:ka:

[edit by Nimroy]
Titel geändert.


Zuletzt bearbeitet von liga am Mi 27.02.2008 12:19, insgesamt 3-mal bearbeitet
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mchl

Dabei seit: 16.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 14:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wieso sollte dir dieser tag nicht zustehen?
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liga
Threadersteller

Dabei seit: 26.02.2008
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 26.02.2008 15:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mein chef meint, dass der urlaub erst in anspruch genommen werden kann,
wenn der ganze monat gearbeitet wurde... sprich, wenn ich zb zum 31.03. statt zum 15.03. gekündigt hätte
ich habe im gesetzt nachgeschlagen, und da steht immer drin, (pro monat) ich habe keine regelung gefunden, die bestätigen würde, dass ich diesen einen tag auch noch bekomme :hmm:


Zuletzt bearbeitet von liga am Di 26.02.2008 15:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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