Dabei seit: 27.01.2006 Ort: Dresden Alter: 40 Geschlecht:
Verfasst Di 03.05.2011 20:54 Titel
"Reinzeichnen" KSK-pflichtig?
Wie am Threadtitel zu vermuten, hier mal die Frage an euch und ggf. eure Erfahrung: ist das Reinzeichnen einer Grafik KSK-abgabepflichtig?
Nach meinem Verständnis nicht.
Frage für nebenbei: ich verstehe unter "Reinzeichnen" die digitale Bearbeitung von Kundendaten (zB Grafiken in Photoshop) zur Anpassung an unseren Druckprozess. Könnte man das unter "Reinzeichnen" gelten lassen?
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Mi 04.05.2011 07:23 Titel
die ksk legt sowas gern sehr großzügig aus... sobald eine künstlerische leistung auf der rechnung verzeichnet ist, ist die komplette rechnung abgabeflichtig. evtl. macht es sinn die künstlerische leistung gesondert abzurechnen.
ich hatte mal bei der ksk angerufen, um mich etwas zu informieren zwecks aufnahme in die ksk. nach meiner leistungsbeschreibung (layout und reinzeichnung sowie allg. druckaufbereitung), meinte die dame, das es für die ksk wohl nicht reichen würde. meine hauptaufgabe wäre ja die nicht nur die entwicklung von design, sondern auch deren umsetzung. demnach sollte die reinzeichnung nicht abgabe pflichtig sein.
aber das ist wohl eher auslegungssache und könnte bei einem neuen gespräch anders aussehen...
hast du mal direkt bei der ksk angefragt? kostet ja nix.
Dabei seit: 20.11.2002 Ort: - Alter: 41 Geschlecht:
Verfasst Mi 07.09.2011 14:21 Titel
Das ist ja genau das Problem das die meisten haben!
Wenn du als "Künstler" in die KSK möchtest, dann deklarieren sie deine Arbeit als nicht genügend künstlerisch um beitreten zu können und bei deinen Kunden fällt jede Kleinigkeit in den Bereich der KSK.
Ich frag mich wo da die Gerechtigkeit bleibt?
Ist die Produktion eines Magazins nun abgabepflichtig oder nicht. Ich setze ja nur Inhalte in ein vorgefertigtes Layout bzw. Satzspiegel. Ich denke von der KSK wird man zwei Antworten hören - je nachdem ob der "Künstler" oder der Kunde anruft...
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