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Thema: Referenzliste von Kunden im Portfolio? vom 19.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Referenzliste von Kunden im Portfolio?
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c_writer
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Verfasst Do 20.04.2006 15:23
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Pixelkind hat geschrieben:
Zitat:
Denn was sollten sie mit Deiner Arbeit ohne die Nutzungsrechte? Sie (Deine Arbeiten) sich an die Wand pinnen?


Den unmittelbaren Zweck vom Produkt nützen, sprich als Webseite oder Printprodukt!


Na eben - und dafür brauchen sie das Nutzungsrecht, das Du ihnen übertragen hast. Und da sie nun das Nutzungsrecht haben, hast Du es nicht mehr. Wo Problem?

Zitat:
Das ist doch genau das Nutzungsrecht, das man mit dem Auftrag miterlangt hat.


Ja, sage ich doch. Die Agentur hat es, sie hat Dich dafür bezahlt. Deshalb hast Du es nicht mehr. Darum geht's doch.

Zitat:
Ich meine es gelesen zu haben, daß wenn nichts weiteres vereinbart wurde, die enge Auslegung des Urheber-/Nutzungsrechts entsteht, sprich es darf anderweitig nicht verwendet werden.


Edit: Ah jetzt, ja. Aber wo Du das gelesen hast, weisst Du nicht mehr?

Zitat:
Es gab doch so einen Fall einer Designerin, deren Entwürfe weiter von Agentur verwertet wurden und keine explicitie Nutzungsrechte entrichtet wurden.


Nutzungsrechte .. entrichtet? Was möchtest Du sagen?


c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Do 20.04.2006 15:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Pixelkind
Threadersteller

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Verfasst Do 20.04.2006 16:08
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Zitat:
Das ist doch genau das Nutzungsrecht, das man mit dem Auftrag miterlangt hat.


Zitat:
Ja, sage ich doch. Die Agentur hat es, sie hat Dich dafür bezahlt. Deshalb hast Du es nicht mehr. Darum geht's doch.


Als Poster von dem Screen, was ich erstellt habe oder als Riesenaufkleber (mal gesponnen *Thumbs up!*) ... ist das immer noch unmittelbarer Nutzungsrecht? Wohl kaum. Ich vermute auch als Referenzbild steht der Agentur in dem Zusammenhang nicht zu (genau mein Bild).

Zitat:
Nutzungsrechte .. entrichtet? Was möchtest Du sagen?


Nutzungsgebüren versteht sich für das weitere Nutzungsrecht (Aufkleber, Poster, Luftwerbung *ha ha* ).
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 20.04.2006 16:13
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in dem anderen thread über nutzungsrechte waren wir soweit, das wenn die nutzungsrechte bzw. die extra bezahlung ebendieser nicht explizit vertraglich geregelt sind, man davon ausgeht, das mit bezahlung des jobs die ausschließlichen nutzungsrechte übertragen werden - also mit dem produkt dann im grunde alles gemacht werden darf... ich denke das wird hier auch zutreffen.
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ChraCe

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Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 20.04.2006 19:51
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
in dem anderen thread über nutzungsrechte waren wir soweit, das wenn die nutzungsrechte bzw. die extra bezahlung ebendieser nicht explizit vertraglich geregelt sind, man davon ausgeht, das mit bezahlung des jobs die ausschließlichen nutzungsrechte übertragen werden - also mit dem produkt dann im grunde alles gemacht werden darf... ich denke das wird hier auch zutreffen.

nicht ganz, bzw. nicht so pauschal. es geht um den vertragszweck, der verfolgt wird. die hierfür notwendigen nutzungsrechte werden konkluent abgetreten, wenn es keine schriftliche regelung gibt.
die abtretung des weiterveräusserungsrecht ist in diesem fall z.b. eher unwahrscheinlich.

die hier gestellte frage kann man eigentlich nicht beantworten, ohne die genauen sachverhalte zu kennen.
fragen, die sich mir bspw. stellen:
- hast du überhaupt nach urhg schützenswerte leistungen erbracht?
- warst du evtl. arbeitnehmerähnlicher mitarbeiter?
- welche schlüsse lassen vorhandene mails, absprachen, etc. zu?

nach dem, was hier beschrieben wurde, täte ich vermuten, dass dein ehemaliger arbeitgeber im recht ist und du nicht die erlaubnis hast, den kunden im portfolio aufzuführen.
es wäre aber zu klären, ob du nicht im gegenzug in den referenzen deines ehemaligen mitarbeiters genannt werden musst. schliesslich hast du als urheber das recht auf nennung bei veröffentlichung.

ich les mal noch bisschen im thread ...

edit:
@audiofreak:
also im arbeitnehmerverhältnis werden sämtliche nutzungsrechte auch ohne schriftliche regelung abgetreten.
@pixelkind:
sollte in diesem fall die freie mitarbeit ein arbeitnehmerähnliches verhältnis gewesen sein, dann ist das hier auch so.
dies ist auch nicht so unwahrscheinlich, da du vorher in dem betrieb gearbeitet hast.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Do 20.04.2006 19:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Pixelkind
Threadersteller

Dabei seit: 24.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 22:13
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ChraCe:

Zitat:
- hast du überhaupt nach urhg schützenswerte leistungen erbracht?
- warst du evtl. arbeitnehmerähnlicher mitarbeiter?
- welche schlüsse lassen vorhandene mails, absprachen, etc. zu?


Meine freie Mitarbeit habe ich in keinem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis ausgeführt.
Ich habe einfach Gewerbe angemeldet und da kamen einige Aufträge von der Agentur,
wo ich früher eingestellt war. Da ich auf bestimmte Leistungen spezialisiert bin, hat die
Agentur mit mir Kontakt aufgenommen. Ich habe Briefings in der Agentur bekommen
und zu Hause ausgeführt.

Die Bestimmung fählt mir schwer ein. Ich habe während der freien Mitarbeit die
Art Direktion/Konzept/Design von Webseiten gemacht. Ich bekam Text und Briefings
und gab fertige Screens von Webseiten ab. Und es waren einige Pitchs. Die Firma hat
dann aus eigener Kraft die Layouts leicht bis mittelstark verändert. Vom Design
her würde ich sagen, daß es alles spezielle Eigenentwicklung sind, also keine
alà templatemonster.com sind.

Mails dokumentieren lediglich engen Austausch der Information hinsichtlich Projekte,
Briefings und... Konflikt. Absprachen wurden in der Agentur "live" getroffen. Soweit
ich mich erinnern kann, hat man mich darauf aufmerksam gemacht, daß "einige
Kunden aus Primiumsegment besonders kritisch auf Veröffentlichungen reagieren können".
Die Veröffentlichung restlicher Referenzen wurde erlaubt.

Ja nun, die Firma schuldet mir Geld für 2 Projekte und will von mir die Briefingsmaterialien
von Kunden und ich will Geld und die Liste der Briefingismaterialien, die ich abzuführen habe.
Ich meine... erst bezahlen, dann Briefingsmaterialien. Es gibt doch sowas wie Zurückbehaltungsrecht.
Wie soll ich denn überhaupt sonst beweisen, daß ich für die Projekte gemacht habe.
Die Firma befinden sich gerade im Mahnverfahren.

Was Namensnennung angeht, so geht es der Firma darum, eigenen Image aufzubauen.
Bei einer Auszeichnung in Jahrbuch der Werbung während der Festanstellung bin ich mit
Sicherheit nicht drin (muß nachschauen) und bei Red Dot Award kein bißchen.
Wahrscheinlich darf ich das auch nicht erwähnen???

Meine Frage ist mittlerweile ob ich die Namen der Projekte bzw. Kunden im Portfolio
erwähnen darf, für die ich während der freien Mitarbeit beauftragt wurde.
Ich arbeite zur Zeit mit einer anderen Agentur zusammen mit ähnlichen Jobs und da
wird es im Vertrag verboten. Lediglich darf ich den Namen dieser Firma erwähnen.


Zuletzt bearbeitet von Pixelkind am Do 20.04.2006 22:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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